Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“

11. Februar 2009

Geschlossene Gesellschaft – Schadensersatzanspruch durch Musikwiedergabe auf Hochzeit?

Urteil des AG Bochum vom 20.01.2009, Az.: 65 C 403/08 Auch bei einer großen Anzahl von geladenen Gästen und ohne Einlasskontrolle unter Vorlage einer schriftlichen Einladung ist die Wiedergabe eines Musikstücks auf einer Hochzeit keine Verletzung des Urheberrechts, wenn ausschließlich persönlich geladene Gäste an der Veranstaltung teilnehmen und dadurch unter sämtlichen Besuchern das Gefühl erzeugt wird, an diesem Abend einer in sich geschlossenen Gesellschaft anzugehören.
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04. Juli 2011

Gerichtliche Inanspruchnahme wegen Filesharing trotz abgegebener Unterlassungserklärung

Beschluss des OLG Köln vom 20.05.2011, Az.: 6 W 30/11

Wird wegen Zugänglichmachung eines Hörbuchs von einer Privatperson eine Unterlassungserklärung gefordert, die sich auf alle Rechte des Gläubigers erstreckt und zudem vor Änderungen der vorformulierten Erklärung gewarnt, kann der Abgemahnte in einem Verfahren, dass sich nur gegen die Verletzung der Rechte am Hörbuch richtet, durch eine Unterlassungserklärung ein sofortiges Anerkenntnis erreichen. Die Kosten hat der Gläubiger zu tragen, weil der Schuldner keinen Anlass zu der gerichtlichen Auseinandersetzung gegeben hat.

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17. Juli 2007

Abmahnung einer falschen IP-Adresse

Urteil des LG Stuttgart vom 17.07.2007, Az.: 17 O 243/07 Im vorliegenden Fall wurde einem völlig unbescholtenem Bürger eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugestellt, da dem Provider bei der Nutzerkennung ein Zahlendreher unterlaufen war. Doch der Empfänger konnte beweisen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt unter einer anderen IP-Adresse im Internet unterwegs war. Das Landgericht Stuttgart entschied, dass gegenüber diesem keine Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche gemäß § 97 Abs. 1 UrhG geltend gemacht werden können. ...
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25. Januar 2010

„Zu Tisch in…“ nicht in allen Bereichen unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 16.10.2009,  Az.: 26 W (pat) 30/09

Die Eintragungsfähigkeit der Marke "zu Tisch in..." wurde mangels Unterscheidungskraft von dem BPatG teilweise abgelehnt. Die Wortfolge "zu Tisch" ist eine gebräuchliche Redewendung für die Einnahme einer Mahlzeit. Der Verkehrskreis ordnet daher der Wortfolge den für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt "Tischgewohnheiten unterschiedlicher Regionen" zu. Eine Eintragung für Dienstleistung Beherbergung und Verpflegung von Gästen wurde daher abgelehnt. Für andere Waren und Dienstleistungsklassen, etwa Büroartikel, wurde die Eintragungsfähigkeit der Wortmarke "zu Tisch in..." vom BPatG bejaht.
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23. April 2009

Rund 700.000 Euro für 139 Musikstücke sind angemessen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.01.2009, Az.: 5 U 255/07

Macht ein Usenet-Anbieter Musikstücke ohne Einwilligung des urheberrechtlich Berechtigten öffentlich zugänglich, so haftet er wegen dieser Rechtsverletzung. Insbesondere muss er sich einen Streitwert für die rund 139 unberechtigterweise veröffentlichen Musikstücke von 695.000 Euro entgegenhalten lassen. Die Umstände des Einzelfalls lassen einen derart hohen Streitwert durchaus als angemessen erscheinen, wenn der in seinem Recht Verletzte eine wirkungsvolle und dauerhafte Abwehr erreichen möchte und der Verstoß gegen die Urheberrechte einen besonders hohen Verschuldensgrad aufweist.
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12. Januar 2011

Als Internetanschlussinhaber haften Eltern als Störer für ihre (jugendlichen) Kinder

Beschluss des LG Köln vom 01.12.2010, Az.: 28 O 594/10

Erneut wurde entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverstöße ihrer jugendlichen Kinder als Störer haften, wenn sie ihrer durch die Bereitstellung eines Internetanschlusses gesteigerten Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Durch die mittlerweile regelmäßige Berichterstatung sollte die Tatsache, dass durch das Überlassen eines Internetanschlusses an Dritte Rechtsverletzungen nicht unwahrscheinlich werden, in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt sein. Aus diesem Grunde dürfen Eltern nicht ihre Augen verschließen, sondern müssen vielmehr durch konsequente Ausübung ihrer Prüf- und Handlungspflichten dafür sorgen, dass Urheberrechtsverletzungen verhindert werden.
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07. September 2011

Keine Haftung des Internet-Providers bei illegalem Filesharing durch Nutzer

Urteil des LG Köln vom 31.08.2011, Az.: 28 O 362/10

Die Verantwortlichkeit eines Telekommunikationsunternehmens beschränkt sich auf den Transport von Daten, ohne dabei von diesen Kenntnis oder in sonstiger Weise Einfluss nehmen zu müssen. Die bloße Zuverfügungstellung von breitbandigen Netzzugängen, die die Nutzung eines illegalen Filesharing-Systems ermöglichen, stellt eine rein technische Dienstleistung dar und führt zu keiner Haftung des Providers i.S.d. § 97 UrhG. Vorsorgemaßnahmen (DNS-  und/oder IP-Adressensperre) würden vielmehr das grundrechtlich garantierte Fernmeldegeheimnis beschränken, wozu eine gesetzliche Grundlage notwendig wäre.
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13. März 2009

GEMA – Handy Klingeltöne

Urteil des BGH vom 18.12.2008, Az.: I ZR 23/06 In der Verwendung eines - nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen - Musikwerkes als Klingelton liegt eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes i.S. des § 14 UrhG, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden (...).
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18. Juli 2007

Streitwert von 10.000 Euro pro Song ist rechtens

Urteil des LG Köln vom 18.07.2007, Az.: 28 O 480/06 Im vorliegenden Urteil des Landgerichts Köln geht die Kammer in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei urheberechtlicher Verletzung von Musiktiteln über sogenannte File-Sharing-Programme pro Musiktitel ein Gegenstandswert von 10.000 € angemessen ist. ...
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11. Februar 2009

Gerichtszuständigkeit bei illegalem Herunterladen von Musik

Beschluss des AG Mannheim vom 21.05.2008, Az.: 9 C 142/08

Bei einer negativen Feststellungsklage hinsichtlich des Vorwurfs des illegalen Herunterladens von Musik ist ein Gericht nicht schon deshalb zuständig, weil (auch) in seinem Bezirk heruntergeladen wurde. Vielmehr sind auch andere die Sachnähe begründende Faktoren zu berücksichtigen. Daneben widerspricht ein Wahlrecht des Schädigers Sinn und Zweck des § 32 ZPO, der insoweit teleologisch zu reduzieren ist.
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