Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

09. Januar 2018

Google darf gelöschte Inhalte nicht auf Lumendatabase.org verlinken

fiktiver Laptop, auf dem die Google-Startseite angezeigt wird
Beschluss des OLG München vom 07.06.2017, Az.: 18 W 826/17

In einem Verfahren wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts wurde Google dazu verpflichtet, Suchergebnisse zu löschen, in denen fälschlicherweise behauptet wurde, gegen ein Unternehmen werde wegen Betrugsverdachtes ermittelt. Dem kam Google auch nach, wies jedoch gleichzeitig durch Verlinkung der Webseite lumendatabase.org auf die Löschung hin. Dort waren sodann über einen weiteren Link die streitigen Artikel auffindbar. Da Google auf diese Weise mittelbar eine Kenntnisnahme der vorher gelöschten Suchergebnisse ermöglichte, sei weiterhin das Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt.

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27. Dezember 2017

BGH ruft EuGH an: Braucht es für Cookies künftig eine ausdrückliche Einwilligung?

Illustration eines Laptops, auf dem Cookie-Einwilligung abgefragt wird
Beschluss des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 7/16

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Art. 5 Abs. 3 und Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, ABI. Nr. L 201 vom 31. Juli 2002, S. 37) in der durch Art. 2 Nr. 5 der Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (ABI. Nr. L 337 vom 18. Dezember 2009, S. 11) geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 2 Buchst. h der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABI. Nr. L 281 vom 23. November 1995, S. 31) sowie des Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, ABI. Nr. L 119/1 vom 4. Mai 2016, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. a) Handelt es sich um eine wirksame Einwilligung im Sinne des Art. 5 Abs. 3 und des Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2002/58/EG in Verbindung mit Art. 2 Buchst. h der Richtlinie 95/46/EG, wenn die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät des Nutzers gespeichert sind, durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen erlaubt wird, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss?

b) Macht es bei der Anwendung des Art. 5 Abs. 3 und des Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2002/58/EG in Verbindung mit Art. 2 Buchst. h der Richtlinie 95/46/EG einen Unterschied, ob es sich bei den gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt?

c) Liegt unter den in Vorlagefrage 1 a) genannten Umständen eine wirksame Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 vor?

2. Welche Informationen hat der Diensteanbieter im Rahmen der nach Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EG vorzunehmenden klaren und umfassenden Information dem Nutzer zu erteilen? Zählen hierzu auch die Funktionsdauer der Cookies und die Frage, ob Dritte auf die Cookies Zugriff erhalten?

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07. Dezember 2017

Schauspieler darf Facebook-Nachricht veröffentlichen

Abbildung bzw. Screenshot eines Facebook-Posts, vor blauem Hintergrund
Pressemitteilung des LG Saarbrücken zum Urteil vom 23.11.2017, Az.: 4 O 328/17

Der Adressat einer an ihn gerichteten Facebook-Nachricht durfte eine solche, in der er nach der Bundestagswahl gefragt wurde, ob er aufgrund des Ergebnisses nun das Land verlassen werde, veröffentlichen. Keck kommentiert und per Screenshot festgehalten, veröffentlichte der Adressat diese Nachricht auf seinem Profil – wo sie mitsamt Namen und Foto der Klägerin für alle Facebook-Nutzer sichtbar war. Diese sah darin – richtigerweise – einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht. Dieser Eingriff war jedoch nicht rechtswidrig, da das Recht des Adressaten auf freie Meinungsäußerung überwiege, zumal sich die Klägerin vorher ohnehin schon – namentlich – in einem Forum mit ungefähr 25.000 Mitgliedern entsprechend geäußert hatte.

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28. November 2017

Dashcam verstößt gegen Datenschutzgesetz

Dashcam an Frontscheibe
Pressemitteilung Nr. 76 des AG München zum Urteil vom 09.08.2017, Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17

Im öffentlichen Verkehr darf zur Ermittlung von potentiellen Sachbeschädigungen an einem PKW nicht dauerhaft und anlasslos eine „Dashcam“ Videos aufzeichnen. Hierin liegt ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz im Sinne unbefugter Erhebung personenbezogener Daten. Eine derartige Überwachung des öffentlichen Raumes obliegt den staatlichen Stellen. Würde jede Privatperson dauernd ihre Umwelt aufzeichnen, würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch inhaltslos.

