Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“

27. August 2010

Frist für Abschlusserklärung

Urteil des OLG Hamm vom 04.05.2010, Az.: I-4 U 12/10

Die Kosten eines Abschlussschreibens sind erstattungsfähig, wenn eine ausreichende Frist gelassen wurde, von sich aus eine Abschlusserklärung abzugeben. Regelmäßig ist eine Wartefrist von zwei Wochen angemessen. Der Schuldner muss es hinnehmen, wenn die volle Berufungsfrist (1 Monat) als Überlegungsfrist nicht zur Verfügung steht. Die Summe aus der Wartefrist und der Frist zur Abgabe der Abschlusserklärung darf die Berufungsfrist allerdings nicht unterschreiten.

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25. August 2010

Reduzierter Streitwert bei teilweiser berechtigter Abmahnung

Urteil des OLG Stuttgart vom 10.12.2009, Az.: 2 U 51/09 Bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung ist der zu Grunde zu legende Streitwert nicht in eine Quote aus berechtigter und berechtigter Abmahnung zu teilen. Vielmehr ist ein einheitlicher reduzierter Streitwert für den berechtigten Teil der Abmahnung anzunehmen.

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19. August 2010

Spielervermittlung wird vor den ordentlichen Gerichten verhandelt

Urteil des LG Heidelberg vom 11.08.2010, Az.: 5 O 307/09 Soweit der Beklagte nichts Gegenteiliges vortragen und beweisen kann, ist über einen Rechtsstreit auf Grundlage eines Berufsethikkodexes für Spielervermittler grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten zu verhandeln. Es gilt auch hier der allgemeine Beibringungsgrundsatz.
Der "Standard- Vermittlungsvertrag [FIFA]" ist nur dann mit der Vermittlervergütungsverordnung vereinbar, wenn die Summe der für eine Vermittlung vereinbarten Vergütungen 14 % des dem vermittelten Spieler zustehenden Arbeitsentgelts für 12 Monate nicht übersteigt. 
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12. August 2010

Klageerhebung via Email nicht ausreichend zur Fristwahrung

Beschluss des VG Minden vom 17.06.2010, Az.: 12 L 212/10

Eine E-Mail stellt kein zur Fristwahrung geeignetes Mittel dar, da sich ihr nicht mit der gebotenen Sicherheit entnehmen lässt, ob sie vollständig und richtig ist, und ob sie tatsächlich von dem in ihr angegebenen Urheber stammt. Von der ernsthaften und authentischen Einlegung des Rechtsbehelfs ist grundsätzlich nur dann auszugehen, wenn die Klageschrift eigenhändig unterschrieben ist. Bei den anerkannten Ausnahmen (Telefax, Fernschreiben, Telegramm) lässt sich dagegen die Identität des Absenders auf Grund der beim Empfänger erstellten Urkunde eindeutig bestimmen.
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07. Juli 2010

Abschlusserklärung gilt auch für kerngleiche Verstöße

Urteil des BGH vom 19.05.2010, Az.: I ZR 177/07 Gibt der Schuldner auf eine Unterlassungsverfügung, durch die ihm unterschiedliche, in einem ersten Schreiben enthaltene Äußerungen untersagt worden sind, eine Abschlusserklärung ab, so besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für eine weitere Unterlassungsklage wegen der Untersagung von kerngleichen Äußerungen in einem zweiten Schreiben. Dies gilt jedoch nur dann, wenn mit dieser Klage zwar neben den als kerngleich bereits verbotenen Äußerungen weitere dort enthaltene Äußerungen beanstandet werden, die isolierte Untersagung dieser Äußerungen dabei aber nicht begehrt wird.
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07. Juli 2010

Abschlussschreiben als Teil der angedrohten Hauptklagesache

Urteil des BGH vom 04.03.2008, Az.: VI ZR 176/07

Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Kommt es nicht zum Hauptsacheprozess, weil der Antragsgegner die geforderten Erklärungen abgibt, steht dem Antragsteller grundsätzlich ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu.

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01. Juli 2010

Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2010 auf 0,12 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 29.06.2010

Der Basiszinssatz liegt ab dem 01.07.2010 bis zum 31.12.2010 weiterhin bei nur 0,12 Prozent. Somit ist der Basiszinssatz gegenüber dem bis Ende Juni diesen Jahres gültigen Satz erneut unverändert geblieben. Als Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit unverändert 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.
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16. Juni 2010

Ordnungsgeld gegen Sharehostdienstleister

Beschluss des LG Hamburg vom 09.03.2010, Az.: 308 O 536/09

Bei einem Verstoß gegen eine Verbotsverfügung, bestimmte Musikaufnahmen nicht öffentlich zugänglich zu machen, sind an eine ausreichende Überwachung sehr strenge Anforderungen zu stellen. Der Sharehoster muss alles Erforderliche unternehmen, damit die Tonaufnahmen nicht wieder veröffentlicht werden, insbesondere muss er im Einzelnen darlegen, wann, wie und was unternommen wurde, um eine erneute Rechtsverletzung zu verhindern. Bei einem erstmaligen Verstoß ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.500 € angemessen.
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16. Juni 2010

Vorratsdaten nicht rückwirkend unverwertbar

Beschluss des OLG Hamm vom 13.04.2010, Az.: 3 Ws 140/10

Aus der Entscheidung des BVerfG vom 02.03.2010 (Az.: 1 BvR 256/08), dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist, geht kein Beweisverwertungsverbot für bereits erhobene Daten hervor. Da die Daten zum Zeitpunkt der Erhebung auf einer Rechtsgrundlage beruhten, muss sich ihr Bestand auch ins Strafverfahren erstrecken. Die Nichtigkeit dieser Ermächtigungsgrundlage entfaltet nur Wirkung für die Zukunft.
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06. Mai 2010

Whiskey-Cola und die Dringlichkeitsvermutung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.03.2010, Az.: 6 U 219/09

Wird die Fortführung eines zu unterlassenen Handelns bei einer bereits erlassenen einstweiligen Verfügung vom Antragssteller hingenommen und darauf kein Ordnungsmittel beantragt, um das sich aus § 945 ZPO ergebende Kostenrisiko zu vermeiden, führt dies zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung. Die Bezeichnung "Whiskey-Cola" für ein Mischgetränk ist wettbewerbsrechtlich zulässig, da dieses nicht als „Verdünnung“ i.S.d. EG-Verordnung zur Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen anzusehen ist.
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