Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“
Beiträge über Walter-Sedlmayr-Mord dürfen weiterhin in Online-Archiv stehen
Pressemitteilung Nr. 255/2009 des BGH vom 15.12.2009, Az.: VI ZR 227/08, VI ZR 228/08
Die wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilten Täter können laut BGH einem Radiosender nicht verbieten, auf seiner Internetseite alte Rundfunkbeiträge, in denen die Namen der Verurteilten in Verbindung mit dem 1990 begangenen Mord an dem Schauspieler genannt werden, öffentlich abrufbar zu machen. Das Persönlichkeitsrecht der Kläger sei nicht in erheblicher Weise beeinträchtigt, so der BGH. Mit dieser Entscheidung hob der BGH die Urteile des Hanseatischen OLG Hamburg auf, welche die Unterlassungsforderung als rechtsmäßig erachteten.Nicht genau definierter Adressat – Wer beleidigt hier wen?
Urteil des VG Köln vom 29.10.2009, Az.: 20 K 7757/08
Der Umstand, dass eine Beleidigung keiner bestimmten Person oder Personengruppe zuzuordnen ist, begründet keinen Unterlassungsanspruch des oder der eventuell Angegriffenen. Vorliegend wurde in einem Bericht der Ausdruck "Schramma-SA" geäußert. Die Kölner Richter urteilten, dass, da sich nicht eindeutig feststellen ließe an wen die Beleidigung gerichtet war, keine Persönlichkeitsverletzung im zu Grunde liegenden Fall vorliegt.Die GEMA und die Nutzung von Musik für Werbezwecke
Urteil des BGH vom 10.06.2009, Az.: I ZR 226/06
Die GEMA ist aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002 und 2005 nicht berechtigt, deren urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen.Das „unsaubere Geschäft“ – Zur Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen
Urteil des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08
Im September verkündete der VI. Zivilsenat des BGH ein Urteil zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews. Vorliegend ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer "unsauberen Arbeitsweise" bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei. Wir veröffentlichten diesbezüglich bereits die Pressemitteilung Nr. 191/2009. Nun liegt uns auch das Urteil im Volltext vor.Betrug im Internet durch Spam-Mail-Kampagnen
Urteil des LG Göttingen vom 17.08.2009, Az.: 8 KLs 1/09
In seinem Urteil hat das Landgericht Göttingen drei Angeklagte wegen mittäterschafltichen Betrugs bzw. Beihilfe zum Betrug für schuldig befunden. Die Angeklagten gelangten an Datensätze von 600.000 Personen mit Namen, Anschriften und Email-Adressen. Daraufhin verschickten sie Lock-(Spam)-Mails und brachten die Adressaten der Mails dazu, auf eine bestimmte Internetseite zu klicken, um daraufhin Gebühren zu verlangen und vermeintliche Verträge abzuschließen. Insgesamt haben die Angeklagten durch ihre Spam-Mail-Kampagne über 130.000 € eingenommen; sie wurden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafvollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.Über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Bildern aus einer Straftat
Informationen und Bilder, die etwa durch Hausfriedensbruch rechtswidrig erlangt wurden, dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Eine Ausnahme hiervon kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn Zustände oder Verhaltensweisen offenbart werden, die ihrerseits rechtswidrig sind. Die Veröffentlichung hängt dann davon ab, ob ihr Informationswert im konkreten Einzelfall dem Geheimhaltungsinteresse und der durch die Beschaffung begangene Rechtsverletzung überwiegt.
Wahrheit vor Persönlichkeit
Pressemitteilung Nr. 235/2009 des BGH zum Urteil VI ZR 226/08 vom 17.11.2009
Ein tangiertes Persönlichkeitsrecht ist nicht ausreichend für den Erlass einer Unterlassungserklärung, wenn Rechte des Beklagten überwiegen.Im vorliegenden Fall wurde in einem Interview behauptet, dass ein Interview im Focus nicht so geführt wurde, wie es veröffentlicht wurde. Das Persönlichkeitsrecht des Redakteurs, der das besagte Interview nicht selbst geführt hat, jedoch als Autor auftrat, steht der Presse- und Meinungsfreiheit hier nicht entgegen.
Nur der Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten ist aktivlegitimiert
Die Rechte an urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen müssen substantiiert dargelegt werden und können nicht vermutet werden. Fehlt es an der Darlegung der Inhaberschaft der ausschließlichen Nutzungsrechte, fehlt es auch an der Aktivlegitimation, die Verletzungen dieser Rechte einzuklagen. Die fehlende Berechtigung kann sich aus der Berechtigung eines Dritten oder der unwirksamen oder unvollständigen Nutzungsrechtsübertragung ergeben.
Berichterstattungsrecht schränkt Verwertungsrechte ein
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil 6 U 100/09 vom 30.10.2009
Wird über ein Ereignis, wie der Zusammenbruch eines DSDS-Kandidaten, das Gegenstand aktueller Berichterstattung sein kann, berichtet, so steht dieser Berichterstattung auch das ausschließliche Verwertungsrecht eines Konkurrenten nicht entgegen. Dies gilt nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen bezüglich des Umfangs und Zitatrechts.Die Verwendung eines Ausschnitts aus der Kandidatenauswahl von "Deutschland sucht den Superstar" auf RTL durch Sendungen des Privatsenders Sat.1 ist rechtens.

