Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“

24. März 2010 Top-Urteil

Von der getrennten Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüchen

Drei Männer in Anzügen rennen mit Laptop in der Hand.
Urteil des BGH vom 22.10.2009, Az.: I ZR 58/07

Ein eng gefasster Unterlassungsantrag setzt einer erweitender Auslegung und dementsprechend auch der Urteilsformel im Hinblick auf kerngleiche Verletzungen enge Grenzen. Sind danach die in zwei getrennten Klageverfahren verfolgten Unterlassungsanträge weder identisch noch kerngleich, so liegen schon deshalb unterschiedliche Streitgegenstände vor. Eine Geltendmachung in unterschiedlichen Prozessen ist nicht rechtsmissbräuchlich i. S. d. § 8 Abs. 4 UWG, wenn eine unterschiedliche Beweissituation Anlass dazu gibt.

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24. März 2010

Anforderungen an die Beschlagnahme von E-Mails

Beschluss des BGH vom 24.11.2009, Az.: StB 48/09 (a) Die Anordnung der Beschlagnahme des gesamten auf dem Mailserver des Providers gespeicherten E-Mail-Bestandes eines Beschuldigten verstößt nach Ansicht des BGH regelmäßig gegen das Übermaßverbot und ist deshalb nur dann zulässig, wenn der gesamte E-Mail-Bestand potentiell beweiserheblich ist. Eine Beschlagnahme des beweiserheblichen Teils des Datenbestands hingegen kann anhand von Suchkriterien in Betracht kommen. Ein derartiges Vorgehen ist dem Betroffenen und den Verfahrensbeteiligten bekanntzumachen – auch dann, wenn die Daten aufgrund eines Zugriffs beim Provider sichergestellt werden.
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11. März 2010

6000 € Streitwert für ein Foto

Beschluss des LG Köln vom 13.01.2010, Az.: 28 O 688/09 Wer auf einer Internetseite ein Foto unerlaubt verwendet, muss bei einem Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von 6000 € rechnen. Das legte das LG Köln mit Beschluss vom 13.01.2010 fest. Im vorliegenden Fall verwendete die Beklagte ohne entsprechende Zustimmung des Klägers, dem Rechteinhaber, ein Lichtbild im Rahmen der Auktionsplattform "eBay". Das Gericht hält den Streitwert für das streitgegenständliche Foto in Höhe von 6000 € für angemessen, da dem Urheber ein berechtigtes Interesse an der effektiven Abwehr von Rechtsverstößen zugesprochen werden müsse.
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11. März 2010 Top-Urteil

„Testfundstelle“ – Zur Wirksamkeit von Unterlassungserklärungen und einstweiligen Verfügungen

Urteil des BGH vom 17.09.2010, Az.: I ZR 217/07

Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen.

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05. März 2010

Biopatentrichtlinie: neurale Vorläuferzellen, menschliche Embryonen und Patente

Beschluss des BGH vom 17.12.2009, Az.: Xa ZR 58/07

Der BGH legt im Rahmen eines Streites über Patente auf menschliche embryonale Stammzellen dem EuGH mehrere Rechtsfragen zur Auslegung der Biopatentrichtlinie zur Vorabentscheidung vor. Unter anderem möchte der BGH geklärt wissen, ob unter den Begriff "Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" auch eine Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung fällt.
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04. März 2010

BPatG legt EuGH Frage zur Vorabentscheidung vor

Beschluss des BPatG vom 28.01.2010, Az.: 15 W (pat) 36/08

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel (kodifizierte Fassung) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Kann ein ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel erteilt werden, wenn der Zeitraum zwischen der Einreichung der Anmeldung für das Grundpatent und dem Zeitpunkt der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft kürzer ist als fünf Jahre?
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04. März 2010

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

Pressemitteilung Nr. 48/2010 zum Urteil des BGH vom 02.03.2010, Az.: VI ZR 23/09

Ein im Internet abrufbarer Artikel, welcher deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist, begründet die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, so der BGH. Der Kläger begehrte Unterlassung gegenüber der "New York Times" bezüglich eines im Online-Archiv abrufbaren Artikels mit persönlichkeitsverletzendem Inhalt.
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22. Februar 2010

Verschwiegenheitspflicht vs. Interessenvertretung – das Gutachten im Patentprozess

Beschluss des BGH vom 16.11.2009, Az.: X ZB 37/08

Wird im Rahmen der Beweiserhebung eines Patentprozesses ein Gutachten hinsichtlich der Patentverletzung eingeholt, so kann sich der vermeintliche Verletzer nur dann gegen die vorbehaltlose Offenlegung des Gutachtens richten, wenn er darzulegen vermag, dass schützenswerte Geheiminteressen berührt sind, denen im Wettbewerb ein hoher Stellenwert zukommt und dass ihm aus der Offenbarung Nachteile entstehen. Das Gericht prüft im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung, in welchem Umfang eine Offenlegung in Frage kommt. Dabei kann insbesondere auch der Anwalt des Patentinhabers zur Verschwiegenheit gegenüber seiner Partei verpflichtet werden.
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17. Februar 2010

„Fliegender Gerichtsstand“ bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Urteil des LG Köln vom 26.08.2009, Az.: 28 O 478/08

Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ergibt sich eine internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nicht schon allein aus der Tatsache, dass der Betroffene seinen Wohnsitz im Inland hat und die Website in Deutschland abrufbar ist. Vielmehr muss die Internetseite bestimmungsgemäß und nicht nur zufällig darauf abzielen ihren Inhalt auch in Deutschland zu verbreiten. Eine Internetseite, die ausschließlich in russischer Sprache abgefasst und in kyrillischer Schrift gestaltet ist, erfüllt die Voraussetzungen für eine deutsche Gerichtsbarkeit nicht.
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16. Februar 2010

Produktionsrückstandsentsorgung: Zur Revision im Patentverletzungsstreit

Beschluss des BGH vom 10.11.2009, Az.: X ZR 11/06

Entscheidet das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundlage der erteilten Patentansprüche und werden diese nachfolgend durch ein Patentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass beschränkende Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, so ist bei Nichtzulassung der Revision der Anspruch eines wegen Patentverletzung Verurteilten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn es angesichts der Feststellungen des Tatrichters nicht entscheidungserheblich ist, ob das Patent die eine oder die andere Fassung hat.
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