Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

23. Juni 2017

Zulässigkeit von Werbung trotz Werbeverbot

Briefkasten quillt über von Briefen
Urteil des LG Dortmund vom 21.12.2016, Az.: 3 O 110/16

Wer entgegen dem ausdrücklich geäußerten Willen des Betroffenen Gratis-Werbung zustellt, verletzt grundsätzlich dessen Persönlichkeitsrecht. In einer umfassenden Interessenabwägung ist die Rechtswidrigkeit des Verhaltens festzustellen. Bei ganz vereinzelten Zuwiderhandlungen (hier 5 Einwürfe in 3 Jahren) kann von „Ausreißern“ gesprochen werden, die keine unzumutbare Belästigung darstellen. Wenn sich der Kläger ferner sowohl weigert, den Namen als auch ein „Keine Werbung“-Schild am Briefkasten anzubringen, fällt die Interessenabwägung in solch einem Fall zu seinen Ungunsten aus.

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13. Juni 2017 Top-Urteil

Kein Anspruch der Mutter auf Zugriff des Facebook-Accounts der verstorbenen Tochter

Login Eingabemaske
Urteil des KG Berlin vom 31.05.2017, Az.: 21 U 9/16

Die Mutter einer verstorbenen Minderjährigen hat keinen Anspruch auf den Zugriff des Facebook-Accounts der Tochter. Hierfür wäre die Zustimmung aller Kommunikationspartner erforderlich, die mit der Verstorbenen Kommunikationsinhalte ausgetauscht haben und die nur für diesen eingeschränkten Personenkreis bestimmt waren. Ein solcher Anspruch lässt sich weiter nicht aus dem Recht der elterlichen Sorge oder dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Eltern ableiten. Auch wenn das Gericht Zweifel daran äußerte, ob höchstpersönliche Rechtspositionen überhaupt vererbbar seien, sofern sie keine vermögensrechtlichen Auswirkungen haben, blieb die Frage, ob die Eltern nach dem Tod ihres Kindes als Erben in einen mit Facebook geschlossenen Vertrag eintreten, offen.

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02. Juni 2017

Fahrerbewertungsportal verstößt gegen datenschutzrechtliche Anordnungen

Autobahn
Urteil des VG Köln vom 16.02.2017, Az.: 13 K 6093/15

Eine gegenüber der Betreiberin eines Fahrerbewertungsportals ergangene datenschutzrechtliche Anordnung, das Internetportal so zu verändern, dass nur noch nach bestimmten Vorgaben registrierte Kfz-Halter die Bewertungsergebnisse zu ihrem eigenen Kfz-Kennzeichen abrufen können und Dritte gerade keinen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben, ist rechtmäßig. Bei dem Bewertungsportal für Autofahrer steht die Prangerwirkung einzelner Fahrer im Vordergrund, so dass der Schutz personenbezogener Daten das Informationsinteresse der Nutzer überwiegt.

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30. Mai 2017

Zur Störerhaftung von Google für unerlaubte Foto-Veröffentlichung durch Dritte

Suchfeld mit Lupe auf Laptopbildschirm
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 09.02.2017, Az.: 2-03 S 16/16

Google haftet für die Veröffentlichung eines Fotos durch Dritte ab Kenntnis als Störer, soweit keine Erlaubnis für eine derartige Veröffentlichung vorliegt. Insofern muss auch nicht der Kläger beweisen, dass keine Einwilligung besteht, sondern Google trifft als Verwender des Fotos die Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung. Nach Erlangung der Kenntnis von einem vorliegenden Verstoß ist Google zur Löschung verpflichtet. Eine Privilegierung gemäß § 8 TMG scheidet aus, da Google als Suchmaschinenbetreiber kein Access Provider ist.

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16. Mai 2017 Top-Urteil

Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten

IP-Adresse auf Glastafel
Pressemitteilung Nr. 74/2017 des BGH zum Urteil vom 16.05.2017, Az.: VI ZR 135/13

Dynamische IP-Adressen, die ein Dienstanbieter beim Zugriff auf eine Internetseite, die vom Anbieter allgemein zugänglich gemacht ist, gespeichert werden, sind für den Anbieter personenbezogene Daten. Als personenbezogene Daten dürfen IP-Adressen über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus nur dann ohne die Einwilligung des Nutzers dieser Dienste erhoben und verwendet werden, sofern dies erforderlich ist, um die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Mediendienste zu gewährleisten. Hierzu muss jedoch eine Interessenabwägung mit den Grundrechten der Nutzer stattfinden. Unter dynamischen IP-Adressen versteht man Ziffernfolgen, die Computern bei jeder Einwahl ins Internet zugewiesen werden.

