Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

31. Juli 2009

Der Kuss auf dem Strandtuch

Urteil des LG Hamburg vom 10.07.2009, Az.: 324 O 840/07:

Die berühmte Talkshow- und Nachrichtenmoderatorin S.C. verlangte die Zahlung einer Geldentschädigung für einen Presseartikel. Die heimliche Fotoherstellung unter Zuhilfenahme eines Teleobjektivs verletzt Prominente in örtlicher Abgeschiedenheit in ihren Persönlichkeitsrechten. Davon erfasst sind Orte in der freien, abgeschiedenen Natur, die von der breiten Öffentlichkeit deutlich abgeschieden sind. Die Veröffentlichung der Aufnahmen bedarf dann einer hier nicht vorliegenden ausdrücklichen Einwilligung, § 23 KUG.
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01. Juli 2009

Der „durchgeknallte Staatsanwalt“ – Beleidigung oder zulässig im Rahmen der Meinungsfreiheit

Beschluss des BVerfG vom 12.05.2009, Az.: 1 BvR 2272/04

Wird von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) nicht zum Zwecke privater Auseinandersetzung Gebrauch gemacht, sondern will der Äußernde in erster Linie zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen, dann sind Auswirkungen seiner Äußerungen auf den Rechtskreis Dritter zwar unvermeidliche Folge, nicht aber eigentliches Ziel der Äußerung. In der öffentlichen Auseinandersetzung, insbesondere im politischen Meinungskampf, muss daher auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses drohte.

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13. September 2011

Datenschutz auf ausländischen Servern

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.08.2011, Az.: 7 U 134/10 Das BDSG ist anwendbar, wenn die Daten auf außereuropäischen Servern liegen, diese aber in der BRD abgerufen werden können und sollen. Die Verbreitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie bei der Erörterung eines Themas vom öffentlichen Interesse genutzt werden und der Mitteilung dieser Daten keine berechtigten Interessen des Betroffenen entgegenstehen bzw. wenn die Daten allgemein zugänglich sind. Ein ausländisches Handelsregister, welches Einblick nur nach Darlegung eines berechtigten Interesses gewährt, ist eine allgemein zugängliche Quelle, wenn sie Informationen enthält, die für die Erörterung von Themen öffentlichen Interesses bedeutsam sind.
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15. Dezember 2009

Nicht genau definierter Adressat – Wer beleidigt hier wen?

Urteil des VG Köln vom 29.10.2009, Az.: 20 K 7757/08

Der Umstand, dass eine Beleidigung keiner bestimmten Person oder Personengruppe zuzuordnen ist, begründet keinen Unterlassungsanspruch des oder der eventuell Angegriffenen. Vorliegend wurde in einem Bericht der Ausdruck "Schramma-SA" geäußert. Die Kölner Richter urteilten, dass, da sich nicht eindeutig feststellen ließe an wen die Beleidigung gerichtet war, keine Persönlichkeitsverletzung im zu Grunde liegenden Fall vorliegt.
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29. Dezember 2009

Das Persönlichkeitsrecht eines Mörders

Urteil des LG Hamburg vom 18.01.2008, Az.: 324 O 548/07 Der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr klagte vor dem Landgericht Hamburg gegen ein österreichisches Medienunternehmen, es zu unterlassen, über ihn und den Mord an Walter Sedlmayr unter seiner voller Namensnennung zu berichten. Das Medienunternehmen hielt insbesondere auf seiner Internetseite entsprechende Meldungen zur Tat zum freien Abruf für die Öffentlichkeit bereit. Trotz der wahrheitsgemäßen Berichterstattung sahen die Hamburger Richter das Persönlichkeitsrecht des Mörders verletzt. Darüber hinaus würden solche Darlegungen den Resozialisierungsprozess sowie die spätere Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigen.
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17. November 2009

Informationen der eigenen Webseite

Urteil des LG Köln vom 04.11.2009, Az.: 28 O 251/09

Ein Autor hat es zu dulden, wenn Zitate von seiner privaten Webseite in Zusammenhang mit seiner geschäftlichen Tätigkeit gebracht werden, sofern dadurch keine verzerrte Tatsachenbehauptung zu Stande kommt.
Material, das öffentlich zugänglich ist, darf von der Presse in die Berichterstattung eingebunden werden, ohne dass eine besondere Einwilligung erforderlich wäre.
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29. Juni 2010

Prinzessin Charlotte von Monaco muss Fotoveröffentlichung dulden

Urteil des BGH vom 13.04.2010, Az.: VI ZR 125/08 Prinzessin Charlotte von Monaco muss die Fotoberichterstattung über sie und ihren Freund dulden, auch wenn einzelne Aussagen der Wortberichterstattung für unzulässig erklärt worden sind. Denn die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit müsse auch dahingehend Berücksichtigung finden, dass auch über das zeitgeschichtliche Ereignis mit entsprechenden Bildern berichtet werden darf.

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20. Januar 2010

Prominent! – Das Recht am eigenen Bild

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.12.2009, Az.: 7 U 90/06

Bei Abbildungen von Prominenten, kann eine Einwilligung der abgebildeten Person entbehrlich sein, wenn bestimmte Vorraussetzungen vorliegen (§ 23 Abs. 1 KunstUrhG). Nach der Revisionsentscheidung des hanseatischen Oberlandesgerichtes musste ein bekannter deutscher Journalist und Fernsehmoderator hinnehmen, dass er auf dem Titelblatt einer Rätselzeitschrift abgebildet wurde. Zur Begründung führte das Gericht an, dass aufgrund der hohen Prominenz des Klägers ein überragendes Informations- und Unterhaltungsinteresse der Öffentlichkeit bestehe. Somit genießt der Schutz der Pressefreiheit, auf welche sich der Beklagte beruft, Vorrang gegenüber dem Bildnisrecht des Klägers.
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19. November 2010

Wirksames Hausverbot gegenüber GEZ-Angestellten

Urteil des AG Bremen-Blumenthal vom 23.08.2010, Az.: 42 C 43/10 Grundstückseigentümer dürfen GEZ-Mitarbeiter vom unangemeldeten  und ungenehmigten Betreten des Grundstücks abhalten und ihnen gegenüber ein Hausverbot erteilen, sofern dies dem Zweck des Einzugs von Rundfunkgebühren bzw. der Einholung hierzu erforderlicher Informationen dienen soll. Der GEZ stehen weitere als im Rundfunkstaatsvertrag normierte Auskunftsansprüche nicht zu. Bei Verletzung des Hausverbots besteht für den Eigentümer die Gefahr des Eingriffs in die geschützte Privatsphäre.
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14. März 2011

Kein Auskunftsanspruch gegenüber Betreiber eines Internetforums

Pressemitteilung Nr. 11/11 des AG München zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: 161 C 24062/10

Stellt eine Privatperson oder ein Unternehmen fest, dass in Internetforen über sie diffamierend oder geschäftsschädigend berichtet wird, können sie einen Anspruch auf Entfernung der betreffenden Beiträge haben. Einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Betreiber des Forums, um die Kontaktdaten des Verfassers festzustellen, haben diese aber nicht, da es insoweit an einer gesetzlichen Regelung fehlt. Lediglich im Rahmen eines strafrechtlichten Ermittlungsverfahrens könnten die gewünschten Auskünfte erlangt werden.
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