Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“
Keine anprangernde Veröffentlichung von Urteilen
Die Veröffentlichung eines Urteils verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des dortigen Klägers, wenn sie hauptsächlich zur Anprangerung als Unterlegenem erfolgt. Die Störerhaftung für von Kunden eingestellte Seiteninhalte eines Host-Providers ist nicht grenzenlos. Erfährt der Provider jedoch von der beanstandeten Veröffentlichung, muss er auf die Löschung hinwirken. Zudem ist es ihm technisch leicht möglich, durch eine Firewall oder einen Proxyserver ohne größeren Aufwand den Abruf bestimmter Seiten zu verhindern.
Werbeverbot für Tabakkonzerne
Anspruch eines Journalisten auf Informationszugang bei unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand
Beschluss des VG Frankfurt am Main vom 07.05.2009, Az.: 7 L 676/09.F
Jeder hat nach Maßgabe des § 1 S. 1 Informationsgesetzes gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Liegt der Umfang der angeforderten Aktenbestände jedoch bei ca. 10.000 Seiten und enthalten diese zudem in nicht nur unwesentlichem Ausmaß Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, muss der Informationsanspruch Dritter gegenüber dem unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand bei der Aktenbearbeitung durch z.B. notwendige Schwärzung, zurücktreten.Fotos eines „U-Bahn-Schlägers“
Keine Haftung bei Abwesenheit
Aufnahme und Ausstrahlung heimlich erfolgter Filmaufnahmen unzulässig
Urteil des LG Düsseldorf vom 02.09.2009, Az.: 12 O 273/09
Die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten kann einen unzulässigen Eingriff in dessen nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen. Heimliche erfolgte Bild- oder Tonaufnahmen in einer Arztpraxis sind jedoch gerade im Hinblick auf das bestehende und schutzwürdige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient als generell für unzulässig zu erachten.Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“
a) Die Vorschrift des § 4 Nr. 4 UWG ist mit der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar.
b) Bei Verkaufsförderungsmaßnahmen muss der Verbraucher Gelegenheit haben, sich vor der Kaufentscheidung über zeitliche Befristungen der Aktion, über eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises, über Mindest- oder Maximalabnahmemengen sowie über mögliche weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme zu informieren.
c) In der Fernsehwerbung kann es genügen, die Bedingungen der Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme nicht vollständig zu nennen, sondern insoweit auf eine Internetseite zu verweisen; der Hinweis muss so gestaltet sein, dass er vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten erfasst werden kann.
d) Die von einem Wettbewerbsverband geltend gemachte Kostenpauschale wird auch für eine Abmahnung geschuldet, die nur teilweise berechtigt ist.
Ghostwriter-Vereinbarung nicht immer sittenwidrig
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 01.09.2009, Az.: 11 U 51/08
Jedenfalls außerhalb des Hochschulbereichs können die Umstände des Einzelfalls auch bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen dazu führen, dass eine sogenannte "Ghostwriter-Vereinbarung", mit der sich der Urheber zum Verschweigen der eigenen Urheberschaft verpflichtet und dem Namensgeber gestattet, das Werk als eigenes zu veröffentlichen, nicht sittenwidrig ist.GEZ – Schriftformerfordernis bei Abmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes
Urteil des VG Hamburg vom 07.07.2009, Az.: 10 K 411/09
Die für die Anzeige über das Ende des Bereithalten eines Rundfunkgerätes erforderliche Schriftform wird nicht dadurch eingehalten, dass der Rundfunkteilnehmer diese Anzeige per E-Mail an die GEZ versendet.
