Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

05. November 2021

Zitieren ohne Zustimmung – im Einzelfall zulässig!

Arzt verschränkt Arme in weißem Kittel
Pressemitteilung Nr. 17/21 des OLG Köln zum Urteil vom 28.10.2021, Az.: 15 U 230/20

Eine Werbeanzeige für ein Medizinprodukt gegen das Reizdarmsyndrom enthielt öffentliche Aussagen eines Arztes zur Behandlung der Krankheit. Dies sei zulässig, so das OLG Köln – auch ohne die Zustimmung des Mediziners. Denn es sei nicht erkennbar, dass der Kläger als Person unter Ausnutzung eines eigenen Werbewertes für die Anpreisung des Produkts vermarktet worden sei. Auch wurde seine fachliche Kompetenz nicht auf das Produkt übertragen. Die Revision zum BGH wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.

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05. Februar 2021

Elektronische Patientenakte: Verletzung der informationellen Selbstbestimmung?

digitale Patienteakte bunt
Beschluss des BVerfG vom 04.01.2021, Az.: 1 BvQ 108/20

Die Frage, ob im konkreten Fall das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kunden von gesetzlichen Krankenkassen verletzt worden sei, beantwortete das Bundesverfassungsgericht dahingehend, dass die Nutzung einer elektronischen Patientenakte für Versicherte freiwillig ist. Die damit verbundene Datenverarbeitung verletzt die Versicherten nicht in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

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25. Januar 2021

Nutzung eines Prominentenbildes als „Klickköder“ verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Ein Paparazzi hält die Hand vor sein Gesicht
Pressemitteilung Nr. 13/2021 zum Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 120/19

Die Nutzung des Fotos eines Prominenten als „Clickbait“ oder „Klickköder“ für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu der abgebildeten Person greift in dessen Recht am eigenen Bild ein. Der zu Unrecht Abgebildete kann deshalb einen Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr geltend machen. Ein prominenter Fernsehmoderator hatte gegen eine Zeitschrift geklagt, die einen Artikel über die Krebserkrankung eines anderen Moderators mit seinem Foto bebildert hatte. Die Zeitschrift habe das Bildnis allein zu dem Zweck verwendet, um die Aufmerksamkeit der Leser auf den Artikel zu lenken. Das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit überwiege gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

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06. April 2022

Geldentschädigungsanspruch einer Polizistin aufgrund der Veröffentlichung rechtswidriger Filmaufnahmen

Polizeibeamter überwacht Menschenmenge
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.05.2021, Az.: 13 U 318/19

Eine Polizeibeamtin klagte gegen eine Musikgruppe, die ohne ihre Zustimmung Filmaufnahmen der Beamtin anfertigten und diese in ihrem Musikvideo veröffentlichten. Das Gericht sprach der Polizistin deshalb einen Geldentschädigungsanspruch zu. Aufgrund der Veröffentlichung auf YouTube und der hohen Anzahl an Aufrufen handelt es sich nach Ansicht des Gerichts bei der Veröffentlichung um eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Polizistin. Bei der Höhe der Geldentschädigung sei jedoch die geringe Dauer der Aufnahme, in der die Polizistin zu sehen ist, zu berücksichtigen.

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06. Dezember 2021

Streit um Kohl-Protokolle: Witwe des Altkanzlers bekommt keine Millionenentschädigung

aufgeschlagenes Buch mit Euro-Symbol
Pressemitteilung Nr. 218/2021 des BGH zu den Urteilen vom 29.11.2021, Az.: VI ZR 248/18, VI ZR 258/18

Die Witwe des Altkanzlers Helmut Kohl erhält keine Entschädigung in Millionenhöhe für die Veröffentlichung des Buches „Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle“. Das Buch enthält eine Vielzahl angeblicher Äußerungen des vormaligen Klägers Helmut Kohl, die nach Aussage der Beklagten bei Gesprächen zur Erstellung von Kohls Memoiren gefallen sind. Der vormalige Kläger hatte eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch diese Passagen des Buches geltend gemacht und deshalb die Unterlassung der Verbreitung der Passagen sowie die Zahlung einer Geldentschädigung von mindestens 5 Mio. € gefordert. Die Witwe und Alleinerbin des verstorbenen Altkanzlers führte den Rechtsstreit fort und unterlag nun vor dem BGH, da ein Geldentschädigungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich nicht vererblich und deshalb jedenfalls mit dem Tod des vormaligen Klägers untergegangen ist.

