Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

29. Oktober 2012

Information der Presse über Funde verdorbenen Fleischs bei Großmetzgerei rechtmäßig

Beschluss des VG München vom 13.09.2012, Az.: M 22 E 12.4275 Im Rahmen einer Razzia wurden durch die Münchner Lebensmittelüberwachung in zahlreichen Filialen einer Metzgereikette verdorbene Fleischwaren gefunden. Dem Auskunftsanspruch der Presse wurde durch die zuständige Behörde nachgekommen, was die Metzgerei im einstweiligen Rechtsschutz zu unterbinden suchte. Dies lehnte das VG München jedoch ab: Da den Informationen ein Mindestbestand an Beweistatsachen zugrundelag, die Berichterstattung objektiv war und gerade keine Vorverurteilung enthielt und die Ereignisse darüber hinaus einen Vorgang gravierenden Gewichts darstellten, überwog das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
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26. Oktober 2012

75.000 Euro Strafe für Pädophilieverdacht im Internet

Urteil des OLG Dresden vom 03.05.2012, Az.: 4 U 1883/11 Der Artikel "ein Krimi aus dem Leipziger Sumpf" auf der Internetplattform www.stern.de, in dem ein Pädophilieverdacht geäußert wird, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffen dar. Aufgrund der Schwere des Eingriffs kann dieser nur durch eine Geldentschädigung ausgeglichen werden. Die Grenzen der Verdachtsberichterstattung werden nämlich dann überschritten, wenn die Behauptungen als sichere Tatsachen dargestellt werden. Den Lesern muss vielmehr eindeutig mitgeteilt werden, dass es sich um einen bloßen Verdacht handelt und vor Veröffentlichung muss dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Höhe der Geldentschädigung bei Internetveröffentlichungen ist dabei jedoch nicht höher anzusetzen als bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einer gedruckten Tageszeitung. Auch sind für die Höhe der Geldentschädigung weder die Anzahl der Seitenaufrufe noch die Platzierung des Artikels im Internetportal von Bedeutung.
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18. Oktober 2012

Die Verbreitung der Tagesschau-App ist unzulässig!

Urteil de LG Köln vom 27.09.2012, Az.: 31 O 360/11 Die Genehmigung eines Telemediums im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in Fällen einer nichtsendungsbezogenen Presseähnlichkeit unzulässig. Beurteilt werden kann dabei lediglich die Momentaufnahme eines Angebots. Der Tagesschau-App fehlte es am 15. Juni 2011 an der ausreichenden Herstellung des Sendebezugs zum bereits genehmigten Medium „tagesschau.de“. Sie war als eigenständiges Angebot anzusehen und somit nichtsendungsbezogen.
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26. September 2012

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vor

Pressemitteilung Nr. 155/2012 des BGH vom 20.09.2012, Az.: I ZR 69/11 Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH drei Fragen betreffend die Zulässigkeit von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken zur Vorabentscheidung vorgelegt. Vorausgegangen war ein Streit eines Verlags mit der Technischen Universität Darmstadt, die ein von der Klägerin erschienenes Lehrbuch digitalisierte und den Studenten an elektronischen Leseplätzen nicht nur zur Lektüre bereitstellte sondern auch das Abspeichern und Ausdrucken des Werkes ermöglichte. Die Klägerin war der Auffassung, ein solcher Nutzungsumfang entspreche nicht mehr der Schrankenregelung des § 52b UrhG. Der EuGH soll nun über die Auslegeung des § 52b UrhG im Hinblick auf Art.5 Abs.3 n der Richtlinie 2001/29/EG und somit unter anderem über die Frage, ob es den Bibliotheksnutzern ermöglicht werden darf, die an den elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke auszudrucken und/oder abzuspeichern,entscheiden.
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11. September 2012

Anforderungen an die Richtigstellung einer das Persönlichkeitsrecht verletzenden Internetveröffentlichung

