Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“
Verbot von „Texas Hold’em“
Veröffentlichung von Fotos eines Inoffiziellen Mitarbeiters der Stasi
Pressemitteilung Nr. 7/11 des OLG München vom 10.05.2011, Az.: 18 U 3097/09
Die Veröffentlichung von Bildnissen mit Personen bedarf grundsätzlich des Einverständnisses des Abgebildeten. Etwas anderes kann sich jedoch aus den urheberrechtlichen Vorschriften für zeitgeschichtliche Bildnisse ergeben. In einem solchen Fall kann das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten überwiegen.Jugendgefährdende Inhalte versus Kunstfreiheit
Beschluss des VG Berlin vom 16.12.2010, Az.: 27 L 355.10
Der Betreiber eines Internetportals, in dem erotische Kunst in Form von Literatur, Bildern und Videomaterial veröffentlicht wird, muss diese durch ein Jugendschutzprogramm oder andere Vorkehrungen schützen, da Jugendliche dadurch in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden können. Dem stehe auch die Kunstfreiheit nicht entgegen, da im Fall der Kollision zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz dem Verfassungsgebot des Jugendschutzes Rechnung zu tragen ist.Plagiatsvorwurf begründet Persönlichkeitsverletzung des Autors
Vergütungshöhe für die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken an Hochschulen
Pressemitteilung Nr. 4/11 des OLG München zum Urteil vom 24.03.2011, Az.: 6 WG 12/09
Für die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im Rahmen von Unterricht und Forschung ist gemäß § 52a Urhebergesetz eine angemessene Vergütung an die jeweilige Verwertungsgesellschaft zu zahlen. Bereits seit Anfang 2008 sind in einem Gesamtvertrag die jeweiligen Vergütungsansprüche gegenüber Schulen geregelt. Ein dementsprechender Vertrag für Hochschulen bestand bislang jedoch nicht und konnte auch nicht im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Hochschulen in allen 16 Bundesländern und der Verwertungsgesellschaft WORT erzielt werden.Resozialisierungsinteresse verbietet individualisierende Berichterstattung
Wird in einem allgemein zugänglichen Internetarchiv ein Bericht veröffentlicht, welcher unter Nennung des Namens eines zu lebenslanger Haft Verurteilten, dessen Antrag auf Gewährung von Freigang zum Gegenstand hat, so hat der Betreiber der Datenbank derartige resozialisierungsgefährdende Beiträge umgehend zu löschen. In solch gelagerten Fällen geht das Anonymitäts- bzw. Resozialisierungsinteresse des betroffenen Verurteilten, dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit vor.
Hartplatzhelden triumphieren vor BGH
a) Die unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses eines Dritten ist keine Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG.
b) Ein Fußballverband, der in seinem Verbandsgebiet zusammen mit den ihm angehörenden Vereinen Amateurfußballspiele (hier: Verbandsligaspiele) durchführt, wird nicht dadurch in unlauterer Weise in einem etwa unmittelbar aus § 3 UWG abzuleitenden ausschließlichen Verwertungsrecht verletzt, dass Filmausschnitte, die einzelne Szenen des Spielgeschehens wiedergeben, auf einem Internetportal veröffentlicht werden.
Die Abbildung einer Fotomontage begründet keinen Gegendarstellungsanspruch
Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.03.2011, Az.: 14 U 186/10
Wird auf der Titelseite einer Illustrierten eine Fotomontage abgebildet, besteht kein Anspruch auf eine Gegendarstellung dahin, dass es sich um eine Fotomontage handelt, die ohne Einverständnis des Abgebildeten erstellt wurde. Die Fotomontage stellt keine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung dar.
Urheberrecht beim Vertrieb eines Filmwerks
Urteil des OLG Hamburg vom 11.08.2010, Az.: 5 U 18/08
Die Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen genießt als neues, eigenständiges Filmwerk Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Ein solches Filmwerk liegt vor, wenn die Zusammenstellung der Konzertschnitte duch Schnitt, thematische Gruppierung und gestalterische Elemente eine eigene erzählerische Struktur gewinnt und dadurch ein Gesamtfilm mit eigener Dramaturgie entsteht. Kein Urheberrechtsschutz würde bestehen, wenn die bereits bestehenden Konzertaufnahmen allein schlicht aneinander gereiht werden.Der Hersteller eines solchen neuen Filmwerks kann damit die ohne seine Einwilligung vorgenommene Vervielfältigung und Verbreitung von identischen Inhalten seines Filmwerks verbieten.