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31. März 2023

Ansprüche gegen die Social Media Plattform bei sog. Scraping-Angriffe

Lupe vergrößert das Wort Datenschutz
Urteil des LG Memmingen vom 09.03.2023, Az.: 35 0 1036/22

Gelangen öffentlich zugängliche Nutzerdaten einer Social Media Plattform durch unzulässige "Scraping-Angriffe" an Dritte, so bestehen laut Landgericht Memmingen keine Ansprüche aus der Datenschutz-Grundverordnung gegen die Social Media Plattform. Bei dem vorliegendem "Scraping-Angriff" konnten Dritte (sog. Scraper) mittels öffentlich einsehbarer Telefonnummern der Benutzern, Daten in großem Umfang sammeln. Es mangele dabei insbesondere an einem Verstoß der Social Media Plattform gegen die Transparenzpflicht. Ein solcher Verstoß sei in Anbetracht der Freiwilligkeit der Veröffentlichung durch den Kläger nicht gegeben. Die entsprechenden Fakten müssten dem Nutzer wegen der zu bestätigenden Datenverwendungsrichtlinie bei Registrierung auch bekannt gewesen sein. An einem vom Kläger zusätzlich vorgebrachten Vorwurf, er habe durch das "Scraping" vermehrt Phishing E-Mails erhalten, fehle es bereits an der erforderlichen Kausalität.

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11. Juli 2022

Nutzung einer Internet-Domain unter fremdem Namen

Mann beschuldigt Frau, was diese zurückweist
Urteil des LG Coburg vom 29.09.2021, Az.: 12 O 68/21

Eine Frau klagte neben der Freigabe einer Internet-Domain und Unterlassung der Veröffentlichung eines privaten Fotos auf Geldentschädigung. Konkret hat der von der Klägerin geschiedene Ehemann eine Internetseite unter dem Vor- und Nachnamen der Klägerin betrieben und dort Inhalte über diese veröffentlicht. In diesen bezeichnete er die Klägerin unter anderem als „dumm“, „einfältig", und als „Dieb(in)“, „Lügner(in)“ und „Betrüger(in)“. Zudem veröffentlichte er ein Foto, auf dem das Gesäß der Klägerin nahezu unbekleidet zu sehen war. Das Gericht gab ihr nur teilweise Recht. Der Beklagte hat mit der Nutzung des Namens seiner geschiedenen Ehefrau den falschen Eindruck erweckt, die Klägerin selbst betreibe diese Seite und habe die Veröffentlichungen veranlasst. Damit hat er die Verwendung der Internet-Domain unter dem Namen der Klägerin zu unterlassen und gänzlich freizugeben. Eine Geldentschädigung kommt jedoch mangels eines schwerwiegenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht in Betracht.

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17. Januar 2023

Einwilligung in die Verbreitung von Bildern eines Profifußballers in Klubfarben umfasst auch Bilder in den Farben der Nationalmannschaft

Fußball auf einem Fußballfeld
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 29.11.2022, Az.: 16 W 52/22

Eine erteilte Einwilligung in die gewerbliche Verbreitung von Bildern eines Profifußballers greift nicht nur für Bildnisse seinerseits, auf denen er in den Farben und Trikots seines Klubs zu sehen ist, sondern erstreckt sich auch auf die Farben der deutschen Nationalmannschaft, soweit dies nicht ausdrücklich geregelt sein sollte. Dem steht auch nicht ein Vertrag über die gewerbliche Nutzung der Bildnisse des Spielers mit dem DFB entgegen, gerade wenn das Logo des DFB und dessen Ausrüster nicht abgebildet sind.

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26. September 2022

Umfang der Pflichten einer Social Media Plattform bei Falschzitaten

Social Network und soziales Umfeld
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 08.04.2022, Az.: 2-03 O 188/21

Die Beklagte „Host-Providerin“ muss nicht nur die „Memes“ sperren, die unter konkreter Nennung der URL gemeldet wurden, sondern „vorbeugend“ das soziale Netzwerk auf alle identische und ähnliche persönlichkeitsrechtsverletzende „Memes“ überprüfen und diese sperren. Hierfür hat sie:

1. Durch automatisierte Erkennung, mit Hilfe eines dafür geeigneten Programmes, alle identische und ähnliche „Memes“ herauszufiltern und

2. In Form einer „menschlichen Moderationsentscheidung“ selber festzustellen, welche der „Memes“ dem Ursprünglichen so kerngleich sind, dass sie das ursprüngliche Falschzitat weiter verbreiten.

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08. April 2022

Bildveröffentlichung von Kindern: Wessen Einwilligung bedarf es?

Familie - bestehend aus Vatter, Mutter, Mädchen und junge - sitzt vor einem goldenen Tablet
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.07.2021, Az.: 1 UF 74/21

Zur Bildveröffentlichung von Kindern bedarf es der Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile. Dies entschied das Gericht in einem Fall, in dem die Lebensgefährtin des Vaters Bilder der Kinder ohne Einwilligung der Mutter veröffentlichte. Die alleinige Einwilligung des Vaters reiche nach Ansicht des Gerichts hierbei nicht aus. Durch die Veröffentlichung in sozialen Medien werde die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht der Kinder betroffen, welche Auswirkungen auf deren Entwicklung haben kann. Aufgrund des gebotenen Schutzes sei deshalb die Einwilligung beider Elternteile erforderlich.

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