Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

08. Dezember 2009

Das „unsaubere Geschäft“ – Zur Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen

Urteil des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08

Im September verkündete der VI. Zivilsenat des BGH ein Urteil zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews. Vorliegend ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer "unsauberen Arbeitsweise" bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei. Wir veröffentlichten diesbezüglich bereits die Pressemitteilung Nr. 191/2009. Nun liegt uns auch das Urteil im Volltext vor.
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04. Mai 2010

„Nie, nie, nie wieder!…“ als Bewertungskommentar zulässig

Urteil des LG Köln vom 10.06.2009, Az.: 28 S 4/09

Ein eBay-Bewertungskommentar "nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten - frech und dreist!!!" besteht sowohl aus Meinungsäußerungselementen als auch aus Tatsachenbehauptungen. Sind die Tatsachen im Zeitpunkt der Abgabe des Kommentars wahr und knüpfen die Meinungsäußerungen hieran mit Sachbezug an, so stellt dies keine unzulässige Schmähkritik dar. Angesichts der wirtschaftlichen Belange der eBay-Nutzer und der Funktion der Bewertung dürfen auch solch einprägsame Formulierungen verwendet werden. Ein Anspruch auf Löschung der Bewertung besteht damit nicht.
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18. Februar 2010

Bundesweites Stadionverbot

Urteil des BGH vom 30.10.2009, Az.: V ZR 253/08

a) Hat der Kläger die Aufhebung oder Beschränkung eines gegen ihn verhängten Stadionverbots beantragt, ist unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes der Übergang von der Leistungsklage zu der auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots gerichteten Klage zulässig, wenn es im Laufe des Rechtsstreits infolge Zeitablaufs erloschen ist und Umstände vorliegen, die auch nach dem Ablauf des Verbots geeignet sind, die Ehre des Klägers zu beeinträchtigen.
b) Der Ausspruch eines bundesweiten Stadionverbots ist von dem Hausrecht des Veranstalters gedeckt, wenn ein sachlicher Grund besteht; ein sachlicher Grund besteht dann, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen, nicht aufgrund subjektiver Befürchtungen, die Gefahr besteht, dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind.
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24. November 2009

Kunstfreiheit vs. postmortaler Schutz des Persönlichkeitsrechts

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15.10.2009, Az.: 16 U 39/09 Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Buch über eine namentlich benannte Schauspielerin aus der NS-Zeit trotz biographischer Züge als Fiktion gelte und somit grundsätzlich von dem Grundrecht der Kunstfreiheit gedeckt sei. Dennoch ist Art. 5 Abs. 3 GG durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches über den Tod einer Person hinaus besteht, eingeschränkt. Entscheidend ist dabei, seit welchem Zeitraum die Person tot ist und wie bekannt und aktuell die Erinnerungen an die Person in der Öffentlichkeit vorherrschen.
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07. Juli 2011

Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch „Google Street View“

Urteil des LG Berlin vom 13.09.2010, Az.: 37 O 363/10 Werden im Rahmen des geodatengeschützten Internetangebots "Google Street View" von der Fahrbahn einer Straße aus Aufnahmen von Wohnhäusern angefertigt, bei denen durch die Aufnahmetechnik keine weitergehenden Einblicke möglich sind, als sie sich Fußgängern auf dem Bürgersteig darbieten, so lässt sich aus solchen Aufnahmen für sich genommen noch keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eigenen Bild ableiten. Eine Verletzung von Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) kommt ebenfalls nicht in Betracht.
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06. November 2009

Gezielte Überwachung des öffentlichen Raumes ohne rechtliche Grundlage unzulässig

Urteil des BVerfG vom 11.08.2009, Az.: 2 BvR 941/08

Werden Daten des öffentlichen Raumes, wie z.b. des Straßenverkehrs, gezielt und nicht technikbedingt aufgezeichnet am später ausgewertet zu werden, so kann dies ein Eingriff in das verfassungsmäßige Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen.
Für einen derartgen Eingriff ist eine gesetzliche Grundlage vonnöten, eine verwaltungsrechtliche Grundlage ist nicht ausreichend.
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11. Januar 2010

Sorgfältige Presseschau

Beschluss des BVerfG vom 25.06.2009, Az.: 1 BvR 134/03

Im Rahmen einer Presseschau entpricht es nicht den Sorgfaltspflichten, eine Ursprungsnachricht derart gekürzt wiederzugeben, dass der Sinn einseitig verfälscht wird. Zwar ergibt sich bereits aus der äußeren Form einer Presseschau als eigener Rubrik und der Angabe der exakten Quelle sowie dem Verzicht auf sprachliche Eleganz und der Wiedergabe knapper Auszüge, dass ein Fremdbericht stark gekürzt wiedergegeben wird. Dennoch darf diese nicht so zusammengestellt sein, dass ursprünglich nicht enthaltene Eindrücke zu Lasten des Inhalts entstehen.
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13. Oktober 2017

Bei Drogenscreening: Einwilligung im datenschutzrechtlichen Sinne muss schriftlich erfolgen

Failed Drug Test Result
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 28.06.2017, Az.: 1 Rb 8 Ss 540/16

Die Durchführung eines Drogenscreenings und die Weitergabe der daraus resultierenden Ergebnissen an den Arbeitgeber des Untersuchten, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Betroffenen. Liegt eine solche Einwilligung dem das Drogenscreening durchführenden Arzt nicht vor, erhebt dieser unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind und handelt bei Weitergabe ordnungswidrig.

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22. Januar 2013

„Mohammed-Karikaturen“ unterliegen grundsätzlich der Kunstfreiheit

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 17.08.2012, Az.: OVG 1 S 117.12 Die sogenannten „Mohammed-Karikaturen“ unterliegen grundsätzlich dem Grundrecht auf Kunstfreiheit. In ihnen ist weder eine Beschimpfung oder Verunglimpfung des muslimischen Glaubensbekenntnisses zu erkennen, noch wird mit ihnen zu Hass oder Gewalt gegen einzelne Bevölkerungsgruppen aufgefordert, womit eine Strafbarkeit gemäß §§ 166, 130 StGB entfällt. Allein die Tatsache, dass die Karikaturen „international äußerst umstritten“ sind, gibt keinen Anlass zur Untersagung der Karikaturen.
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27. Mai 2010

Herabsetzender Vergleich nicht hinzunehmen

Urteil des LG Hamburg vom 02.03.2010, Az.: 325 O 442/09 Der Herausgeber der FAZ und zugleich Autor eines Buches, in dem die Gefahren des Internetgebrauchs näher untersucht werden, muss Kritik mit den Worten, dass "In einem anderen Zeitalter haben Leute wie er Juden als die Ursache allen Übels ausgemacht." nicht hinnehmen. Zwar sind Angriffe auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dann hinzunehmen, wenn der Betroffene von sich aus den öffentlichen Meinungskampf gesucht hat. Steht jedoch nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache selbst im Vordergrund, sondern die Degradierung des Betroffenen, muss dies nicht mehr geduldet werden.
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