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Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“
13. Januar 2010 Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 16.06.2009, Az.: 7 U 9/09 Ein mit Dopingvorwürfen überzogener ehemahliger DDR-Leichtathletiktrainer wurde in einer Fernsehesendung als "verurteiltes Mädchenschänderschwein" bezeichnet. Hiergegen klagte der Betroffene vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht: Die Richter sprachen ihm einen Unterlassungsspruch gegen den Beklagten zu, da mit der Bezeichnung "Schwein" der Betroffene extrem herabgewürdigt wird und in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung des Beklagten müsse hier zurückstehen, da eine Bezeichung als "Schwein" auch in einem angeblich nur satirischen Kontext nicht tragbar sei.
Weiterlesen 11. Januar 2010 Beschluss des BVerfG vom 25.06.2009, Az.: 1 BvR 134/03
Im Rahmen einer Presseschau entpricht es nicht den Sorgfaltspflichten, eine Ursprungsnachricht derart gekürzt wiederzugeben, dass der Sinn einseitig verfälscht wird. Zwar ergibt sich bereits aus der äußeren Form einer Presseschau als eigener Rubrik und der Angabe der exakten Quelle sowie dem Verzicht auf sprachliche Eleganz und der Wiedergabe knapper Auszüge, dass ein Fremdbericht stark gekürzt wiedergegeben wird. Dennoch darf diese nicht so zusammengestellt sein, dass ursprünglich nicht enthaltene Eindrücke zu Lasten des Inhalts entstehen.
Weiterlesen 07. Januar 2010 Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.10.2009, Az.: VI-W (Kart) 3/09
Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen ist verboten. Allerdings lässt sich allein aus der Tatsache, dass eine Fachzeitschrift die stärkste Auflage aufweist, nicht auf eine marktbeherrschende Stellung schließen. Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller marktrelevanten Faktoren und Umstände erforderlich. Mangels Darlegung weiterer relevanter Kriterien, wie etwa Marktanteil, Finanzkraft, Zugang zu den Beschaffungs- oder Absatzmärkten, wurde die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen.
Weiterlesen 04. Januar 2010 Urteil des OLG Köln vom 21.10.2009, Az.: 28 O 635/09
Betrifft eine unzulässige Darstellung, die gegen das Persönlichkeitsrecht eines Dritten verstößt, einen nur kleinen Teil der Druckschrift -im vorliegenden Fall nur einen einzigen Satz- so wäre ein sofortiger Verbreitungsstopp unverhältnismäßig. Statt dessen ist eine Aufbrauchsfrist für die bereits gedruckten Exemplare vorzusehen. Auch eine Schwärzung ist bei einem nur kleinen Verstoß dem Verleger des Werkes nicht zumutbar.
Weiterlesen 30. Dezember 2009 Urteil des LG Hamburg vom 29.05.2009, Az.: 324 O 951/08 Die Hamburger Richter sprachen dem bekannten deutschen Sänger und Musikproduzenten D. B., der während seines Urlaubs auf M. nackt abgelichtet wurde, einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 40.000 Euro zu, da die veröffentlichten Fotos sein Persönlichkeitsrecht verletzten. Insbesondere die Ausführungen des Beklagten zu den Fotos "für seine 53 Jahre hat D. B. noch ein ziemlich knackiges Popöchen" ließen das Augenmerk auf das Gesäß des Musikproduzenten ziehen. Das Gericht sah jedoch bereits die Hälfte der ursprünglich geforderten 80.000 Euro als ausreichend an, da der Kläger D. B. regelmäßig Urlaubsfotos von sich veröffentlichen lasse, die ihn nur leicht bekleidet zeigen würden und da er auch sonst sein Privatleben inklusive intimer Details in die Öffentlichkeit trage.
Weiterlesen 29. Dezember 2009 Urteil des LG Hamburg vom 18.01.2008, Az.: 324 O 548/07 Der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr klagte vor dem Landgericht Hamburg gegen ein österreichisches Medienunternehmen, es zu unterlassen, über ihn und den Mord an Walter Sedlmayr unter seiner voller Namensnennung zu berichten. Das Medienunternehmen hielt insbesondere auf seiner Internetseite entsprechende Meldungen zur Tat zum freien Abruf für die Öffentlichkeit bereit. Trotz der wahrheitsgemäßen Berichterstattung sahen die Hamburger Richter das Persönlichkeitsrecht des Mörders verletzt. Darüber hinaus würden solche Darlegungen den Resozialisierungsprozess sowie die spätere Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigen.
Weiterlesen 29. Dezember 2009 Urteil des BGH vom 04.12.2008, Az.: I ZR 49/06
Wurden bereits jemandem urheberrechtliche Nutzungsrechte eingeräumt, so kann bei einer weiteren, ins Leere laufenden Rechtseinräumung an einen Dritten nicht davon ausgegangen werden, dass er diesem Dritten dann zumindest seine bei ihm verbleibenden eigenen Ansprüche im Falle einer Urheberrechtsverletzung abgetreten habe.
Weiterlesen 28. Dezember 2009 Urteil des LG Hamburg vom 16.05.2008, Az.: 324 O 1197/07 Wieder einmal hat ein Entertainment Verlag in seiner Zeitschrift die Tochter des bekannten Fußballtorwarts Oliver K. in unzulässiger Weise abgelichtet. Die Richter des LG Hamburg führten in ihrem Urteil aus, dass grunsätzlich Kinder von Prominenten einen besonderen Schutz genießen müssen, wenn sie in einer typischen "Eltern-Kind-Situation" abgelichtet werden. Dieses Schutzbedürfnis ergebe sich insbesondere daraus, da sie sich erst noch zu eigenverantwortlichen Personen entwickeln müssen. Aufgrund dieser schuldhaften und schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung durch den Verlag sprach das LG Hamburg der Geschädigten einen Geldentschädigungsanspruch zu.
Weiterlesen 18. Dezember 2009 Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.12.2009, Az.: 11 U 72/07
Wer geschäftsmäßig Bücher verkauft, ohne den festgesetzten Ladenpreis einzuhalten, kann wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz abgemahnt werden. Das OLG Frankfurt am Main begrenzte die Abmahnkosten dabei auf eine Aufwandspauschale in Höhe von 175,- Euro netto.
Weiterlesen 17. Dezember 2009 Urteil des LG Hamburg vom 31.07.2009, Az.: 310 O 338/08 Ein "Spongebob"-Synchronsprecher war der Ansicht, er würde in der Serie eine tragende Rolle sprechen, woraufhin er von der Hörspielproduktionsfirma Gewinnbeteiligung verlangte. Da er aber selbst nicht mehr nachvollziehen konnte, wie umfangreich sein Mitwirken an der Serie war, verlangte er von der Produktionsfirma entsprechende Auskunft. Dieses Begehren wiesen die Richter am LG Hamburg jedoch mit der Begründung ab, dass ein Auskunftsanspruch nur dann bestehen solle, wenn der Kläger nachweisen kann, dass er sich die begehrten Informationen nicht selbst beschaffen könne. Dies gelang dem Kläger jedoch nicht.
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