Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

17. Februar 2010

Fotonutzung nur für das Interview

Urteil des LG Hamburg vom 05.06.2009, Az.: 324 O 953/08 Willigt ein Interviewter in die Veröffentlichung seines Interviews ein und stellt hierzu auch ein Portraitfoto von sich zur Verfügung, so gilt die Einwilligung in die Foto-Veröffentlichung nur für das Interview. Das Einverständnis bezieht nicht darauf, dass das Bild darüber hinaus auch für ein Werbeprospekt verwendet werden darf. Dem Betroffenen stehen in diesem Fall ein Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch zu.

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25. November 2011

Die 10 verrücktesten Deutschen

Urteil des AG Köln vom 16.11.2011, Az.: 123 C 260/11 Alleine die Bezeichnung einer Person als verrückt oder eine Macke habend stellt keinen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht dar. Erst wenn die Gesamtdarstellung als verletzend und herabsetzend einzustufen ist, ist von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung auszugehen. Die Mischung aus derben Schimpfwörtern, angedeuteter, aber für jeden Zuschauer verständlicher Fäkalsprache und sexuellen Anspielungen geht über eine ironische Darstellung hinaus und ist als Schmähkritik ohne auszumachenden Tatsachenkern zu werten. Bei der Frage der Angemessenheit des Schmerzensgeldes ist entscheidend auch das eigene Verhalten des Betroffenen zu berücksichtigen.  Dieser präsentiert sich auch in den Medien als selbsternannter Ordnungshüter und hat über die Jahre mehr als 10.000 Anzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten erstattet, so dass 400,00 EUR angemessen sind.
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20. April 2011

Die Abbildung einer Fotomontage begründet keinen Gegendarstellungsanspruch

Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.03.2011, Az.: 14 U 186/10

Wird auf der Titelseite einer Illustrierten eine Fotomontage abgebildet, besteht kein Anspruch auf eine Gegendarstellung dahin, dass es sich um eine Fotomontage handelt, die ohne Einverständnis des Abgebildeten erstellt wurde. Die Fotomontage stellt keine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung dar.

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25. Oktober 2010

Betreiber eines Presseportals haftet für Google-Suchergebnisse

Urteil des KG Berlin vom 27.11.2009, Az.: 9 U 27/09 Der Betreiber eines Online-Presseportals haftet für anhaltende Persönlichkeitsverletzungen, die dadurch begründet sind, dass er zwar persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte von seiner Webseite löscht, diese Inhalte aber weiterhin in der Trefferliste einer in die eigene Webseite eingebundenen Suchmaschine, hier Google, angezeigt wird. Der Portalbetreiber muss in einem solchen Fall weitere Vorkehrungen zur effektiven Löschung besagter Inhalte treffen.
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08. Februar 2017

Rechtswidrig aufgestellte Videokameras sind zu entfernen

Überwachungskamera vor Haus
Urteil des OLG Köln vom 22.09.2016, Az.: 15 U 33/16

Es besteht ein Anspruch auf Entfernung von Kameras aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG wegen eines objektiv vorliegenden Überwachungsdrucks unabhängig davon, ob die Kameras beweglich sind oder fixiert werden können. Das geltend gemachte Schutzinteresse muss im Rahmen einer Güterabwägung hinter dem Persönlichkeitsrecht des Nachbarn zurücktreten. Die einzig in Betracht kommende Möglichkeit die Beeinträchtigung zu beseitigen, bedeutet die Entfernung der Kameras. Es kommt nicht darauf an, ob die Kameras derzeit in einer Position betrieben werden, die den öffentlichen Raum bzw. das Grundstück des Nachbarn erfasst. Es genügt, dass in der Vergangenheit das Grundstück des Nachbarn gefilmt worden war. Ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung ist jedoch nicht gegeben.

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11. September 2012

Anforderungen an die Richtigstellung einer das Persönlichkeitsrecht verletzenden Internetveröffentlichung

Urteil des LG Köln vom 15.08.2012, Az.: 28 O 199/12

Eine durch ein verfälschtes und unrichtiges Zitat in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzte Person hat Anspruch auf Unterlassung und kann zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr die Unterzeichnung einer dahingehenden Erklärung fordern. Ausnahmsweise kann die Wiederholungsgefahr jedoch dann entfallen, wenn durch die Veröffentlichung der Richtigstellung umfassend klar gestellt wird, dass die Erstmitteilung unzutreffend war. Hierzu muss die Richtigstellung an der gleichen Stelle platziert werden wie die Erstmitteilung. Im Rahmen einer Internetveröffentlichung muss somit gewährleistet sein, dass der ursprüngliche Leser der Erstmitteilung auch auf die Richtigstellung geleitet wird. Eine Löschung der Erstmitteilung und Veröffentlichung der Richtigstellung an anderer Stelle genügt diesen Anforderungen nicht und räumt die Wiederholungsgefahr nicht aus.
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26. August 2009

Bildaufnahmen von einer Oper

Beschluss des VG Köln vom 07.05.2009, Az.: 6 L 697/09

Die Veröffentlichung von Bildaufnahmen von Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen im Rahmen einer Opernaufführung berühren das Recht am eigenen Bild der Mitwirkenden. Der Anfertigung von Fotos zur späteren Veröffentlichung steht das berechtigte Interesse der Abgebildeten entgegen, da die Veröffentlichung eines Nacktbildes stets dem Abgelichteten selbst vorbehalten ist. Die Sänger sind auch nicht daher weniger schutzwürdig, wenn sie sich der Öffentlichkeit in der Oper zur Schau stellen. Dies ist eine völlig andere Öffentlichkeit als die, die mit der Veröffentlichung in einer Zeitung erreicht wird.
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