Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

01. September 2009

Kein einstweiliger Rechtsschutz für den Kannibalen

Beschluss des BVerfG vom 17.06.2009, Az.: 1 BvQ 26/09 Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrte der als "Kannibale von Rothenburg" bekannte Verbrecher die Ausstrahlung des Kinofilms über sein Leben und seine grausame Tat zu verhindern. Der Film verletzt zwar das Persönlichkeitsrecht des Kannibalen. Auch seine erforderliche Einwilligung zur Verbreitung nach dem Kunsturhebergesetz war nicht gegeben. Jedoch fehlte es für eine einstweilige Verfügung an der notwendigen Dringlichkeit, mit der Folge, dass das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt wurde.
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01. September 2009

Geldentschädigung zum Schutze der Persönlichkeit

Urteil des LG Berlin vom 14.05.2009, Az.: 27 O 64/09 Die Richter am Landgericht Berlin sprachen sich zugunsten der Klägerin für einen Anspruch auf Geldentschädigung aus. Sie sahen in der Veröffentlichung von Ablichtungen, auf denen die Klägerin zwar nur gepixelt gezeigt wurde, gleichwohl aber identifizierbar war, eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Die Klägerin wurde zwar nicht namentlich genannt, jedoch war für einen Teil des Adressatenkreis auf Grund der mitgeteilten Umstände hinreichend erkennbar, um welche Person es sich handelt. 
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28. August 2009

Ein Hauskauf, der Interesse weckt

Urteil des BGH vom 19.05.2009, Az.: VI ZR 160/08

Der BGH hat die Frage zu beantworten, ob die Presseberichterstattung über den Hauskauf eines bekannten Politikers aus aktuellem Anlass zulässig ist. Teilt ein Politiker mit, dass er zukünftig in Privatheit leben wolle, und praktiziert dies im Zeitpunkt der Berichterstattung schon so, kann ein an die bisherige politische Tätigkeit anknüpfendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit über die weitere Lebensgestaltung nicht verneint werden.
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26. August 2009

Bildaufnahmen von einer Oper

Beschluss des VG Köln vom 07.05.2009, Az.: 6 L 697/09

Die Veröffentlichung von Bildaufnahmen von Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen im Rahmen einer Opernaufführung berühren das Recht am eigenen Bild der Mitwirkenden. Der Anfertigung von Fotos zur späteren Veröffentlichung steht das berechtigte Interesse der Abgebildeten entgegen, da die Veröffentlichung eines Nacktbildes stets dem Abgelichteten selbst vorbehalten ist. Die Sänger sind auch nicht daher weniger schutzwürdig, wenn sie sich der Öffentlichkeit in der Oper zur Schau stellen. Dies ist eine völlig andere Öffentlichkeit als die, die mit der Veröffentlichung in einer Zeitung erreicht wird.
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24. August 2009

Auskunftsanspruch über verkaufte Exemplare und erzielte Werbeerlöse

Urteil des OLG Hamm vom 19.05.2009, Az.: 4 U 220/08

Beim Erwerb eines Videos ist die Rechtekette zu überprüfen, auch wenn der Veräußerer, der sich nicht als Urheber ausgibt, zusichert, im Besitz der erforderlichen Nutzungsrechte zu sein. Das erwerbende Presseorgan hat zu prüfen, ob dies tatsächlich so ist, gerade weil die Aufnahmen sich auf ein lange zurückliegendes Ereignis von öffentlichem Interesse beziehen. Der Verletzte hat einen Auskunftsanspruch im Rahmen des Wahlrechts und zur Herausgabe des Verletzergewinns, dessen Wert sich nur mit Angabe der an den Tagen verkauften Exemplare und der an den Tagen erzielten Werbeerlöse ermitteln lässt.
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24. August 2009

Drohung mit Strafanzeige – Urteil gegen Abzocke

Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009, Az.: 2 O 268/08 Die Richter des LG Mannheim entschieden, dass die Drohung mit einer Strafanzeige zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, die in Wirklichkeit überhaupt nicht bestehen, unzulässig ist. Im vorliegenden Prozess ging es um eine Firma, die auf ihrer Internetseite kostenlose Software-Progamme zum Download angeboten hat. Für den vermeintlich kostenlosen Download-Vorgang musste sich der Nutzer lediglich mit seinem Namen und seiner Email-Adresse anmelden. Später erhielten die Nutzer jedoch eine Zahlungsaufforderung für das Herunterladen. Auf die tatsächlichen Kosten wurde allerdings nur sehr unfällig hingewiesen. Um auch Minderjährige, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, zur Kostenbegleichung zu bewegen, drohte die Firma mit einer Strafanzeige wegen Betrugs.
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24. August 2009

Von nichtadeligen Namensträgern

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.07.2009, Az.: 16 U 21/09

Die Formulierung "nichtadeliger Namensträger" bezeichnet eine Person, die nicht adeliger Herkunft ist bzw. die den Namen nicht durch eheliche Geburt erworben hat. Wird die Bezeichnung in der Berichterstattung über eine Person verwendet, die inzwischen einen adeligen Namen führt, ist das keine Bloßstellung, sondern sachliche Kritik im Rahmen der freien Meinungsäußerung.
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24. August 2009

Kinder und Tauschbörsen – Haftung der Eltern?

Urteil des LG Köln vom 13.05.2009, Az.: 28 O 889/08

Wer den Mitgliedern seines Haushalts einen Internetzugang zur Verfügung stellt und dadurch die Teilnahme an Musiktauschbörsen ermöglicht, hat aufgrund dieses Risikos Prüf- und Handlungspflichten. Es ist nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend, es Kindern ausdrücklich und konkret zu untersagen, Musik herunterzuladen. Als weitere wirksame Maßnahmen hätten ein eigenes Benutzerkonto für die Kinder mit eingeschränkten Rechten sowie eine Firewall, die Downloads von Daten aus dem Computer verhindert, eingerichtet werden müssen.
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21. August 2009

Neue Gewinnspielsatzung bleibt vorerst in Kraft

Beschluss des BayVGH vom 11.08.2009, Az.:  NE 09.1378

Das Bayerische oberste Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gewinnspielsatzung vom 17.12.2008 vorerst in Kraft bleibt. Eine Betreiberin von Fernseh-Quiz-Sendungen hatte sich mit ihrem Normenkontrollantrag im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die neuen Regelungen gewendet. Sie war der Auffassung, dass die erlassenen Normen in vielfacher Weise gegen geltendes Recht verstoßen und sie ihrer Existenzgrundlage berauben. Das Gericht lehnte den Erlass der Anordnung ab [...].
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18. August 2009

Theaterstück „Kinski – Wie ein Tier in einem Zoo“ verstößt gegen das Urheberrecht

Urteil des LG Köln vom 31.07.2009, Az.: 6 U 52/09

Die vorgenannte bundesweite Theaterinszenierung bestand zu ca. 1/3 aus übernommenen Text- und Interviewpassagen Klaus Kinski's. Diese waren mit dem übrigen Text verwoben. Der Schutzbereich des Zitatrechts war nicht eröffnet. Das Gericht stellte fest, dass die in Wechselwirkung stehende Individualität des älteren Werkes und Selbständigkeit des neuen Werkes das ursprüngliche Werk durch eigenschöpferische Züge nicht verblassen lassen. Den Erben Klaus Kinski's steht gegen die beklagten Betreiber und Aufführer des Theaterstücks sowohl ein Schadensersatz- als auch Unterlassungsanspruch zu.
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