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07. November 2017

Zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwalt besteht grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis

Wordcloud bestehend aus Begriffen, die etwas mit Wettbewerb und Konkurrenten zu tun haben
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.12.2016, Az.: 6 U 229/15

Durch die Veröffentlichung eines kritischen Berichts durch ein Fondsunternehmen wird nicht gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwälten besteht insoweit schon kein Wettbewerbsverhältnis, da die Parteien keine gleichartigen Leistungen anbieten. Des Weiteren besteht ein solches Verhältnis nicht, da das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen nicht gleichwohl beeinträchtigt. Eine bloße Beeinträchtigung der Absatzinteressen reicht zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses jedoch nicht aus, wenn es an jeglichem Konkurrenzmoment im Angebots- oder Nachfragewettbewerb fehlt.

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30. Oktober 2017

Fahrerbewertungsportal datenschutzrechtlich unzulässig

Bewertungssmileys
Pressemitteilung zum Urteil des OVG NRW vom 19.10.2017, Az.: 16 A 770/17

Das Internetportal „www.fahrerbewertung.de“, auf welchem das Fahrkönnen einzelner Verkehrsteilnehmer unter Angabe des Kfz-Kennzeichens bewerten werden kann, verstößt in der derzeitigen Ausgestaltung gegen Datenschutzrecht. Für einen Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz muss die Plattform dafür Sorge tragen, dass nur noch nach vorheriger Registrierung der jeweilige Halter des Pkw auf dieser Seite die dort abgegebenen Bewertungen einsehen kann. Da es sich bei den Bewertungen um personenbezogene Daten handelt, überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bewerteten.

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13. Oktober 2017

Bei Drogenscreening: Einwilligung im datenschutzrechtlichen Sinne muss schriftlich erfolgen

Failed Drug Test Result
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 28.06.2017, Az.: 1 Rb 8 Ss 540/16

Die Durchführung eines Drogenscreenings und die Weitergabe der daraus resultierenden Ergebnissen an den Arbeitgeber des Untersuchten, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Betroffenen. Liegt eine solche Einwilligung dem das Drogenscreening durchführenden Arzt nicht vor, erhebt dieser unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind und handelt bei Weitergabe ordnungswidrig.

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06. Oktober 2017

Auskunftsverweigerung bei Berichterstattung über Strafverfahren

weibliche Journalistin mit zwei Mikrofonen, Zettel und Stift
Urteil des Sächsischen OVG vom 16.05.2017, Az.: 3 A 848/16

Gegenüber Presse und Rundfunk darf die im Rahmen eines Strafverfahrens stattfindenden Berichterstattung nicht mit einem pauschalen Verweis auf das SächsDSG verweigert werden. Sächsische Behörden dürfen Auskünfte nur nach Maßgabe des spezielleren SächsPresseG und des Rundfunkstaatsvertrags verweigern, das SächsDSG ist hingegen nicht einschlägig. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut des § 4 SächsPresseG und § 9a RStV. Hiernach dürfen Auskünfte nur verweigert werden, wenn das schutzwürdige private Interesse des Klägers das öffentliche Informationsinteresse überwiegt. Da über den Kläger allerdings aufgrund seiner kommunalen Popularität bereits im Vorfeld des Strafverfahrens berichtet worden war, überwog das Informationsinteresse sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht.

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05. Oktober 2017

Zum Persönlichkeitsrecht von Promi-Kindern

Fotograf macht heimliche Aufnahme aus dem Auto mit seiner Kamera
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom. 27.04.2017, Az.: 2-03 O 214/16

Die Tochter eines weltbekannten Sportlers willigt durch ihre Teilnahme an einem Reitturnier nicht in die Veröffentlichung privater Fotos ein. Ihr Persönlichkeitsrecht wird in unzulässiger Weise beeinträchtigt, wenn der Bericht über das Turnier lediglich als Vorwand genutzt wird, um in Wahrheit über die familiäre Situation zu berichten sowie alte Privatfotos zu veröffentlichen. Eine diesbezüglich ehemals von den Eltern erklärte Einwilligung ist ferner unbeachtlich, wenn die Tochter mittlerweile selbst volljährig ist und deren Publikation ablehnt.

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22. August 2017

Berichterstattung über Herbert Grönemeyer größtenteils untersagt

Paparazzo belagern Prominenten und schießen Fotos
Pressemitteilung des LG Köln zum Urteil vom 05.07.2017, Az.: 28 O 177/15

Die Berichterstattung über einen Vorfall am Kölner Flughafen, an dem der Sänger Herbert Grönemeyer beteiligt war, wurde zu großen Teilen untersagt. Die betroffenen Verlage dürfen Bilder des Vorfalls nicht veröffentlichen und nicht behaupten, der Sänger sei gegenüber Fotografen handgreiflich geworden. Ein anderer beteiligter Verlag wurde zu einer Richtigstellung sowie zu Schadensersatz verurteilt. Nach der Beweisaufnahme sah es die Kammer als erwiesen an, dass die untersagten Aussagen unwahr sind und das Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzen.

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