Foto-Klotz & Pocket-Klotz als Neuauflage unter Mitwirkung des Verfassers?
Urteil des LG Köln vom 01.07.2009, Az.: 28 O 603/08:
Vorliegend ging es um die Mitgestaltungsrechte des Verfassers bei Neuauflagen, §§ 97 UrhG, 9 Abs. 1 VerlG. Die Nutzungsrechte werden für gewöhnlich mit dem Verlagsvertrag an den Verlag übertragen. Wenn der Inhalt nach einem gewissen Zeitablauf überholt ist, kann dem Verfasser ein berechtigtes Interesse an der Änderung im Zuge einer erscheinenden Neuauflage zustehen. Dies gilt insbesondere für wissenschaftliche Werke, muss jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses übereinstimmend gewollt gewesen sein.