Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

01. Juni 2016

Arztbewertung kann zulässige Meinungsäußerung darstellen

Stethoskop liegt auf Tastatur
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.06.2015, Az.: 16 W 29/15

Werden auf einem Ärztebewertungsportal die subjektiven Erfahrungen eines Nutzers mit dem behandelnden Arzt veröffentlicht ("Eine solche Behandlung schadet und gefährdet nicht nur den einzelnen, das Vertrauen in den Berufsstand der gesamte Ärzteschaft wird untergraben"), so stellt dies eine zulässige Meinungsäußerung seitens des Patienten dar. Unabhängig von der Zulässigkeit einer Bewertung haftet der Betreiber eines Internetbewertungsportals für einen persönlichkeitsrechtsverletzenden Eintrag erst dann, wenn er davon Kenntnis erlangt hat. Ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich künftiger Verstöße besteht insbesondere dann nicht, wenn der beanstandete Beitrag ohnehin bereits entfernt wurde.

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30. Mai 2016

Zur Zulässigkeit negativer Äußerungen über einen Bürgermeister

Ortsschild mit Meinungsfreiheit und Schmähung
Urteil des OLG Brandenburg vom 11.04.2016, Az.: 1 U 13/15

Die Zulässigkeit von auf einer Internetplattform getätigten, negativen Äußerungen bezüglich eines Bürgermeisters hängt vom jeweiligen Wertgehalt der Aussagen ab. Stellt die Aussage eine Tatsachenbehauptung dar, die dem tatsächlichen Geschehen entspricht, so ist sie zulässig. Eine Meinungsäußerung ist dagegen nur zulässig soweit sie keine Schmähkritik darstellt. Auch überspitzte Kritik kann somit in einer mit Schärfe zu führenden politischen Auseinandersetzung noch zulässig sein, soweit die Grenze zur bewussten Herabsetzung des Betroffenen noch nicht überschritten ist.

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30. Mai 2016

Emotionale Äußerungen sind durch Meinungsfreiheit geschützt

Frau schreit in ein rot-weißes Megafon
Beschluss des BVerfG vom 10.03.2016, Az.: 1 BvR 2844/13

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt als individuelles Freiheitsrecht auch die Freiheit, ein Geschehen subjektiv und sogar emotionalisiert zu bewerten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Äußerung als Erwiderung auf einen unmittelbar vorangegangen, gleichfalls emotionalen Angriff auf die Ehre erfolgt ist.

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06. Mai 2016

Nutzung von Dashcams grundsätzlich unzulässig

Dashcam
Urteil des VG Ansbach vom 12.08.2014, Az.: AN 4 K 13.01634

Das Nutzen von Dashcams im Straßenverkehr, zur Sicherung von Beweisen ist unzulässig, da sie einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht derer darstellt, die unfreiwillig aufgezeichnet werden. Diese Rechtsgutsverletzung steht dem Nutzungsinteresse entgegen. Das Landesamt für Datenschutz kann diesen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz durch eine Versagung verbieten. Diese muss alle relevanten Gesichtspunkte erfassen, um dem Bestimmtheitserfordernis zu genügen.

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29. April 2016

Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Facebook

Facebook Daumen
Beschluss des BVerwG vom 25.02.2016, Az.: 1 C 28 14

Das Bundesverwaltungsgericht legt dem Gerichtshof der Europäischen Union auf, die Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit beim Aufruf einer Facebook-Seite und der diesbezüglich erhobenen Daten von Nutzern umfassend zu klären. Die Auslegung betrifft die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), die sich mit der Verarbeitung und dem Schutz persönlicher Daten auseinandersetzt. Im Mittelpunkt steht die Beantwortung der Frage, ob Unternehmen für Datenschutzverstöße, die von Facebook begangen werden, haften, wenn sie eine Facebook-Fanpage betreiben.

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27. April 2016

Keine Haftung des Domain-Registrars als Störer

Internet URL auf Globus
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 16.09.2015, Az.: 16 W 47/15

Die Haftung des Domain-Registrars kann nicht mit dem eines Host-Providers verglichen werden. Ein Domain-Registrar haftet nur als Störer, wenn eine offenkundige Persönlichkeitsverletzung vorliegt. Begründet wird die begrenzte Haftung mit dem Umstand, dass der Domain-Registrar keine Möglichkeit hat einzelne Inhalte zu löschen oder zu sperren.

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15. April 2016

Veröffentlichung eines Falschzitats bezüglich einer Äußerung im Rahmen einer Gerichtsverhandlung als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Komma schwarz dick
Urteil des LG Hamburg vom 18.03.2016, Az.: 324 O 621/13

Die Veröffentlichung der Aussage eines Rechtsanwalts im Rahmen einer Gerichtsverhandlung (hier: "ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig!"), die nicht eindeutig bewiesen werden kann, ist geeignet, den Betreffenden als Organ der Rechtspflege in seinem sozialen Geltungsanspruch zu beeinträchtigen. Auch kann dies eine Herabsetzung seiner Kollegen und sämtlicher Amtsrichter unterstellen und begründet daher eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

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12. April 2016

Aufnahmen von Video-Türspion in einem Strafverfahren verwertbar

Einbrecher wird von einer Überwachungskamera gefilmt
Urteil des AG Köln vom 04.11.2015, Az.: 526 Ds 490/14

Wird ein Täter bei der Begehung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls von der Kamera eines in der Wohnungstür verbauten Video-Türspions aufgezeichnet, so sind die Aufnahmen selbst dann als Beweismittel in einem Strafverfahren zulässig, wenn ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Täters möglich erscheint. Obgleich der Täter durch die Videoaufnahmen in seinem Recht am eigenen Bild verletzt wird, so tritt diese Verletzung grundsätzlich hinter dem Strafverfolgungsinteresse der Öffentlichkeit zurück.

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11. April 2016 Top-Urteil

Auto-Reply-Mail mit Werbezusatz kann allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen

Eine Hand tippt auf dem Laptop. Zahlreiche E-Mails sind dort zu finden. Spam-Mails
Urteil des BGH vom 15.12.2016, Az.: VI ZR 134/15

a) Ein von einer natürlichen Person unterhaltenes elektronisches Postfach ist Teil der Privatsphäre.

b) Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails, die sowohl eine Eingangsbestätigung in Bezug auf zuvor versandte Nachrichten als auch Werbung enthalten, stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, wenn dieser dem Erhalt von Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat.

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07. April 2016

Beleidigungen in WhatsApp-Chat können Unterrichtsausschluss begründen

Hand hält ein Smartphone mit einem WhatsApp-Chat auf dem Display
Urteil des VG Stuttgart vom 01.12.2015, Az.: 12 K 5587/15

Wiederholte, gegen eine Lehrkraft gerichtete Beleidigungen in dem Gruppenchat einer Schulklasse bei WhatsApp stellen neben einem Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin auch eine schwere Störung des schulischen Friedens dar und können als schwerwiegendes Fehlverhalten des Schülers einen zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht gemäß § 90 VI S. 1 SchG begründen.

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