Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

26. Juli 2019

Insolvenzverwalter hat keinen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

Schloss mit Schriftzug DSGVO auf einer Europaflagge
Urteil des OVG Lüneburg vom 20.06.2019, Az.: 11 LC 121/17

Der Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO steht nur derjenigen Person zu, auf die sich die gespeicherten Daten beziehen. Auch ein Insolvenzverwalter könne diesen Anspruch nicht im Namen des Insolvenzschuldners gegenüber dem Finanzamt geltend machen, da der Anspruch ein höchstpersönliches Recht des Betroffenen sei und gerade als solcher nicht der Zwangsvollstreckung unterliege, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

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28. November 2017

Dashcam verstößt gegen Datenschutzgesetz

Dashcam an Frontscheibe
Pressemitteilung Nr. 76 des AG München zum Urteil vom 09.08.2017, Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17

Im öffentlichen Verkehr darf zur Ermittlung von potentiellen Sachbeschädigungen an einem PKW nicht dauerhaft und anlasslos eine „Dashcam“ Videos aufzeichnen. Hierin liegt ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz im Sinne unbefugter Erhebung personenbezogener Daten. Eine derartige Überwachung des öffentlichen Raumes obliegt den staatlichen Stellen. Würde jede Privatperson dauernd ihre Umwelt aufzeichnen, würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch inhaltslos.

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12. Mai 2015

„Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“: Ghostwriter unterliegt erneut gegen Altkanzler

Aufgeschlagenes Buch, einzelne Blätter im Vordergrund
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 05.05.2015, Az.: 15 U 193/14

Die Verwendung und Veröffentlichung der in dem Buch „Das Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ verwendeten Zitate des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl wurde untersagt und somit das Urteil des LG Köln bekräftigt. Die Veröffentlichung sämtlicher Zitate durch den Autor Herr Dr. Schwan ohne Zustimmung von Helmut Kohl verstößt gegen die konkludent vereinbarte Geheimhaltungsabrede. Der geschlossene Vertrag sieht vor, dass Dr. Kohl das Letztentscheidungsrecht über die Verwendung seiner getätigten Äußerungen als auch der Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zusteht. Gegen den Co-Autor und den Verlag steht Kohl ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu, weil sie in Kohls Recht zur Selbstbestimmung über das gesprochene Wort eingegriffen haben.

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11. März 2015

Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen und Rechtsanwalt, der sich zu dem Unternehmen äußert

Roter Stempel mit der Schrift "Abzocke"
Beschluss des OLG Frankfurt vom 28.01.2015 Az.: 6 W 4/15

Ein Rechtsanwalt, der ein Unternehmen auf seinem Blog als „Abzocker“ betitelt, steht zu diesem Unternehmer nicht in einem Wettbewerbsverhältnis. Die beiden bieten nämlich weder gleichartige Waren an, noch wirkt sich der Vorteil, den der Rechtsanwalt gegebenenfalls durch seinen Blog erlangt unmittelbar negativ auf den Absatz des Unternehmens aus.

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06. Februar 2020

Versand eines Bildes per Mail stellt Verbreiten dar

Tastatur mit einem Würfel, worauf das typische Mail-Kennzeichen abgeblidet ist
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 26.06.2019, Az.: 2-03 O 402/18

Wird auf einem Portal wie Xing ein Profilbild eingestellt, bedeutet dies nicht, dass in die weitere Verwendung i.S.d. § 22 KUG eingewilligt wird. Wird ein solches Bildnis von Dritten per E-Mail verschickt, liegt eine Verbreitung gem. §§ 22, 23 KUG vor, die ohne Einwilligung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Weiter entschied das Gericht, dass eine zulässig erhobene Klage nicht unzulässig wird, wenn die Anschrift nachträglich geändert wird. Die angegebene Anschrift muss außerdem nicht zwingend die Wohnanschrift sein, es genügt eine Adresse, unter der der Kläger wahrscheinlich anzutreffen ist.

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29. Mai 2018

Anforderungen an die Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten

Anmeldemaske soziales Netzwerk
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 17.04.2018, Az.: 7 O 6829/17

Die Voreinstellung von StayFriends, die besagt, dass die genannten Daten der Nutzer auch außerhalb der Website sichtbar sind, verstößt gegen § 4 Abs. 1 BDSG sowie § 12 Abs. 1 TMG. Die Nutzer geben durch das Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen keine Einwilligung zur derartigen Nutzung ihrer Daten ab. Dazu bedarf es gem. § 4 Abs. 1 S. 2 BDSG einer umfassenden Aufklärung über die Nutzung.

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05. November 2014

Automatisierte Kennzeichenerfassung von Kfz in Bayern ist zulässig

Pressemitteilung Nr. 63/2014 des BVerwG vom 22.10.2014, Az.: 6 C 7.13

Der verdeckte Einsatz von automatisierten Kennzeichenerkennungssystemen in Bayern, die Kfz-Kennzeichen erfassen und mit polizeilichen Fahndungsdateien abgleichen, ist zulässig. Ein Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Unterfall des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegt nämlich nur vor, wenn eine tatsächliche Übereinstimmung des erfassten Kennzeichens mit den Fahndungsdateien gegeben ist, da der Vorgang nur in diesem Fall für weitere polizeiliche Maßnahmen gespeichert wird.

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04. September 2014

Aussage eines heimlichen Mithörers eines Telefonats vor Gericht unbeachtlich

Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 10.07.2014, Az.: 222 C 1187/14

Das heimliche Mithören eines Telefonats verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners. Eine darauf basierende Zeugenaussage ist vor Gericht daher nicht verwertbar. Das Mithören eines Telefonats kann gerechtfertigt sein, wenn höherrangige Interessen gewahrt werden sollen. Nicht ausreichend ist jedoch der alleinige Zweck, ein Beweismittel zu bekommen.

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11. Juni 2015

Ordnungsgemäße Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

Ein Zeitungsstapel mit 12 Zeitungen
Beschluss des OLG Hamburg vom 07.04.2015, Az.: 7 W 49/15

Das Urteil, das eine Beschlussverfügung bestätigt, muss dem Antragsgegner zur Vollziehung der einstweiligen Verfügung erneut zugestellt werden, wenn es gegenüber dem bestätigenden Beschluss eine wesentliche inhaltliche Änderung enthält. Ändert sich im Rahmen des Urteils jedoch lediglich die Wohnanschrift des Antragsstellers oder wird diese erstmals ergänzt, so ist diese Änderung nicht wesentlich.

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15. April 2016

Veröffentlichung eines Falschzitats bezüglich einer Äußerung im Rahmen einer Gerichtsverhandlung als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Komma schwarz dick
Urteil des LG Hamburg vom 18.03.2016, Az.: 324 O 621/13

Die Veröffentlichung der Aussage eines Rechtsanwalts im Rahmen einer Gerichtsverhandlung (hier: "ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig!"), die nicht eindeutig bewiesen werden kann, ist geeignet, den Betreffenden als Organ der Rechtspflege in seinem sozialen Geltungsanspruch zu beeinträchtigen. Auch kann dies eine Herabsetzung seiner Kollegen und sämtlicher Amtsrichter unterstellen und begründet daher eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

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