Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

10. Juli 2009

Foto-Klotz & Pocket-Klotz als Neuauflage unter Mitwirkung des Verfassers?

Urteil des LG Köln vom 01.07.2009, Az.: 28 O 603/08:

Vorliegend ging es um die Mitgestaltungsrechte des Verfassers bei Neuauflagen, §§ 97 UrhG, 9 Abs. 1 VerlG. Die Nutzungsrechte werden für gewöhnlich mit dem Verlagsvertrag an den Verlag übertragen. Wenn der Inhalt nach einem gewissen Zeitablauf überholt ist, kann dem Verfasser ein berechtigtes Interesse an der Änderung im Zuge einer erscheinenden Neuauflage zustehen. Dies gilt insbesondere für wissenschaftliche Werke, muss jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses übereinstimmend gewollt gewesen sein.

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06. Juli 2009

Das Gebot der staatsfernen Presse: keine Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen

Urteil des LG Hamburg vom 06.11.2008, Az.: 315 O 136/08

Ein Unternehmen, dass privatwirtschaftliche Leistungen in Form von Presseerzeugnissen erbringt und in dieser Funktion nicht vom Staat beliehen ist, unterliegt nicht dem grundgesetzlichen Gebot der Staatsfreiheit der Presse. Dabei ist es unerheblich, ob der Staat durch die mittelbare Beteiligung am Unternehmen ca. 30 % der Aktien hält und durch die Aktionärsstruktur faktisch Einfluss ausüben könnte. Vielmehr arbeite der Vorstand des Unternehmens rechtlich eigenverantwortlich.

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02. Juli 2009

Grundsatzurteil zur Rundfunkgebührenpflicht für einen PC mit Internetzugang

Pressemitteilung des OVG NRW vom 26.05.2009, Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09

Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit zwei Urteilen vom 26. Mai 2009 entschieden, dass für einen PC mit Internetzugang, der im privaten Bereich bereitgehalten wird, Rundfunkgebühren entrichtet werden müssen, wenn ansonsten kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist.

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02. Juli 2009

Widerruf der UMTS-Lizenz für die Quam GmbH ist rechtmäßig

Pressemitteilung des OVG NRW vom 30.06.2009, Az.: 13 A 2969/07

Das Oberverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Widerruf der von der Quam GmbH (Klägerin) im Sommer 2000 ersteigerten UMTS-Lizenz rechtmäßig ist, da die Quam GmbH nicht die an die Ersteigerung gebundenen Bedingungen erfüllt hat. Auch kann sie aus diesem Grunde den Zuschlagspreis in Höhe von ca. 8,5 Milliarden Euro nicht zurückverlangen.

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02. Juli 2009

Hochschulbibliothek darf weiterhin mit Kameras überwacht werden

Urteil des OVG NRW vom 08.05.2009, Az.: 16 A 3375/07

Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster darf die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts weiterhin mit Videokameras überwachen. Die Videobilder dürfen allerdings nicht generell gespeichert werden. Dies hat der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in einem aktuellem Urteil entschieden und damit die gleichlautende erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt.

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01. Juli 2009

Der „durchgeknallte Staatsanwalt“ – Beleidigung oder zulässig im Rahmen der Meinungsfreiheit

Beschluss des BVerfG vom 12.05.2009, Az.: 1 BvR 2272/04

Wird von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) nicht zum Zwecke privater Auseinandersetzung Gebrauch gemacht, sondern will der Äußernde in erster Linie zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen, dann sind Auswirkungen seiner Äußerungen auf den Rechtskreis Dritter zwar unvermeidliche Folge, nicht aber eigentliches Ziel der Äußerung. In der öffentlichen Auseinandersetzung, insbesondere im politischen Meinungskampf, muss daher auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses drohte.

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30. Juni 2009

Ewig dasselbe Cover

Urteil des LG München I vom 06.05.2009, Az.: 21 O 5302/09

Für ein urheberrechtlich geschütztes Foto, das unter Beibehaltung der zentralen Bildelemente zum Cover bearbeitet worden ist, sind Nutzungsrechte vorzuweisen. Diese berechtigen unter Abbildung des Covers mit dem Foto zu werben. Es ist zu vermuten, dass Nutzungsrechte, wenn nicht anders festgelegt, unbefristet gelten sollen, um Tonträger möglichst dauerhaft mit einem unveränderten Artwork zu gestalten.

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26. Juni 2009

Facebook gegen StudiVZ

Urteil des LG Köln vom 16.06.2009, Az.: 33 O 374/08

Bei einem Streitwert von 1 Mio. Euro befand das LG Köln StudiVZ für "unschuldig". Facebook warf ihr die Nachahmung des sog. "Look & Feel" ihrer Homepage vor. StudiVZ diente Facebook zwar als Vorbild. In engen Grenzen gilt jedoch der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit, solange diese nicht unlauter ausgenutzt wird. Zu guter Letzt fehlte Facebook bei der Markteinführung von StudiVZ noch der erforderliche Bekanntheitsgrad in Deutschland um dahingehende Ansprüche zu begründen. Auch liegt kein AGB-Verstoß vor, da StudiVZ nie Vertragspartner von Facebook war.

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18. Juni 2009

Filmtitel „Der Seewolf“ möglich

Urteil des OLG München vom 30.04.2009, Az.: 29 U 4978/08

Der Titelschutz eines Werks erlischt erst mit der endgültigen Aufgabe des Gebrauchs für das Werk. Besteht die Möglichkeit einer erneuten Ausstrahlung bei einem Film, liegt keine endgültige Aufgabe vor. Die Bezeichnung "Der Seewolf" ist die deutschsprachige Übersetzung des Titels der Romanvorlage "The Sea-Wolf", hindert aber die Unterscheidungskraft wegen unterschiedlicher Werkarten nicht. Zudem beschreibt es die zentrale Eigenschaft eine Verfilmung des Romans zu sein. Zu beachten ist, dass Werktitel keinen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft enthalten.

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18. Juni 2009

Anonymität für den Straftäter

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10.03.2009, Az.: 7 U 65/08

Wird in einem Internet-Archiv einer Tageszeitung der Name eines Straftäters verbreitet, so hat dieser einen Anspruch auf Unterlassung aufgrund der Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Name wird allein durch die Zugänglichmachung und die Möglichkeit der Kenntnisnahme des Artikels verbreitet. Kurz vor der Entlassung muss dies nicht mehr geduldet werden, da das öffentliche Interesse auf die Strafverfolgung und Verurteilung gerichtet war und die Öffentlichkeit darüber hinreichend informiert ist. Wenn es um den Schutz der Anonymität geht, ist es gleich, ob die Identität in einer neuen oder älteren Meldung preis gegeben wird.

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