Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

20. Juni 2016

Pranger-Aktion einer Zeitung verstößt gegen Persönlichkeitsrecht

Richterhammer liegt auf einem Stapel Zeitungen
Urteil des OLG München vom 17.03.2016, Az.: 29 U 368/16

Eine Zeitung darf die Profilfotos von Verfassern sogenannter Hass-Postings auf Facebook nicht auf ihrer Internetseite veröffentlichen, sofern der Betroffene aufgrund des Bildes allein oder weiterer Merkmale, wie der Namensnennung, erkennbar ist. Es liegt insoweit ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild und damit dem Persönlichkeitsrecht vor. Eine mögliche, stillschweigende Einwilligung durch das öffentliche Einstellen eines Fotos in ein soziales Netzwerk scheitert bereits an dem komplett veränderten Kontext der Veröffentlichung. Ebenfalls nicht in Betracht kommt die Zulässigkeit der Bildnisveröffentlichung aus § 23 KUG. Zwar stellt die kritische Würdigung der Haltung und Meinung bestimmter Bevölkerungskreise zu aktuellen Geschehnissen einen Vorgang von zeitgeschichtlicher Bedeutung dar, die Veröffentlichung von Namen und Fotos der beteiligten Personen liefert jedoch keinen weiterführenden Informationsgehalt innerhalb der Berichterstattung, so dass das Interesse des Persönlichkeitsschutzes dem Informationsanspruch des Publikums überwiegt.

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16. Juni 2016

Anspruch eines Vereinsmitglieds auf Offenbarung der Vereinsmitgliederliste

Alphabetisches Register
Urteil des OLG München vom 24.03.2016, Az.: 23 U 3886/15

Jedes Vereinsmitglied hat aufgrund seines Mitgliedschaftsrechts einen Anspruch auf Überlassung einer vollständigen Vereinsmitgliederliste inklusive Namen und Adressen, wenn es ein berechtigtes Interesse hieran darlegen kann und keine Belange des Vereins oder der Mitglieder seinem Interesse entgegenstehen. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied an der Willensbildung im Verein aktiv mitwirken will und mithilfe der Liste die anderen Mitglieder informieren, aufklären oder zu einer Versammlung einladen will.

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15. Juni 2016

Dash-Cam-Aufzeichnungen aus einem geparkten Pkw sind unzulässig

Dashcam vor Himmel mit Wolken
Urteil des LG Memmingen vom 14.01.2016, Az.: 22 O 1983/13

Die Anfertigung von Videoaufzeichnungen mit einer Dash-Cam aus einem geparkten Pkw heraus verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Anwohner der Straße, die von der Kamera erfasst wird. Schon das Bereithalten einer aufnahmebereiten Dash-Cam mit Bewegungssensor kann zum Zwecke des effektiven Rechtsschutzes der Privatsphäre der Anwohner untersagt werden. Videoaufnahmen, die mittels einer Dash-Cam rechtswidrig erlangt wurden, unterliegen einem Beweisverwertungsverbot.

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02. Juni 2016

Drohnenflug über Nachbargrundstück verletzt Recht auf Privatsphäre

junger Mann fliegt eine ferngesteuerte Drohne mit einer Kamera
Urteil des AG Potsdam vom 16.04.2015, Az.: 37 C 454/13

Das Führen einer mit Kamera ausgestatteten Flugdrohne über ein Nachbargrundstück stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn in Form des Rechts auf Privatsphäre dar. Bereiche eines Wohngrundstücks, die vor Einsicht geschützt sind, stellen typischerweise Rückzugsorte des jeweiligen Nutzers dar, weshalb dort Beobachtungen anderer Personen als Ausspähung unzulässig sind.

