Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

18. Januar 2011

Geringeres Schutzbedürfnis bei Wortberichterstattung

Urteil des BGH vom 26.10.2010, Az.: VI ZR 230/08 Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung reicht hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern einerseits und der Wortberichterstattung andererseits unterschiedlich weit.
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03. Januar 2011

Verbandszweck begründet kein Eigeninteresse an einer Rechtsverfolgung

Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.11.2010, Az.: VI-U (Kart) 15/10 Die Frist einer Berufung gegen ein Urteil eines Kartell-Landgerichts wird bereits gewahrt, wenn diese beim allgemein zuständigen Oberlandesgericht eingelegt wird, in dessen  Bezirk das Kartell-Landgericht liegt. Ferner ist für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage seitens des Klägers ein schutzwürdiges Eigeninteresse an der Rechtsverfolgung erforderlich. Dem genügt es nicht, sich in einer Verbandssatzung zu verpflichten, die gemeinsamen Interessen der Verbandsmitglieder zu wahren und diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
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29. Dezember 2010

Keine Prüfungspflichten eines Bildarchivbetreibers bei Weitergabe von Fotos an Presse

Pressemitteilung Nr. 235/2010 des BGH zu den Urteilen vom 07.12.2010, Az.: VI ZR 30/09, VI ZR 34/09

Bildagenturen, die Bilder aus zulässig erstellten Archiven lediglich an das veröffentlichende Presseorgan weitergeben, müssen nicht prüfen ob die geplante Veröffentlichung rechtsmäßig ist. Für eine unrechtmäßige Veröffentlichung können sie nicht haftbar gemacht werden, da für die Veröffentlichung von Bildnissen allein das veröffentlichende Presseorgan verantwortlich ist, das gemäß den §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz auch die Zulässigkeit der Verwendung zu prüfen hat.
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20. Dezember 2010

Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis

Urteil des BGH vom 26.10.2010, Az.: VI ZR 190/08

Einer Veröffentlichung von kontextbezogenen Bildnissen in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis, muss immer eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit vorrausgehen. Die streitgegenständliche Berichterstattung in der Zeitschrift "BUNTE" über den Rosenball in Monaco im Jahre 2007 war zulässig, da sie hauptsächlich an in der Öffentlichkeit bekannte Wertungen und Spekulationen knüpfte und einen noch ausreichenden Bezug zu dem Rosenball als zeitgeschichtliches Ereignis hatte.
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16. Dezember 2010

Umfassender Anspruch auf Auskunft nach dem Hamburgischen Pressegesetz

Beschluss des OVG Hamburg vom 04.10.2010, Az.: 4 Bf 179/09.Z Der Auskunftsanspruch nach dem Hamburgischen Pressegesetz ist nicht an ein konkretes Berichtserstattungsinteresse geknüpft. Es genügt vielmehr, wenn die erlangten Daten publizistisch verwertet werden sollen. Eine Abwägung mit entgegenstehenden Geheimhaltungsinteressen findet nur statt, wenn solche auch tatsächlich ersichtlich sind. Vorschriften, die die Geheimhaltung im Sinne des Pressegesetzes regeln, sind nur solche, die an Behörden gerichtet sind, um öffentliche Geheimnisse zu bewahren.
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15. Dezember 2010

Vorschaltblatt keine als Information getarnte Werbung

Urteil des BGH vom 01.07.2010, Az.: I ZR 161/09 a) Ein Verstoß gegen das in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG vorgesehene Verbot als Information getarnter Werbung liegt bei einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung nicht vor, wenn der Werbecharakter nach dem Inhalt der gesamten Werbung unverkennbar ist und bei einer Kenntnisnahme nur der ersten Seite deren isolierter Inhalt keine Verkaufsförderung bewirkt.

b) Bei der unter a) beschriebenen Zeitschriftenwerbung liegt auch keine Verschleierung des Werbecharakters i.S. von § 4 Nr. 3 UWG vor.

c) Ein Verstoß gegen das in den Landespressegesetzen verankerte Trennungsgebot redaktioneller Inhalte und Werbung liegt nicht vor, wenn der Leser den Werbecharakter einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung in ihrer Gesamtheit ohne weiteres erkennt und die erste Seite der Zeitschriftenwerbung für sich genommen keine Werbewirkung entfaltet.
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06. Dezember 2010

Prüfungspflichten eines Autors bei benachteiligenden Behauptungen

Pressemitteilung Nr. 28/10 des LG München I vom 11.11.2010, Az.: 9 O 19400/10, 9 O 19401/10

Bei Veröffentlichungen, die sich nachteilig auf das Ansehen auswirken, sind hohe Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt zu stellen. Pauschale Vorwürfe innerhalb eines Buches zur Zugehörigkeit bestimmter Personen zu einem Mafia-Clan sind unzulässig, wenn sie lediglich auf ungenauen Aussagen eines italienischen Staatsanwaltes und nicht bewiesener Berichte des Bundeskriminalamtes gestützt sind. Vielmehr muss der Autor des Buches selbst vor Veröffentlichung seine Behauptungen sorgfältig auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.
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26. November 2010

Keine Urheberrechtsverletzung durch das Übernehmen von Artikeln der Tagespresse

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 09.11.2010, Az.: 6 U 14/10 Werden in einem Buch Artikel und Lichtbilder der Tagespresse übernommen, so kann dieser Eingriff in das Urheberrecht durch § 51 Nr. 2 UrhG gedeckt sein. Vorliegend hatte der Buchautor die vorbestehenden Werke in einer literarischen Collage mit teilweisem Bezug zueinander derart verknüpft, dass durch diese innere Verbindung ein literarischer Effekt, welcher über die in den einzelnen Texten enthaltenen Aussagen hinausgeht, erzielt wurde. Demgegenüber muss das nur noch geringe Auswertungsinteresse der betroffenen Zeitung zurücktreten.
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24. November 2010

Zur Zulässigkeit von Wort- und Bildberichterstattung bei gesellschaftlichen Anlässen

Beschluss des BVerfG vom 14.09.2010, Az.: 1 BvR 1842/08, 1 BvR 6/09, 1 BvR 2538/08 Der in der Veröffentlichung vom Fotos liegende Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist bei Personen, die nicht der Zeitgeschichte angehören, nur im Rahmen der Berichterstattung über ein öffentliches Ereignis gerechtfertigt. Die Grenze der Privatsphäre ist bei der Berichterstattung über die Teilnahme an Festivitäten, anlässlich derer auch das Verhalten und das Aussehen der betroffenen Person bei der Teilnahme kommentiert wird, nicht überschritten, da diese im Rahmen der Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung in die Öffentlichkeit hineinwirken.
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25. Oktober 2010

Betreiber eines Presseportals haftet für Google-Suchergebnisse

Urteil des KG Berlin vom 27.11.2009, Az.: 9 U 27/09 Der Betreiber eines Online-Presseportals haftet für anhaltende Persönlichkeitsverletzungen, die dadurch begründet sind, dass er zwar persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte von seiner Webseite löscht, diese Inhalte aber weiterhin in der Trefferliste einer in die eigene Webseite eingebundenen Suchmaschine, hier Google, angezeigt wird. Der Portalbetreiber muss in einem solchen Fall weitere Vorkehrungen zur effektiven Löschung besagter Inhalte treffen.
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