Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

14. Februar 2012

Gelöschte Bilder auf Facebook auch nach 3 Jahren noch abrufbar

Wie schon 2009 bekannt wurde, werden hochgeladene Bilder von Mitgliedern auf Facebook länger gespeichert als vom Benutzer selbst gewünscht. Scheinbar werden nach dem Löschen der Bilder durch den Benutzer, diese Bilder nicht vom Facebook-Server selbst entfernt, sondern sind in der Regel weiterhin durch die Eingabe des direkten Links aufrufbar. Facebook gab damals auf Anfrage an, dass man an dieser Problematik arbeiten würde und der zuständige Partnerdienstleister versucht, die Speicherzeit nach dem Löschen zu reduzieren. Jetzt im Jahre 2012, also nach mittlerweile über 3 Jahren, muss jedoch erneut festgestellt werden, dass die alten Fotos immer noch abrufbar sind.
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08. Februar 2012

Titelschutz Journal

Información del 2/02/20132 sobre la sentencia del Juzgado de Primera Instancia de Frankfurt/Main ref.: 30 C 1849/11-25
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08. Februar 2012

Titelschutz Journal

Dispatch on February 2, 2012 about the sentence of the Local Court Frankfurt /Main, file number: 30 C 1849/11-25.
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03. Februar 2012

Wortberichterstattung über Skiurlaub von Caroline von Monaco keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Urteil des BVerfG vom 8.12.2011, Az.:  1 BvR 927/08

Eine Wortberichterstattung in der Zeitschrift „Bunte“ über den Skiurlaub von Caroline von Monaco im Rahmen eines sechsseitigen Berichts über die Skiregion Arlberg verletzt nicht deren Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Zwar sind Äußerungen, an welchen Orten diese während des Urlaubs anzutreffen ist, der Privatsphäre zuzuordnen. Da nur die äußere Privatsphäre betroffen ist, sich die Wortberichterstattung auf Belanglosigkeiten bezieht und diese auch nicht ehrenrührig sind, ist der Schutz der Meinungsfreiheit vorrangig. Eine Verletzung kann auch nicht unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Caroline von Hannover ./. Deutschland) darauf gestützt werden, dass kein zeitgeschichtliches Ereignis vorliegt, da diese Rechtsprechung nur für eine Bildberichterstattung gilt, nicht jedoch für eine Wortberichterstattung.
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31. Januar 2012

Vertrauliche E-Mails dürfen nicht veröffentlicht werden

Urteil des LG Saarbrücken vom 16.12.2011, Az.: 4 O 287/11 E-Mails, die mit einem „Vertraulichkeitsvermerk“ versehen sind, dürfen vom Empfänger oder Dritten nicht veröffentlicht werden. Die unerlaubte Veröffentlichung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders ein und ist lediglich bei einem ausreichend hohen Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt.
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30. Dezember 2011

Suizid betrifft Kernbereich der Privatsphäre

Urteil des OLG Dresden vom 12.07.2011, Az.: 4 U 188/11

Eine Berichterstattung über den Suizid eines nahen Angehörigen einer ehemaligen Landesministerin betrifft den Kernbereich der Privatsphäre, die auch nach einer Abwägung der Pressefreiheit und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht gerechtfertigt ist.

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30. Dezember 2011

Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Urheberrechtsverletzungen

Urteil des AG Frankfurt/Main vom 01.12.2011, Az.: 30 C 1849/11 - 25

Es besteht keine Zuständigkeit unter dem Gesichtspunkt des so genannten „fliegenden Gerichtsstands“ bei im Internet begangenen Rechtsverstößen. Vielmehr ist der Gerichtsstand dort gegeben, wo sich der behauptete Rechtsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat.
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07. Dezember 2011

Setzen von Hyperlinks kein „zu Eigenmachen“

Urteil des LG Braunschweig vom 05.10.2011, Az.: 9 O 1956/11

Das Setzen eines Hyperlinks ist stets unproblematisch, wenn der Inhalt auf den verwiesen wird, zulässig ist. Trotz rechtswidrigen Inhalts vermag das Setzen des Hyperlinks zulässig sein, wenn ein überwiegendes Informationsinteresse besteht und der Verfasser sich den verlinkten Inhalt nicht zu Eigen gemacht hat.
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30. November 2011

Stuttgart 21 – das Bahnhofsgebäude darf abgerissen werden!

Beschluss des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 216/10

Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist urheberrechtlich geschützt, so dass ein Teilabriss einen Eingriff in die Urheberpersönlichkeitsrechte darstellen kann. Allerdings sind im Rahmen der gebotenen Abwägung der betroffenen Interessen des Urhebers einerseits und des Eigentümers andererseits den urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers nach seinem Tode ein geringeres Gewicht als zu seinen Lebzeiten beizumessen.
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