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Urteile aus der Kategorie „Presserecht“
20. März 2012 Pressemitteilung des LG Koblenz vom 16.03.2012, Az.: 13 O 4/11
Die Verschwiegenheitsverpflichtung in der Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen dem Künstler Thomas Anders und seiner ehemaligen Frau ist wirksam. Herr Anders muss es deshalb unterlassen sich über Einzelheiten des Zusammenlebens, der Ehe und der Ehescheidung sowie über nicht allgemein bekannte persönliche Eigenschaften und Handlungen des anderen Teils und über den Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung zu äußern.
Weiterlesen 12. März 2012 Beschluss des BVerfG vom 25.01.2012, Az.: 1 BvR 2503/09, 1 BvR 2499/09 Eine Berichterstattung über die beiden Söhne des Schauspielers Uwe Ochsenknecht, dass sie nach einer Randale von der Polizei verhört wurden, verletzt nicht deren Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Allein das junge Alter genügt nicht für den Vorrang des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber der Meinungsfreiheit. Vielmehr ist eine einzelfallbezogene Abwägung erforderlich.
Weiterlesen 12. März 2012 Urteil des KG Berlin vom 06.02.2012, Az.: 10 U 50/11 Die Verbreitung von Bildern eines privaten Anwesens stellt dann einen Eingriff in die Privatsphäre des Hausherrn dar, wenn aufgrund der Veröffentlichung die Gefahr besteht, dass der Wohnort aufgefunden werden kann - beispielsweise durch Nennung des Stadtteils. Dies gilt auch dann, wenn die Bilder lediglich einen Rohbau zeigen.
Weiterlesen 02. März 2012 Urteil des KG Berlin vom 30.01.2012, Az.: 10 U 85/11 Das aus § 56 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 RStV folgende Verbot, die Erwiderung auf eine Gegendarstellung unmittelbar mit dieser zu verknüpfen, steht im Einklang mit dem Gebot der Sicherstellung gleicher publizistischer Wirkung und dem daraus folgenden Grundsatz der "Waffengleichheit". Im Übrigen werden die (Grund)Rechte der Beteiligten unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausreichend berücksichtigt.
Weiterlesen 16. Februar 2012 Urteil des LG Köln vom 11.01.2012, Az.: 28 O 627/11
Wird ein Pressefotograf dabei fotografiert, wie er eine Gelegenheit abwartet um einen Prominenten zu fotografieren oder zu filmen, so ist eine Veröffentlichung dieser Bilder auf Twitter, ohne Zustimmung des Fotografen, unzulässig. Im Rahmen der Pressefreiheit ist auch die Informationsbeschaffung geschützt. Die geschützte Informationsbeschaffung würde grundsätzlich eingeschränkt, wenn Journalisten befürchten müssten, bei einer vergleichbaren Recherchearbeit im Bild gezeigt zu werden.
Weiterlesen 08. Februar 2012 Información del 2/02/20132 sobre la sentencia del Juzgado de Primera Instancia de Frankfurt/Main ref.: 30 C 1849/11-25
Weiterlesen 08. Februar 2012 Dispatch on February 2, 2012 about the sentence of the Local Court Frankfurt /Main, file number: 30 C 1849/11-25.
Weiterlesen 08. Februar 2012
Meldung vom 07.02.2012 über das Urteil des AG Frankfurt/Main zum Thema "Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Urheberrechtsverletzungen", Az.: 30 C 1849/11 - 25.
Weiterlesen 06. Februar 2012 Beschluss des BVerfG vom 15.12.2011, Az.: 1 BvR 1248/11 Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Urheberrechtsstreit, der eine Abwägung von Rechten des geistigen Eigentums gegen die Meinungs- und Pressefreiheit erfordert. In einer Konstellation, in der sich konkurrierende Grundrechtspositionen gegenüberstehen, ist die Verfassungsbeschwerde regelmäßig nur dann erfolgreich, wenn abwägungsrelevante Umstände oder Rechtspositionen nicht oder fehlerhaft berücksichtigt oder grundrechtsrelevant fehlgewichtet wurden. Der Bundesgerichtshof gelangt zum Überwiegen der Meinungs- und Pressefreiheit des Beklagten im Übrigen insbesondere deswegen, weil die Linksetzung nicht auf eine technische Dienstleistung zu reduzieren und dadurch isoliert zu betrachten sei, sondern wegen ihres informationsverschaffenden Charakters am grundrechtlichen Schutz teilhabe. Diese Einschätzung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
Weiterlesen 03. Februar 2012 Urteil des BVerfG vom 8.12.2011, Az.: 1 BvR 927/08
Eine Wortberichterstattung in der Zeitschrift „Bunte“ über den Skiurlaub von Caroline von Monaco im Rahmen eines sechsseitigen Berichts über die Skiregion Arlberg verletzt nicht deren Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Zwar sind Äußerungen, an welchen Orten diese während des Urlaubs anzutreffen ist, der Privatsphäre zuzuordnen. Da nur die äußere Privatsphäre betroffen ist, sich die Wortberichterstattung auf Belanglosigkeiten bezieht und diese auch nicht ehrenrührig sind, ist der Schutz der Meinungsfreiheit vorrangig. Eine Verletzung kann auch nicht unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Caroline von Hannover ./. Deutschland) darauf gestützt werden, dass kein zeitgeschichtliches Ereignis vorliegt, da diese Rechtsprechung nur für eine Bildberichterstattung gilt, nicht jedoch für eine Wortberichterstattung.
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