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01. Juni 2016

Arztbewertung kann zulässige Meinungsäußerung darstellen

Stethoskop liegt auf Tastatur
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.06.2015, Az.: 16 W 29/15

Werden auf einem Ärztebewertungsportal die subjektiven Erfahrungen eines Nutzers mit dem behandelnden Arzt veröffentlicht ("Eine solche Behandlung schadet und gefährdet nicht nur den einzelnen, das Vertrauen in den Berufsstand der gesamte Ärzteschaft wird untergraben"), so stellt dies eine zulässige Meinungsäußerung seitens des Patienten dar. Unabhängig von der Zulässigkeit einer Bewertung haftet der Betreiber eines Internetbewertungsportals für einen persönlichkeitsrechtsverletzenden Eintrag erst dann, wenn er davon Kenntnis erlangt hat. Ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich künftiger Verstöße besteht insbesondere dann nicht, wenn der beanstandete Beitrag ohnehin bereits entfernt wurde.

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30. Mai 2016

Zur Zulässigkeit negativer Äußerungen über einen Bürgermeister

Ortsschild mit Meinungsfreiheit und Schmähung
Urteil des OLG Brandenburg vom 11.04.2016, Az.: 1 U 13/15

Die Zulässigkeit von auf einer Internetplattform getätigten, negativen Äußerungen bezüglich eines Bürgermeisters hängt vom jeweiligen Wertgehalt der Aussagen ab. Stellt die Aussage eine Tatsachenbehauptung dar, die dem tatsächlichen Geschehen entspricht, so ist sie zulässig. Eine Meinungsäußerung ist dagegen nur zulässig soweit sie keine Schmähkritik darstellt. Auch überspitzte Kritik kann somit in einer mit Schärfe zu führenden politischen Auseinandersetzung noch zulässig sein, soweit die Grenze zur bewussten Herabsetzung des Betroffenen noch nicht überschritten ist.

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30. Mai 2016

Emotionale Äußerungen sind durch Meinungsfreiheit geschützt

Frau schreit in ein rot-weißes Megafon
Beschluss des BVerfG vom 10.03.2016, Az.: 1 BvR 2844/13

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt als individuelles Freiheitsrecht auch die Freiheit, ein Geschehen subjektiv und sogar emotionalisiert zu bewerten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Äußerung als Erwiderung auf einen unmittelbar vorangegangen, gleichfalls emotionalen Angriff auf die Ehre erfolgt ist.

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06. Mai 2016

Nutzung von Dashcams grundsätzlich unzulässig

Dashcam
Urteil des VG Ansbach vom 12.08.2014, Az.: AN 4 K 13.01634

Das Nutzen von Dashcams im Straßenverkehr, zur Sicherung von Beweisen ist unzulässig, da sie einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht derer darstellt, die unfreiwillig aufgezeichnet werden. Diese Rechtsgutsverletzung steht dem Nutzungsinteresse entgegen. Das Landesamt für Datenschutz kann diesen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz durch eine Versagung verbieten. Diese muss alle relevanten Gesichtspunkte erfassen, um dem Bestimmtheitserfordernis zu genügen.

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29. April 2016

Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Facebook

Facebook Daumen
Beschluss des BVerwG vom 25.02.2016, Az.: 1 C 28 14

Das Bundesverwaltungsgericht legt dem Gerichtshof der Europäischen Union auf, die Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit beim Aufruf einer Facebook-Seite und der diesbezüglich erhobenen Daten von Nutzern umfassend zu klären. Die Auslegung betrifft die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), die sich mit der Verarbeitung und dem Schutz persönlicher Daten auseinandersetzt. Im Mittelpunkt steht die Beantwortung der Frage, ob Unternehmen für Datenschutzverstöße, die von Facebook begangen werden, haften, wenn sie eine Facebook-Fanpage betreiben.

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27. April 2016

Keine Haftung des Domain-Registrars als Störer

Internet URL auf Globus
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 16.09.2015, Az.: 16 W 47/15

Die Haftung des Domain-Registrars kann nicht mit dem eines Host-Providers verglichen werden. Ein Domain-Registrar haftet nur als Störer, wenn eine offenkundige Persönlichkeitsverletzung vorliegt. Begründet wird die begrenzte Haftung mit dem Umstand, dass der Domain-Registrar keine Möglichkeit hat einzelne Inhalte zu löschen oder zu sperren.

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