Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

29. April 2019

Foto von prominenter Unterstützerin der Fahrradhelmkampagne ohne Helm darf veröffentlicht werden – Foto vom Kind nicht

Mutter bringt Kind das Fahrradfahren mit Helm bei
Pressemitteilung Nr. 12/19 zum Urteil des OLG Köln vom 03.04.2019, Az.: 15 U 155/18

Unterstützt ein Prominenter eine Fahrradhelmkampagne der Bundesregierung, dürfen Fotos aus dem Privatleben des Prominenten beim Fahren ohne Fahrradhelm veröffentlicht werden, denn mit Hinblick auf die Vorbildfunktion Prominenter kann erwartet werden, dass diese sich an die Kampagne halten würden. Die Fotos vom noch nicht schulpflichtigen Kind sind dagegen unzulässig. Der Schutz des Kindes und die geschützte Eltern-Kind-Situation sind dem Veröffentlichungsinteresse der Zeitschrift vorzugswürdig. Eine bloße Unkenntlichmachung des Kindes reicht nicht aus.

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03. November 2014

Wettermoderator Jörg Kachelmann durfte seine ehemalige Geliebte nicht als „Kriminelle“ bezeichnen

Pressemitteilung des OLG Karlsruhe zum Urteil vom 22.10.2014, Az.: 6 U 152/13

Der insbesondere für Wettervorhersagen im Fernsehen bekannte Moderator Jörg Kachelmann durfte sich im Rahmen des Freispruchs von gegen ihn gerichteten Vergewaltigungsvorwürfen über seine Ex-Geliebten dahingehend öffentlich äußern, dass der Tatvorwurf der Vergewaltigung falsch sei. Die Bezeichnung der Klägerin als "Kriminelle" stellt jedoch eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, da insofern zu ihren Gunsten die Unschuldsvermutung gilt.

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14. Oktober 2016

Informationelle Selbstbestimmung bei bereits bekannten Informationen abgeschwächt

Symbol Eltern mit Fragezeichen als Kind
Beschluss des BVerfG vom 28.07.2016, Az.: 1 BvR 335/14 u. a.

Werden in Presseberichten persönliche Informationen (Name, Abstammung, Alter) veröffentlicht, so kommt es bei der Abwägung zwischen informationeller Selbstbestimmung und Pressefreiheit auch darauf an, ob es sich um eine erstmalige Veröffentlichung handelt oder ob die Informationen bereits bekannt waren. Zwar wirken sich bei Heranwachsenden mediale Publikationen stärker auf die Entwicklung aus, so dass deren Persönlichkeitsrechte besonders zu wahren sind. Gleichwohl überwiegt die Pressefreiheit, wenn die Informationen durch vorhergehende Berichterstattung über mehrere Jahre bereits einem breiten Empfängerkreis bekannt gemacht worden waren.

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19. März 2015

Erhebung von Rundfunkgebühren ist nicht verfassungswidrig

Ordner mit der Beschriftung "Rundfunkgebühren" auf offenem Ordner mit Geldscheinen
Urteil des OVG Münster, Pressemitteilung vom 12.03.2015, Az.: 2 A 2311/14, 2 A 2422/14, 2 A 2423/14

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist nicht verfassungswidrig. Die Berufung dreier privater Kläger gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen wurde zurückgewiesen. Es handle sich insbesondere, trotz der allgemeinen Erhebung des Beitrags für jede Wohnung, nicht um eine Steuer, sondern eine Gegenleistung für die Möglichkeit Rundfunk zu empfangen, von der in einer Wohnung typischerweise Gebrauch gemacht würde. Außerdem verstoße der Beitrag weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, noch gegen das Persönlichkeitsrecht.

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28. April 2020

Beitrag über Lokalpolitiker bleibt online – BVerfG verneint Recht auf Vergessen

Frau trinkt Kaffee und liest Zeitung
Urteil des BVerfG vom 25.02.2020, Az.: 1 BvR 1282/17

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht das Recht so wahrgenommen zu werden, wie es den eigenen Wünschen entspricht. Außerdem stehe es im Interesse der Presse, ihre Archive möglichst vollständig und unverändert zu halten. Folglich gibt es im vorliegenden Fall kein Recht auf Vergessen, da es nicht vor der Mitteilung personenbezogener Informationen im öffentlichen Kommunikationsprozess schützt.

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30. Mai 2016

Emotionale Äußerungen sind durch Meinungsfreiheit geschützt

Frau schreit in ein rot-weißes Megafon
Beschluss des BVerfG vom 10.03.2016, Az.: 1 BvR 2844/13

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt als individuelles Freiheitsrecht auch die Freiheit, ein Geschehen subjektiv und sogar emotionalisiert zu bewerten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Äußerung als Erwiderung auf einen unmittelbar vorangegangen, gleichfalls emotionalen Angriff auf die Ehre erfolgt ist.

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08. Mai 2019

Böhmermann gegen Merkel: Verwaltungsgericht Berlin weist Klage zurück

103 StGB: Majestätsbeleidigung
Pressemitteilung Nr. 11/2019 zum Urteil des VG Berlin vom 16.04.2019, Az.: VG 6 K 13.19

Im Zuge des an den türkischen Ministerpräsidenten gerichteten „Schmähgedichts“ eines bekannten deutschen TV-Moderators, teilte der Sprecher der Bundeskanzlerin öffentlich mit, diese habe mit ihrem türkischen Kollegen übereingestimmt, dass es sich um einen „bewusst verletzenden Text“ handle. Dagegen ging der TV-Moderator gerichtlich vor und unterlag. Mangels Wiederholungsgefahr sei die Klage schon unzulässig, so das VG Berlin. Die öffentliche Erklärung sei zudem nicht rechtswidrig gewesen, sondern ein vertretbares und allein auf den Text des Gedichts bezogenes Werturteil. Keine Bedeutung für die Bewertung der Äußerung hatte, ob das Gedicht selbst erlaubte Satire sei.

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14. Oktober 2016

Veröffentlichung des Geburtsjahres im Internet zulässig

Schriftzug Privat auf Computer-Tastatur
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 30.09.2015, Az.: 142 C 30130/14

Wenn von einer in der Öffentlichkeit bekannten Dokumentarfilm-Produzentin das Geburtsjahr im Internet veröffentlich wird, kann sich die Betroffene nicht mit Erfolg auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen. Daraus folgt zwar grundsätzlich das Recht selbst zu bestimmen, ob und welche Informationen über die eigene Person veröffentlich werden. Bei einer Kollision mit der Meinungsfreiheit muss dieses Recht aber regelmäßig hinter dem öffentlichen Informationsinteresse zurücktreten, wenn die Betroffene dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

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15. September 2016

Kollektivbeleidigung „all cops are bastards“ kann durch Meinungsfreiheit gerechtfertigt sein

Polizist im Fußballstadion
Beschluss des BVerfG vom 17.05.2016, Az.: 1 BvR 257/14

Ein Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung (hier: der Aufdruck „ACAB“ als Abkürzung für den Satz „all cops are bastards“) stellt bei unzureichender Beziehung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe (hier: im Stadion eingesetzte Polizeikräfte) eine Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit dar.

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