Urteil des OLG Karlsruhe vom 23.11.2011, Az.: 6 U 93/11 Um die hautverjüngender Wirkung eines Ultraschallgerätes zu bestreiten, reicht es aus es darzulegen, dass eine solche Wirkung allgemein in der Wissenschaft bezweifelt wird und keine fundierte wissenschaftliche Grundlage besteht. Dafür können bereits Lehrbücher oder Aussagen eines Sachverständigen ausreichen.
Beschluss des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZB 23/11 Das rechtliche Gehör des Antragstellers eines Löschungsverfahrens nach § 8 Abs. 2 Nr. 10, § 50 Abs. 1 MarkenG ist nicht schon dann verletzt, wenn das Bundespatentgericht nicht ausdrücklich auf sämtliche Indizien eingeht, die für eine Markenanmeldung zu Spekulationszwecken geltend gemacht worden sind.
Beschluss des BGH vom 01.02.2012, Az.: XII ZR 10/10 Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt: Liegt eine Verbrauchersache i.S.v. Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO vor, wenn ein Gewerbetreibender durch die Gestaltung seiner Website seine Tätigkeit auf einen anderen Mitgliedstaat ausgerichtet hat und sich ein Verbraucher mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats aufgrund der Informationen auf der Website des Gewerbetreibenden zu dessen Geschäftssitz begibt und die Vertragsparteien dort den Vertrag unterzeichnen oder setzt Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO in diesem Fall einen Vertragsschluss mit Mitteln des Fernabsatzes voraus?
Beschluss des AG Reutlingen vom 31.10.2011, Az.:5 Ds 43 Js 18155/10 jug. Im Rahmen von Ermittlungen zu einer Straftat kann der Facebook-Account eines der Mithilfe Beschuldigten beschlagnahmt werden, um die Kommunikation zwischen ihm und dem Haupttäter aufzudecken.
Meldung vom 07.02.2012 über das Urteil des AG Frankfurt/Main zum Thema "Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Urheberrechtsverletzungen", Az.: 30 C 1849/11 - 25.
Beschluss des BGH vom 30.11.2011, Az.: I ZB 56/11 a) Das Informationsfreiheitsgesetz findet auf die Akteneinsicht Dritter in Verfahren in Markenangelegenheiten keine Anwendung.
b) Für die Akteneinsicht in die Verfahrensakten über einen Antrag auf Schutzentziehung einer IRMarke braucht ein berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht zu werden.
Das Recht auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht einen wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat. Irrelevant ist allerdings, dass das Gericht der Ansicht einer Partei nicht gefolgt ist.
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