Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

20. Oktober 2014

Kein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung der „Kohl-Protokolle“

Urteil des LG Köln vom 07.10.2014, Az.: 28 O 433/14

Ein Verbot der Veröffentlichung der „Kohl-Protokolle“ ergibt sich weder aus Vertrag, Urheberrecht noch aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Zwar ist in der Veröffentlichung eines vertraulich gesprochenen Worts (hier: Tonbandaufnahmen der Memoiren von Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl) eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu sehen. Eine Rechtswidrigkeit unter Gesamtabwägung aller widerstreitenden Interessen ergibt sich hier im Ergebnis aber dennoch nicht. Insbesondere eine Verletzung der absolut geschützten Intimsphäre scheidet aus.

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07. Oktober 2014 Top-Urteil

Presserechtlicher Auskunftsanspruch auf Mitteilung der Namen von an Gerichtsverfahren beteiligten Personen

Mikrofone und Diktiergeräte sind auf einen gehalten, der eine Presseerklärung abgibt. Presserecht
Pressemitteilung des BVerwG vom 01.10.2014, Az.: 6 C 35.13

Es besteht in der Regel ein presserechtlicher Auskunftsanspruch auf Mitteilung der Namen von Personen, die an Gerichtsverfahren mitgewirkt haben. Das grundrechtlich verankerte Auskunftsinteresse der Presse überwiegt dabei das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, die aufgrund ihrer Stellung als Organe der Rechtspflege im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Besteht jedoch eine Gefährdung der Sicherheit der Personen oder drohen erhebliche Belästigungen, überwiegt das Interesse an der Geheimhaltung ihrer Identität.

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06. Oktober 2014

Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren

Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 19.09.2014, Az.: 5 B 226/14

Ein Vertreter der Presse hat keinen Anspruch auf Erteilung von Auskünften gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz im Wege der einstweiligen Anordnung, wenn dadurch die Hauptsache vorweg genommen wird, jedoch unklar ist, ob der geltend gemachte Auskunftsanspruch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit überhaupt besteht. Ihm ist - angesichts der Schwierigkeiten bei der Beurteilung des Anspruchs - vielmehr zuzumuten, für seine Berichterstattung bis zu einer rechtskräftigen Klärung in einem möglichen Hauptsacheverfahren auf veröffentlichte Antworten der Bundesregierung sowie auf eine ihm vorliegende Antwort zurückzugreifen.

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19. September 2014

Kein presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht im Verwaltungsrecht

Beschluss des OVG Lüneburg vom 21.07.2014, Az.: 10 OB 49/14

Das erweiterte strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht für Pressevertreter ist auf verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht im Wege der Analogie übertragbar. Hinsichtlich eigener berufsbezogener Wahrnehmungen steht einem Pressevertreter im verwaltungsgerichtlichen Verfahren daher kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Eine Erweiterung des Weigerungsrechts im Einzelfall zur Wahrung der Pressefreiheit ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Pressvertreter als Zeuge vor Gericht eine Aussage bestätigen oder widerrufen soll, die unter seinem Namen bereits veröffentlicht worden ist.

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15. September 2014

„Sponsored by“ für die Kenntlichmachung einer Anzeige nicht ausreichend

Urteil des BGH vom 06.02.2014, Az.: I ZR 2/11

Ein von einem Unternehmen bezahlter redaktioneller Beitrag in einer Zeitung ist deutlich mit dem Wort "Anzeige" zu bezeichnen. Die Kenntlichmachung der Beiträge mit unscharfen Begriffen wie "sponsored by" reicht nicht aus, um den Anzeigencharakter der Veröffentlichungen zu verdeutlichen. Der werbliche Charakter einer Veröffentlichung muss für einen durchschnittlich informierten und aufmerksamen Leser vielmehr bereits auf den ersten Blick erkennbar sein.

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04. September 2014

Zur Abgrenzung journalistisch-redaktionell gestalteter Angebote von kommerzieller Kommunikation

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 13.08.2014, Az.: 11 S 15.14

Eine journalistische Gestaltung setzt voraus, dass die Auswahl und Strukturierung der Inhalte gewissen Kriterien genügt, zu denen neben der Universalität (inhaltliche Vielfalt), Aktualität (Neuigkeitscharakter der Beiträge), Periodizität (für elektronische Medien: kontinuierliche Aktualisierung) und Publizität (allgemeine Zugänglichkeit) jedenfalls auch eine erkennbar publizistische Zielsetzung des Angebots gehört. Dies sind jedenfalls Informationen, die für den Nutzer erkennbar nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz und mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, ausgewählt werden. Im Gegensatz dazu ist kommerzielle Kommunikation nicht an den Kriterien gesellschaftlicher Relevanz ausgerichtet, sondern an den damit verfolgten wirtschaftlichen Interessen.

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03. September 2014

Eingriff in Persönlichkeitsrecht durch positive Äußerungen eines Pressesprechers

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 14.07.2014, Az.: 1 U 256/12

Eine Berichterstattung eines Pressesprechers über die Privatsphäre (hier: Gesundheitszustand) eines Beamten verletzt grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht von diesem. Um einen Anspruch auf Geldentschädigung begründen zu können, muss jedoch eine schwerwiegende Beeinträchtigung vorliegen, welche nicht anders ausgeglichen werden kann. Ist die Berichterstattung jedoch positiv und wirkt sich in keinster Weise negativ auf die betroffene Person aus, kann man sich nicht auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen.

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05. August 2014

Pressefreiheit gibt kein Zutrittsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden

Beschluss des VG Berlin vom 27.06.2014, Az.: VG 27 L 274.14

Nach dem Berliner Pressegesetz sind die Behörden verpflichtet, den Pressvertretern zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte zu erteilen. Journalisten können insoweit jedoch nur die Mitteilung konkreter Tatsachen zu einem bestimmten Sachverhalt verlangen. Sie haben jedoch kein Recht darauf, sich nicht allgemein zugänglich Informationen selbst zu beschaffen. Auch aus der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit folgt kein weitergehendes Informationszugangsrecht und kein Recht für Journalisten auf Zutritt zu Gebäuden, die nicht allgemein zugänglich sind.

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04. August 2014

Journalist muss Tonbänder der aufgezeichneten Gespräche mit Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl herausgeben

Pressemitteilung des OLG Köln vom 01.08.2014, Az.: 6 U 20/14

Helmut Kohl ist als Eigentümer und Hersteller der Tonbänder, die zum Zwecke der Herstellung einer Biographie während zahlreicher Gespräche angefertigt wurden, anzusehen. Nach Beendigung der Zusammenarbeit muss der Journalist die Tonaufnahmen herausgeben, da derjenige Eigentum an den Tonbändern erlangt hat, dessen Stimme darauf aufgezeichnet wurde.

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01. August 2014

Lügen sind auch bei einem öffentlichen Interesse rechtswidrig

Urteil des LG Nürnberg-Fürth zum Urteil vom 14.03.2014, Az.: 11 O 1226/14

Unwahre Behauptungen dürfen nicht auf einem Internet-Portal weiterverbreitet werden. Obwohl ein öffentliches Interesse an dem auf der Webseite veröffentlichten Brief bestehe, sei die Verbreitung unzutreffender Behauptungen von der grundrechtlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit nicht erfasst.

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