Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“

29. Dezember 2009

Keine doppelte Rechtseinräumung für „Mambo No. 5“

Urteil des BGH vom 04.12.2008, Az.: I ZR 49/06

Wurden bereits jemandem urheberrechtliche Nutzungsrechte eingeräumt, so kann bei einer weiteren, ins Leere laufenden Rechtseinräumung an einen Dritten nicht davon ausgegangen werden, dass er diesem Dritten dann zumindest seine bei ihm verbleibenden eigenen Ansprüche im Falle einer Urheberrechtsverletzung abgetreten habe.
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26. November 2012

Keine Haftung für Filesharing im Urlaub

Urteil des LG Köln vom 24.10.2012, Az.: 28 O 391/11 Eine Haftung des Anschlussinhabers als Teilnehmer oder als Störer für über seinen Anschluss mittels Filesharing-Tauschbörsen begangener Urheberrechtsverletzungen scheidet aus, wenn er sich zu dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung mit allen im Haushalt lebenden Personen im Urlaub befand und glaubhaft versichern kann, dass er während dieser Zeit alle technischen Geräte, insbesondere aber auch Router und Computer, vom Stromnetz getrennt hat.
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13. Januar 2009

Akteneinsicht bei Urheberrechtsverfahren

Beschluss des LG Darmstadt vom 12.12.2008, Az.: 9 Qs 573/08 Dem grundsätzlichen Einsichts- und Auskunftsanspruch des verletzten Rechteinhabers sind bei Urheberrechtsverfahren die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere die widerstreitenden Grundrechte, unter Umständen entgegenzuhalten. Bei der Beurteilung sind die Art der erhobenen Daten, die Stärke des Tatverdachts und die mögliche Einordnung als Bagatelltat entscheidungserheblich.
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27. Mai 2010

Gewerbliches Ausmaß bei Auskunftsansprüche gegen Dritte

Beschluss des OLG Oldenburg vom 01.12.2008, Az.: 1 W 76/08 In einem Beschwerdeverfahren verneinte das OLG Oldenburg einen Antrag auf Auskunftserteilung gegen den Internetprovider über die Namen und Anschriften der Personen, deren IP-Adressen in Tauschbörsen ermittelt wurden. Das Oberlandesgericht ist der Ansicht, dass das Erfordernis einer Verletzung des Urheberrechts „in gewerblichem Ausmaß“ nicht nur für die Ansprüche gegen den Verletzer aus § 101 Abs. 1 UrhG gilt, sondern auch für die Ansprüche gegen Dritte, die das Gesetz in § 101 Abs. 2 UrhG zur Verfügung stellt. Solange aber nur ein einzelner Download von der fraglichen IP-Adresse vorliegt - selbst wenn es sich dabei um ein ganzes aktuelles (Musik-) Album handelt - ist eine einschränkende Interpretation des Begriffs „gewerbliches Ausmaß“ auch im Hinblick auf das Fernmeldegeheimnis geboten.
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19. Dezember 2008

Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen

Pressemitteilung Nr. 237/2008 des BGH zum Urteil vom 18.12.2008, Az.: I ZR 23/06 Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass für die Nutzung eines Musikwerkes als Klingelton für Mobiltelefone im Normalfall eine Lizenz der GEMA ausreicht.
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30. Juni 2009

Ewig dasselbe Cover

Urteil des LG München I vom 06.05.2009, Az.: 21 O 5302/09

Für ein urheberrechtlich geschütztes Foto, das unter Beibehaltung der zentralen Bildelemente zum Cover bearbeitet worden ist, sind Nutzungsrechte vorzuweisen. Diese berechtigen unter Abbildung des Covers mit dem Foto zu werben. Es ist zu vermuten, dass Nutzungsrechte, wenn nicht anders festgelegt, unbefristet gelten sollen, um Tonträger möglichst dauerhaft mit einem unveränderten Artwork zu gestalten.

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03. Dezember 2008

Anwaltskosten für Abmahnungen

Urteil des AG München vom 11.06.2008, Az.: 161 C 34246/07

Anwaltliche Kosten für Abmahnungen sind zu erstatten, insbesondere weil es nicht zugemutet werden kann zugunsten der Schädiger einen Geschäftsapperat vorzuhalten, der die Feststellung und Abmahnung sämtlicher Verstöße mit eigenen Mitteln ermöglicht. Die Schadensminderungspflicht geht gerade nicht so weit, dass zusätzlich eigene Mitarbeiter eingestellt und bereitgehalten werden müssen.
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28. April 2009

Bob Dylan bleibt exklusiv bei Sony Music

Urteil des EuGH vom 20.01.2009, Az.: C-240/07

Vor dem 1. Januar 1966 aufgenommene Musiktitel genießen nach deutschem Recht keinen Urheberrechtsschutz. Nach der europäischen Richtlinie 2006/116/EG werden auch Werke vor 1966 erfasst. Zudem werden auch Drittstaatler (nicht EG-Bürger) erfasst. Europäische Richtlinien haben Vorrang. Danach sind auch die zwischen 1958 und 1965 produzierten Werke des US-Amerikaners Bob Dylan weiterhin urheberrechtsgeschützt und dürfen nicht unberechtigt auf Tonträger kopiert werden.
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