Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

07. Juli 2023

Auskunftsrecht über Bestandsdaten bei Google Maps

Person sitzt am Laptop
Beschluss des OLG Nürnberg vom 17.07.2019, Az.: 3 W 1470/19

Ein Auskunftsanspruch nach § 14 III TMG gegenüber einem Diensteanbieter wie Google besteht bei Erforderlichkeit zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte. Eine Ein-Stern-Bewertung ohne wirkliche Erläuterung reicht dafür nicht aus. Sie ist als Meinungsäußerung mangels Schmähcharakter oder Erfüllung eines Straftatbestandes grundsätzlich zulässig. Denn zum Recht der freien Meinungsäußerung gehört auch, eine Meinung ohne nähere Erklärung aussprechen zu dürfen.

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01. Juni 2023

Kein Unterlassungsanspruch bei unzulässiger Übermittlung von Daten an Drittdienste

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt vom 30.03.2023, Az.: 16 U 22/22

Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Übermittlung von Daten an Dritte bei Aufruf eines Online Shops kein Unterlassungsanspruch aus Art. 17 DSGVO besteht und insoweit auch keine Verletzung gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Lediglich kann die Löschung solcher personenbezogenen Daten verlangt werden. Eine Ausnahme auf einen Unterlassungsanspruch aus Art. 82 DSGVO ergibt sich nur, wenn der Betroffene einen konkreten Schaden erlitten hat. Das Gericht wies aufgrund des Vorrangs der DSGVO Unterlassungsansprüche aus dem nationalen Recht ebenfalls zurück.

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19. Dezember 2022 Top-Urteil

BGH zur Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattungen

Urteil des BGH vom 31.05.2022, Az.: VI ZR 95/21

Über Strafverhandlungen darf so berichtet werden, dass der Angeklagte identifizierbar ist, wenn ein erhebliches Öffentliches Interesse daran besteht und es sich um reine Tatsachenbehauptungen handelt. Sei die Grenze zu Gewaltstraftaten nicht überwunden und handle es sich "lediglich" um Vermögensdelikte, so stehen auch diese im Interesse der Öffentlichkeit, wenn eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überwunden wurde, so der BGH. Begründet wird das Überschreiten dieser Schwelle z.B. mit der Höhe der verhängten Freiheitsstrafe, als auch weiteren Besonderheiten des Tatgeschehens. Auch zu berücksichtigen sei der Gesichtspunkt der Resozialisierung des Täters, welche in diesem Fall jedoch kein Hindernis darstellt.

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08. Mai 2023

Polizeibeamter behandelt polizeiliche Themen bei „TikTok“ – Untersagung durch Dienstbehörde rechtmäßig?

Polizeibeamter überwacht Menschenmenge
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 17.04.2023, Az.: OVG 4 S 4/23

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte in zweiter Instanz zu entscheiden, ob die behördeninterne Untersagung gegenüber einem Polizeibeamten, der bei "TikTok" - erkennbar als tatsächlicher Polizist - mit anderen Nutzern dieser Plattform interagierte, sofort vollziehbar ist. Das OVG entschied zuungunsten des Polizeibeamten, da die Tätigkeit des "TikToker-Polizisten" gegen die dienstliche Pflicht verstoße. Speziell werde das Ansehen der Polizei, das es gem. § 101 S. 2 LBG zu wahren gilt, geschädigt. Dies wird dadurch begründet, dass der klagende Beamte auf der Social-Media-Plattform mit Verfahrensbeteiligten und anderen Personen aus kriminalitätsbelastenden Milieus Konversationen führte. Dies erzeuge ein unangemessenes Verhältnis zwischen der Polizei und Verfahrensbeteiligten. Dass sich die Gesprächspartner duzten, wirke insoweit bekräftigend.

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14. Juli 2023 Top-Urteil

Journalisten nicht grundsätzlich zum Quellschutz verpflichtet

Würfel die Presse buchstabieren auf Zeitschrift
Beschluss des LG Berlin vom 06.06.2023, Az.: 67 O 36/23

Das LG Berlin entschied, dass die Preisgabe einer Quelle durch einen Journalisten, ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Informanten, nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führt, soweit es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt, die Dritten zur Meinungsbildung dienen können. Etwas gegenteiliges wäre nur gerechtfertigt, wenn eine Pflicht zur Geheimhaltung und eine damit verbundene Pflicht zur Zeugnisverweigerung besteht. Eine solche gesetzliche Pflicht existiert für Journalisten jedoch ausdrücklich nicht. Journalisten sind nur mit einer vorherigen Geheimhaltungsvereinbarung zum Quellenschutz verpflichtet, daraus folgend müssen Informanten eines Print- oder sonstigen Mediums mit der Veröffentlichung, der überlassenen Informationen und ihrer eigenen Enttarnung, rechnen.