Urteil des LG Köln vom 15.08.2012, Az.: 28 O 199/12

Eine durch ein verfälschtes und unrichtiges Zitat in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzte Person hat Anspruch auf Unterlassung und kann zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr die Unterzeichnung einer dahingehenden Erklärung fordern. Ausnahmsweise kann die Wiederholungsgefahr jedoch dann entfallen, wenn durch die Veröffentlichung der Richtigstellung umfassend klar gestellt wird, dass die Erstmitteilung unzutreffend war. Hierzu muss die Richtigstellung an der gleichen Stelle platziert werden wie die Erstmitteilung. Im Rahmen einer Internetveröffentlichung muss somit gewährleistet sein, dass der ursprüngliche Leser der Erstmitteilung auch auf die Richtigstellung geleitet wird. Eine Löschung der Erstmitteilung und Veröffentlichung der Richtigstellung an anderer Stelle genügt diesen Anforderungen nicht und räumt die Wiederholungsgefahr nicht aus.
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03. September 2012

Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Pressemitteilung des BMJ vom 29.08.2012 Gewerblich arbeitende Suchmaschinenbetreiber sowie Anbieter von Diensten, die Internetinhalte ähnlich einer Suchmaschine bereitstellen, sollen zukünftig an die Verlage für die Nutzung von Presseerzeugnissen ein Entgelt bezahlen. Damit erhalten Presseverleger für ihre online angebotenen Verlagserzeugnisse ein eigenes Leistungsschutzrecht. Die Nutzung für nicht gewerbliche Anbieter sowie Verbraucher soll jedoch weiterhin kostenlos bleiben.
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30. August 2012

Strenge formelle Voraussetzungen bei einem Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung

Beschluss des OLG Hamburg vom 03.07.2012, Az.: 7 W 53/12 Der Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung ist an strenge formelle Voraussetzungen geknüpft. Insoweit muss der in seinen Rechten von einer veröffentlichten Meldung verletzte Betroffene dem Verbreiter einer solchen Meldung eindeutig anzeigen, mit welcher Fassung einer Gegendarstellung er seinen Anspruch als erfüllt ansieht. Verlangt er dagegen nebeneinander die Veröffentlichung unterschiedlicher Gegendarstellungen, entspricht sein Veröffentlichungsverlangen nicht den Vorgaben des Gesetzes.
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28. August 2012

GOOD NEWS

Beschluss des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 2/11

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11. Juni 2005, S. 22) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Stehen Art. 7 Abs. 2 und Nr. 11 des Anhangs I zu Art. 5 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 4 und Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken der Anwendung einer nationalen Vorschrift (hier: § 10 Landespressegesetz Baden-Württemberg) entgegen, die neben dem Schutz der Verbraucher vor Irreführungen auch dem Schutz der Unabhängigkeit der Presse dient und die im Gegensatz zu Art. 7 Abs. 2 und Nr. 11 des Anhangs I zu Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie jede entgeltliche Veröffentlichung unabhängig von dem damit verfolgten Zweck verbietet, wenn die Veröffentlichung nicht durch die Verwendung des Begriffs "Anzeige" kenntlich gemacht wird, es sei denn, schon durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung ist zu erkennen, dass es sich um eine Anzeige handelt.
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22. August 2012

Der Verleger entscheidet über die Priorität und Form eines Fachzeitschriftenaufsatzes

Beschluss des BGH vom 06.07.2012, Az.: PatAnwZ 1/11

Der Verleger einer Fachzeitschrift kann Aufsätze von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern auch bei einer Pflichtmitgliedschaft gleichermaßen bevorzugt veröffentlichen, sofern er sich dabei innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen bewegt. Darüber hinaus bleibt es dem Verleger selbst überlassen, in welcher Form er grundsätzlich freigestellte, fachbezogene Beiträge veröffentlicht.
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24. Juli 2012

Kostenloses Anzeigenblatt ist keine Belästigung

Beschluss des BGH vom 16.05.2012, Az.: I ZR 158/11 Das Einwerfen von kostenlosen Anzeigenblättern mit zusätzlichem redaktionellen Inhalt in Briefkästen, die mit einem sich nur gegen Werbung richtenden Aufkleber versehen sind, ist keine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 UWG. Selbst wenn man eine Belästigung annehmen würde, fehlt es an der Unzumutbarkeit, denn der Empfänger könnte ohne weiteres einen Aufkleber anbringen, der auch Anzeigenblätter mit erfasst.
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