Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

30. Dezember 2009

„Für 53 Jahre noch ein knackiges Popöchen“

Urteil des LG Hamburg vom 29.05.2009, Az.: 324 O 951/08 Die Hamburger Richter sprachen dem bekannten deutschen Sänger und Musikproduzenten D. B., der während seines Urlaubs auf M. nackt abgelichtet wurde, einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 40.000 Euro zu, da die veröffentlichten Fotos sein Persönlichkeitsrecht verletzten. Insbesondere die Ausführungen des Beklagten zu den Fotos "für seine 53 Jahre hat D. B. noch ein ziemlich knackiges Popöchen" ließen das Augenmerk auf das Gesäß des Musikproduzenten ziehen. Das Gericht sah jedoch bereits die Hälfte der ursprünglich geforderten 80.000 Euro als ausreichend an, da der Kläger D. B. regelmäßig Urlaubsfotos von sich veröffentlichen lasse, die ihn nur leicht bekleidet zeigen würden und da er auch sonst sein Privatleben inklusive intimer Details in die Öffentlichkeit trage. 
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28. September 2010

Polizisten und Staatsanwälte keine Personen der Zeitgeschichte

Urteil des OLG Celle vom 25.08.2010, Az.: 31 Ss 30/10 Sind Polizeibeamte und Staatsanwälte im Rahmen ihrer Dienstausübung an keinem Verfahren von großem öffentlichen Interesse beteiligt, sind sie keine Personen der Zeitgeschichte. Die Veröffentlichung von Bildnissen dieser Personen, die sie bei einer Hausdurchsuchung zeigen, ist daher ohne deren Zustimmung unzulässig. Die Veröffentlichung des Porträtgemäldes eines Staatsanwaltes ist dagegen, solange keine Herabwürdigung stattfindet, zustimmungsfrei, da die Kunstfreiheit des Urhebers dem Persönlichkeitsrecht des Porträtierten grundsätzlich vorgeht.
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03. Februar 2012

Wortberichterstattung über Skiurlaub von Caroline von Monaco keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Urteil des BVerfG vom 8.12.2011, Az.:  1 BvR 927/08

Eine Wortberichterstattung in der Zeitschrift „Bunte“ über den Skiurlaub von Caroline von Monaco im Rahmen eines sechsseitigen Berichts über die Skiregion Arlberg verletzt nicht deren Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Zwar sind Äußerungen, an welchen Orten diese während des Urlaubs anzutreffen ist, der Privatsphäre zuzuordnen. Da nur die äußere Privatsphäre betroffen ist, sich die Wortberichterstattung auf Belanglosigkeiten bezieht und diese auch nicht ehrenrührig sind, ist der Schutz der Meinungsfreiheit vorrangig. Eine Verletzung kann auch nicht unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Caroline von Hannover ./. Deutschland) darauf gestützt werden, dass kein zeitgeschichtliches Ereignis vorliegt, da diese Rechtsprechung nur für eine Bildberichterstattung gilt, nicht jedoch für eine Wortberichterstattung.
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22. November 2011

Waffengleichheit: Promis dürfen Paparazzi ablichten

Urteil des LG Köln vom 09.11.2011, Az.: 28 O 225/11 Ein Foto, das den bekannten Wettermoderator Jörg Kachelmann bei einem Hofgang in einer JVA darstellt, darf nicht veröffentlicht werden. Auf der anderen Seite darf ein Foto veröffentlicht werden, dass Herr Kachelmann von einem Paparazzo geschossen hat, der ihm vor seiner Wohnung nachstellte. Der Journalist befand sich hierbei in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit, so dass lediglich seine Sozialsphäre betroffen ist. Außerdem besteht ein öffentliches Interesse daran, wie die Medien mit Prominenten umgehen.
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28. Oktober 2009

Übertragung des Persönlichkeitsrechts

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 15.09.2009, Az.: 7 U 1/09 Es besteht die Möglichkeit sein Persönlichkeitsrecht an einen Dritten zu übertragen. Dies kann durch einen Vertragsschluss der Fall sein. Eine vollständige Übertragung dieses Rechts ist zwar nicht möglich; die Übertragung von beispielsweise kommerziellen Anteilen der einzelnen Persönlichkeitsrechte ist aber wirksam.
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12. September 2011

Eine Angelegenheit. Zwei Abmahnungen. Doppelt abkassieren?

Urteil des BGH vom 12.07.2011, Az.: VI ZR 214/10

Wird eine Persönlichkeitsrechtsverletzung mittels einer Wort- und Bildberichtserstattung durch zwei Abmahnungen abgemahnt, sind die Anwaltsgebühren nur einer Abmahnung zu entrichten. Eine mit dem Text zusammenhängende Bildberichterstattung stellt im gebührenrechtlichen Sinne eine Angelegenheit dar, weswegen auch nur eine Geschäftsgebühr zu erstatten ist.
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12. Oktober 2009

Kein genereller Anspruch Minderjähriger auf Unterlassung von Bildveröffentlichungen

Pressemitteilung des BGH vom 6.10.2009, Az.: VI ZR 314/08; VI ZR 315/08

Die Pressefreiheit ist grundsätzlich auch bei Kindern von Prominenten zu berücksichtigen. Auch hier bedarf es einer Abwägung zwischen deren Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit, wobei Minderjährige stärker geschützt werden sollen als Erwachsene. Der BGH stellte aber klar, dass Kinder keinen generellen Anspruch auf Unterlassung bezüglich der Veröffentlichung von Fotos bis zu deren Volljährigkeit haben.
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12. Juli 2010

Öffentlich zugängliche Fotos dürfen von Personensuchmaschinen grundsätzlich verwendet werden

Urteil des LG Hamburg vom 16.06.2010, Az.: 325 O 448/09

Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Personensuchmaschine "123people.de" im Internet öffentlich zugängliche Fotos verwenden und publizieren darf. Es kann objektiv von einem konkludenten Einverständnis des Abgebildeten ausgegangen werden, wenn dieser sein Foto nicht gegen den Zugriff von Personensuchmaschinen gesperrt hat.
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07. Dezember 2011

Setzen von Hyperlinks kein „zu Eigenmachen“

Urteil des LG Braunschweig vom 05.10.2011, Az.: 9 O 1956/11

Das Setzen eines Hyperlinks ist stets unproblematisch, wenn der Inhalt auf den verwiesen wird, zulässig ist. Trotz rechtswidrigen Inhalts vermag das Setzen des Hyperlinks zulässig sein, wenn ein überwiegendes Informationsinteresse besteht und der Verfasser sich den verlinkten Inhalt nicht zu Eigen gemacht hat.
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