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25. April 2023

Berichterstattung über Gesundheitszustand unzulässig

Zeitung mit der Überschrift Stars und Sternchen
Urteil des BGH vom 14.03.2023, Az.: VI ZR 338/21

a) Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Menschen.

b) Die bloße Richtigstellung einer falschen Presseberichterstattung führt nicht dazu, dass dadurch ein konsistent verschlossener Bereich der Privatsphäre für eine öffentliche Berichterstattung eröffnet würde.

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15. Mai 2023

Kein Unterlassungsanspruch wegen dynamischer Einbindung von Google-Fonts

Untereinandergereihte Auflistung von IP-Adressen.
Urteil des LG Müchen I vom 30.03.2023, Az.: 4 O 13063/22

Die dynamische Einbindung von Google-Fonts verletzt nur dann das informationelle Selbstbestimmungsrecht, wenn eine tatsächliche persönliche Betroffenheit gegeben ist. Die Webseite muss persönlich aufgerufen worden sein, um persönlich eine Verärgerung bzw. Verunsicherung wegen der Übertragung der IP-Adresse in die USA verspüren zu können. Auch erforderlich für einen Schmerzensgeldanspruch ist zumindest, dass der Betroffene wusste, dass die IP-Adresse übertragen wird, da dieser sonst überhaupt keine Angstgefühle diesbezüglich verspüren konnte.

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25. Juli 2023

Kein Schadensersatz wegen gelöschtem Beitrag in sozialen Medien

Mann sitzt vor Laptop mit Handy in der Hand
Beschluss des OLG Dresden vom 11.06.2019, Az.: 4 U 760/19

Die bloße Löschung eines Beitrags in sozialen Medien und die vorübergehende Sperrung eines Benutzers wegen sog. „Hassbotschaften“ begründen grundsätzlich noch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass dem Nutzer durch die Sperrung seines Benutzerkontos ein Schaden entstanden wäre, der einen Ausgleich nach Art. 82 DSGVO rechtfertige. Auch für einen Anspruch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Nutzers, hielt das Gericht die Sperrung des Nutzers bzw. die Löschung des Beitrages für nicht schwerwiegend genug, als dass sie einen Schadensersatzanspruch begründen würden.

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05. Dezember 2023

#DubistEinMann ist zulässig

Meinungsfreiheit Schmähung auf Ortsschild
Beschluss des OLG Rankfurt vom 26.09.2023, Az.: 16 U 95/23

Eine Transfrau begehrte Unterlassung gegenüber der Beklagten, da diese einen Beitrag der Klägerin auf der Plattform „X“ u.a. mit „#DubistEinMann“ kommentiert hatte. Das Gericht wies den Eilantrag zurück. Die Schreibweise, die Benutzung eines Smileys und die Einkleidung als Hashtag sprächen dafür, dass die Klägerin nicht direkt gemeint war, sondern, dass es sich um eine verallgemeinernde Aussage handelte. Auch eine Schmähkritik wurde verneint. Die Aussage sollte die Klägerin nicht losgelöst von der Sachdebatte diffamieren oder herabsetzen. Das Recht auf Meinungsfreiheit überwiegt hier das Persönlichkeitsrecht der Klägerin, v.a. auch unter Berücksichtigung dessen, dass die Klägerin ihr Geschlecht wiederholt zum Thema öffentlicher Diskussionen gemacht hat.

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20. November 2023

Tagebuchinhalte gelangen durch Ermittlungsbeamte an Journalisten – Amtshaftungsanspruch?

Lupe vor Zeitung
Urteil des OLG Köln vom 24.10.2023, Az.: 5 0 195/22

Sofern Beamten aus Ermittlungszwecken private Tagebuchinhalte vorliegen und diese daraufhin nachweislich aus der Sphäre des entsprechenden Bundeslandes an unbefugte Dritte (z.B. Journalisten) gelangen, hat die betroffene Person laut LG Köln einen Amtshaftungsanspruch gegen dieses Bundesland. Die Höhe einer solchen Geldentschädigung richte sich nach den Umständen des Einzelfalls. Grundsätzlich gelte der Grundsatz: Je tiefer die Verletzung des Persönlichkeitsrechts, desto höher muss die Entschädigungssumme sein. Im vorliegenden Fall hielt das Gericht einen Betrag von EUR 10.000,00 für angemessen. Dabei wurde berücksichtigt, dass es sich bei Inhalten aus Tagebüchern zwar um besonders intime Informationen handelt, allerdings lediglich geschäftliche Informationen an die Öffentlichkeit gelangt sind.

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