Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

17. Februar 2010

Fotonutzung nur für das Interview

Urteil des LG Hamburg vom 05.06.2009, Az.: 324 O 953/08 Willigt ein Interviewter in die Veröffentlichung seines Interviews ein und stellt hierzu auch ein Portraitfoto von sich zur Verfügung, so gilt die Einwilligung in die Foto-Veröffentlichung nur für das Interview. Das Einverständnis bezieht nicht darauf, dass das Bild darüber hinaus auch für ein Werbeprospekt verwendet werden darf. Dem Betroffenen stehen in diesem Fall ein Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch zu.

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17. Februar 2010

„Fliegender Gerichtsstand“ bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Urteil des LG Köln vom 26.08.2009, Az.: 28 O 478/08

Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ergibt sich eine internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nicht schon allein aus der Tatsache, dass der Betroffene seinen Wohnsitz im Inland hat und die Website in Deutschland abrufbar ist. Vielmehr muss die Internetseite bestimmungsgemäß und nicht nur zufällig darauf abzielen ihren Inhalt auch in Deutschland zu verbreiten. Eine Internetseite, die ausschließlich in russischer Sprache abgefasst und in kyrillischer Schrift gestaltet ist, erfüllt die Voraussetzungen für eine deutsche Gerichtsbarkeit nicht.
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17. Februar 2010

Kein Entgelt für ein Promi-Foto

Urteil des LG Hamburg vom 04.12.2009, Az.: 324 O 338/09 Das bloße veröffentlichen eines Paparazzi-Fotos bedeutet noch nicht, dass dadurch der abgelichtete Prominente "werblich vereinnahmt" wird. Im vorliegenden Fall war ein bekannter deutscher Fotograf der Ansicht, er könne wegen der Veröffentlichung eines Fotos, das ihn bei der Lektüre einer bekannten Sonntagszeit zeigt, hierfür Lizenzgebühren von der Beklagten verlangen. Diese Ansicht teilte das LG Hamburg jedoch nicht: Es liegt nicht allein deswegen Werbung vor, weil eine Berichterstattung Werbewirkung entfalte. Handelt es sich um einen üblichen redaktionellen Beitrag, löst ein solcher keine Lizenzgebühr aus, auch wenn die Berichterstattung einen werbenden Charakter habe.
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16. Februar 2010

Betrachten von kinderpornografischen Internetseiten strafbar

Pressemitteilung des Hanseatischen OLG Hamburg vom 15.02.2010, Az.: 2-27/09

Nach einem Revisionsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg ist bereits das bewusste und gewollte Betrachten von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt strafbar. Das OLG Hamburg erweiterte durch Auslegung den Besitzbegriff des § 184b Abs. 4 StGB dahingehend, dass bereits das Herunterladen von Dateien aus dem Internet in den Cache des Browsers darunter fällt.
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12. Februar 2010

Unterlassungsanspruch für Adeligen

Urteil des LG Hamburg vom 25.09.2009, Az.: 324 O 84/09 Eine vollkommen haltlose und falsche Berichterstattung im Rahmen eines Zeitungsartikels verletzt den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im vorliegenden Fall wurden dem Mitglied eines Adelshauses "Verflechtungen in kriminelle Organisationen" nachgesagt. Dieser Verdacht war jedoch "völlig absurd", sodass dem Kläger gegen den Verlag ein Anspruch auf Unterlassung zugesprochen wurde.
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11. Februar 2010

Medienfreiheit verdrängt allgemeines Persönlichkeitsrecht von Sedlmayr-Mörder

Pressemitteilung Nr. 30/2010 vom 09.02.2010 zum Urteil des BGH, Az.: VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08

Das Internetportal Spiegel Online durfte ein Dossier, in dem alte Berichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind, zum kostenpflichtigen Abruf bereithalten. Die wegen Mordes verurteilten Kläger hatten hiergegen geklagt, da sie aufgrund von Namensnennung und Ablichtungen in den gespeicherten Meldungen identifizierbar sind. Diese Eingriffe in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht ist aber gerechtfertigt, so der BGH. Das Schutzinteresse der Kläger muss hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. Die Bilder, als Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, durften somit auch ohne Einwilligung der Kläger zum Abruf im Internet bereitgehalten werden.
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11. Februar 2010

150 € für Filesharing – nur tatsächlich angefallene Rechtsanwaltskosten sind erstattungsfähig

Urteil des AG Frankfurt am Main vom 29.01.2010, Az.: 31 C 1078/09 -78 Einer Entscheidung des AG Frankfurts zufolge, sind 150 € als Schadensersatz für eine Urheberrechtsverletzung in einem Peer-to-Peer Netzwerk bei Musikwerken angemessen. Zudem sind nur die tatsächlich angefallenen Anwaltskosten für eine Abmahnung erstattungsfähig, gerade wenn der Rechteinhaber seinen Anwalt im Rahmen einer Pauschalvereinbarung beauftragt hat. Auf eine im Nachhinein zwischen den Parteien getroffene, zweite höhere Kostenvereinbarung kann damit nicht abgestellt werden.
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09. Februar 2010

Öffentliches Zugänglichmachen eines aktuellen Kinofilms in Tauschbörse ist „gewerbliches Ausmaß“

Beschluss des LG Köln vom 03.02.2010, Az.: 9 OH 2035/09

Werden in Tauschbörsen "im gewerblichen Ausmaß" Urheberrechtsverletzungen begangen, kann der Rechteinhaber Auskunft über die Person des Anschlussinhabers erlangen, über den die Verletzung erfolgte. Erneut definierte ein Gericht was unter einem "gewerblichen Ausmaß" zu verstehen sei: Bereits das Anbieten eines einzigen aktuellen Filmtitels über eine Tauschbörse ist als Verletzung "im gewerblichen Ausmaß" anzusehen. Relevant ist nicht nur die Menge der Rechtsverletzungen, sondern auch die Auswirkung der einzelnen Verletzungshandlung auf den Rechteinhaber.
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09. Februar 2010

Rundfunkgebührenpflicht bei PC-Nutzung

Urteil des VG Gießen vom 18.01.2010, Az.: 9 K 305/09.GI

Grundsätzlich ist derjenige rundfunkgebührenpflichtig, der ein "neuartiges Empfangsgerät" (wie z.B. einen PC) bereithält. Derzeit ist jedoch noch nicht davon auszugehen, dass ein internetfähiger PC von seinem Benutzer in der Regel auch zum Rundfunkempfang genutzt wird. Solange die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nicht den Nachweis eines tatsächlichen Rundfunkempfangs angetreten hat, ist ein "Bereithalten eines neuartigen Empfangsgerätes zum Rundfunkempfang" in Folge dessen nicht anzunehmen.
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09. Februar 2010

Sharehostdienste, Urheberrechtsverletzungen und die zumutbare Prüfpflicht für den Betreiber

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.09.2009, Az.: 5 U 111/08

Ein Host-Provider haftet für begangene Urheberrechtsverletzungen durch Dritte über seine Plattform nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Nach Kenntniserlangung einer konkreten Rechtsverletzung muss der Provider die rechtsverletzende Datei unverzüglich entfernen und dafür sorgen, dass es in Zukunft zu keinen gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Bietet der Provider zudem eine anonyme Nutzung des Dienstes an, kann er sich nicht auf die Unzumutbarkeit weiterführender Prüfungspflichten berufen.
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