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12. Mai 2017

Voraussetzungen für Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

Ein Mann und eine Frau sitzen gemeinsam beim Essen. Der Mann trinkt gerade Rotwein.
Urteil des OLG Köln vom 03.11.2016, Az.: 15 U 66/16

Die ungewollte Veröffentlichung von Bildnissen ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Für die Rechtsfolge Geldentschädigung bedarf es aber einer schwerwiegenden Verletzung. An einer solchen fehlt es, wenn das Bild lediglich die Klägerin mit ihrem Lebensgefährten beim Essen zeigt. Auch der allgemein gehaltene Wortzusatz „Schock-Fotos – Ist diese Liebe noch zu retten?“ ändert daran nichts, da er auf eine Vielzahl von Berichterstattungen passen würde und keine intimen Details enthält. Gegen eine schwerwiegende Verletzung spricht auch das zwanglose, unauffällige Verhalten des Paares in der konkreten Situation.

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11. Mai 2017

Minderjährige hat bei der Veröffentlichung von Nacktfotos keinen Schmerzensgeldanspruch

Fotograf arbeitet mit Fotomodel in Studio
Urteil des LG Duisburg vom 27.03.2017, Az.: 2 O 438/14

Mit der Veröffentlichung und Verbreitung von Nacktaufnahmen einer 17-Jährigen erfolgte eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Zwar war die Anfertigung der Bilder freiwillig, allerdings lag keine Einwilligung der Eltern vor. Ein Anspruch auf Unterlassung ist gegeben, denn die besonders schützenswerte Intimsphäre der Minderjährigen hat Vorrang vor der Kunstfreiheit des Fotografen. Da die Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Unterlassungsanspruch hinreichend kompensiert ist, scheidet ein Schmerzensgeldanspruch aus.

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05. Mai 2017

Gegen Verkäufer von persönlichkeitsrechtsverletzenden Fotokalendern besteht trotz Unkenntnis ein Unterlassungsanspruch

Prominentes Pärchen will sich vor Paparazzi schützen
Urteil des OLG Hamburg vom 26.01.2017, Az.: 5 U 138/13

Wer ein das Recht am eigenen Bild verletzendes Produkt in sein Sortiment aufnimmt, dem wird die rechtsverletzende Handlung als eigene zugerechnet. Grund dafür ist die autonome Entscheidungsbefugnis des Verkäufers, ohne Rücksicht darauf, ob er positive Kenntnis hat. Im Rahmen einer Verletzung reicht die Erfüllung der objektiven Merkmale eines Verletzungstatbestands aus, um einen Unterlassungsanspruch gegen den Täter zu begründen. Eine Täterschaft ist dabei auch anzunehmen, wenn dem Handelnden kein Verschulden zur Last fällt. Mit einem festgestellten Verstoß wird die für den Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB erforderliche Wiederholungsgefahr indiziert.

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05. April 2017 Top-Urteil

Eigenmächtige Änderung einer Bewertung durch Portal-Betreiber führt zur eigenen Haftung als Störer

Ein Bleistift wird mit der Radiergummi-Seite auf ein beschriebenes Papier gedrückt, um zu korrigieren
Pressemitteilung Nr. 49/2017 des BGH zum Urteil vom 04.04.2017, Az.: VI ZR 123/16

Wird der Betreiber eines Online-Bewertungsportals dazu aufgefordert, eine Bewertung über eine Klinik zu entfernen und ändert er diese daraufhin eigenmächtig ab, so macht er sich die veröffentlichte Aussage zu Eigen und haftet im Falle von Rechtsverletzungen als Störer. Sind die so veröffentlichten Tatsachenbehauptungen zudem unwahr bzw. basieren die Meinungsäußerungen auf unwahrer Tatsachengrundlage und beinhalten einen unwahren Tatsachenkern, so kann der Portalbetreiber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn in der Entscheidung, welche Teile der Bewertung er entfernt, abändert oder bestehen lässt, übernimmt der Betreiber die Verantwortung für den Inhalt der Äußerung, insbesondere wenn er nicht einmal mit dem ursprünglichen Verfasser Rücksprache hält.

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23. März 2017

Suchmaschinenbetreiber sind nicht zur Überprüfung eventueller Persönlichkeitsrechtsverletzungen verpflichtet

Frau benutzt Suchmaschine auf Tablet
Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.12.2016, Az.: 6 U 2/15

Suchmaschinenbetreiber sind nicht verpflichtet ihrerseits von Dritten ins Netz gestellte Beiträge aufzuspüren und auf eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu überprüfen. Es sind auch dann keine Ansprüche zu bejahen, wenn die Beiträge tatsächlich eine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Folge hätten. Die Pflichten der Suchmaschinenbetreiber sind gewahrt, soweit der konkrete Link zu dem Beitrag als Suchergebnis gesperrt wird. Eine Haftung liegt nur bei einem konkretem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung vor.

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