Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

30. Januar 2014

Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtverletzung

Urteil des BGH vom 17.12.2013, Az.: VI ZR 211/12

a) Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist nicht generell höher oder niedriger zu bemessen als eine Entschädigung wegen eines Artikels in den Print-Medien.

b) Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann demjenigen, der persönlichkeitsrechtsverletzende eigene Inhalte im Internet zum Abruf bereit hält, auch insoweit zuzurechnen sein, als sie erst durch die Weiterverbreitung des Ursprungsbeitrags durch Dritte im Internet entstanden ist.

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23. Januar 2014

Unzulässige Berichterstattung über Prominente in privatem Rahmen

Urteil des OLG Köln vom 06.08.2013, Az.: 15 U 209/12

Werden Fotos von prominenten Personen abgebildet, die diese bei einem privaten Abendessen in einem öffentlichen Restaurant zeigt, so ist dies dann unzulässig, wenn in Verbindung mit der Bildbeschreibung ausdrücklich der private Charakter dieses Zusammentreffens betont wird. Dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Personen wiegt dabei schwerer als die Ausnahmeregelung des § 23 KUG, wonach Rücksicht auf das Informationsinteresse der Allgemeinheit und die Pressefreiheit zu nehmen ist.

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23. Dezember 2013

Angemessene Vergütung für Journalisten

Urteil des LG Mannheim vom 02.08.2013, Az.: 7 O 308/12 Journalisten haben Anspruch darauf, nach den vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) ausgehandelten Gemeinsamen Vergütungsregeln für Journalistinnen und Journalisten bezahlt zu werden. Dies kann auch rückwirkend für einen gewissen Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten der Gemeinsamen Vergütungsregelungen gelten. So steht dem Journalisten im Falle des Bestehens einer Differenz zwischen tatsächlich bezahltem Honorar und den Honorarsätzen der Gemeinsamen Vergütungsregeln ein Nachzahlungsanspruch zu, sofern der Verlag nicht darlegt, dass es in der relevanten Zeitspanne zur wesentlichen Veränderung der Branchenübung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse gekommen ist.
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23. Dezember 2013

Als Information getarnte Werbung

Urteil des EuGH vom 17.10.2013, Az.: C-391/12 Presseverleger müssen nach dem deutschen Presserecht jede Veröffentlichung in ihren periodischen Druckwerken, für die sie ein Entgelt erhalten, eindeutig mit dem Begriff "Anzeige" kennzeichnen, es sei denn, bereits durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung ist für den Leser allgemein zu erkennen, dass es sich um eine Werbeanzeige handelt. Fehlt eine solche Kennzeichnung, ist von einer unlauteren Handlung auszugehen, da der Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert wird (§ 4 Nr. 3, 11 UWG).
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06. Dezember 2013

Identifizierende Berichterstattung über fahrlässige Tötung auf YouTube

Beschluss des OLG Hamm vom 23.09.2013, Az.: 3 U 71/13 Eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung in einem Video auf der Internetplattform YouTube kann durch das öffentliche Informationsinteresse gerechtfertigt sein. Bei Überwiegen des öffentlichen Informationsinteresses besteht kein Löschungsanspruch des Identifizierten gegen den Betreiber von YouTube.
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28. November 2013

Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei bereits bekannten Informationen gemindert

Urteil des BGH vom 05.11.2013, Az.: VI ZR 304/12 a) In der Abwägung schutzwürdiger Belange der Presse an der Veröffentlichung von persönlichen Daten mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann das Gewicht eines Eingriffs dadurch gemindert werden, dass die persönlichen Daten aufgrund von Presseberichten in früheren Jahren einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden und weiterhin im Internet zugänglich sind.

b) Eine Regelvermutung für den Vorrang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber der Pressefreiheit besteht nicht schon dann, wenn der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Rede steht.
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28. Oktober 2013

Unzulässige Verwendung von Szenenbildern aus einem Film zu Werbezwecken

Urteil des LG Köln vom 20.02.2013, Az.: 28 O 431/12 Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Durch die Teilnahme an einem Spielfilm willigt ein Darsteller regelmäßig nur in die Nutzung seines Bildnisses für diesen Film und dessen Bewerbung ein. Werden hingegen Szenenbilder in einer Werbeanzeige für andere Produkte verwendet, also nicht für den Film selbst, sondern wie hier für ein TV-Gerät, bedarf es einer gesonderten Einwilligung.
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14. Oktober 2013

Unzulässige Äußerungen in der Presse mit wahrheitswidrigen Behauptungen

Urteil des LG Heidelberg vom 28.08.2013, Az.: 1 S 12/13 Für einen persönlichkeitsrechtsverletzenden Eingriff ist es nicht erforderlich, dass der Betroffene namentlich erwähnt wird, solange er nach dem Inhalt weiterhin identifiziert und mit diesem in Verbindung gebracht werden kann. Die undifferenzierten und bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen in einer Zeitung, dass seit Jahren an einem Hotel erfolglos „herumsaniert“ wird, die Fassade im gesamten Zeitraum durch ein Baugerüst verdeckt sei und die städtischen Gestattungsgebühren hierfür „in die Tausende gehen müssen“, unterliegen nicht mehr dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
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30. September 2013

Die Grenzen des verfassungsrechtlichen Auskunftsanspruchs

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 12.09.2013, Az.: OVG 6 S 46.13 Wenn schutzwürdige Interessen privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen vorliegen, besteht kein presserechtlicher Auskunftsanspruch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. So muss z.B. keine Auskunft darüber gegeben werden, welche Abgeordneten des Bundestages die Sachleistungspauschale auf eine bestimmte Art und Weise in Anspruch genommen haben.
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25. September 2013

Veröffentlichung des Bildes einer Person ohne deren Einwilligung

Urteil des LG Köln vom 14.08.2013, Az.: 28 O 144/13 Die Frage, ob die Veröffentlichung eines Bildes, welches eine Person abbildet zulässig ist,  beurteilt sich nach dem abgestuften Schutzkonzept des KUG.  Grundsätzlich gilt, dass Fotografien nur mit Einwilligung der darauf abgebildeten Person verbreitet werden dürfen. Eine Ausnahme liegt jedoch vor, wenn es sich um ein sog.  Bildnis der Zeitgeschichte handelt. In einem solchen Fall führen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie die Rechte der Presse zu einer Einschränkung des Einwilligungserfordernisses des § 22 KUG.
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