Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“
6000 € Streitwert für ein Foto
„Testfundstelle“ – Zur Wirksamkeit von Unterlassungserklärungen und einstweiligen Verfügungen
Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen.
Biopatentrichtlinie: neurale Vorläuferzellen, menschliche Embryonen und Patente
Beschluss des BGH vom 17.12.2009, Az.: Xa ZR 58/07
Der BGH legt im Rahmen eines Streites über Patente auf menschliche embryonale Stammzellen dem EuGH mehrere Rechtsfragen zur Auslegung der Biopatentrichtlinie zur Vorabentscheidung vor. Unter anderem möchte der BGH geklärt wissen, ob unter den Begriff "Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" auch eine Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung fällt.BPatG legt EuGH Frage zur Vorabentscheidung vor
Beschluss des BPatG vom 28.01.2010, Az.: 15 W (pat) 36/08
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel (kodifizierte Fassung) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Kann ein ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel erteilt werden, wenn der Zeitraum zwischen der Einreichung der Anmeldung für das Grundpatent und dem Zeitpunkt der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft kürzer ist als fünf Jahre?Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
Pressemitteilung Nr. 48/2010 zum Urteil des BGH vom 02.03.2010, Az.: VI ZR 23/09
Ein im Internet abrufbarer Artikel, welcher deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist, begründet die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, so der BGH. Der Kläger begehrte Unterlassung gegenüber der "New York Times" bezüglich eines im Online-Archiv abrufbaren Artikels mit persönlichkeitsverletzendem Inhalt.Verschwiegenheitspflicht vs. Interessenvertretung – das Gutachten im Patentprozess
Wird im Rahmen der Beweiserhebung eines Patentprozesses ein Gutachten hinsichtlich der Patentverletzung eingeholt, so kann sich der vermeintliche Verletzer nur dann gegen die vorbehaltlose Offenlegung des Gutachtens richten, wenn er darzulegen vermag, dass schützenswerte Geheiminteressen berührt sind, denen im Wettbewerb ein hoher Stellenwert zukommt und dass ihm aus der Offenbarung Nachteile entstehen. Das Gericht prüft im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung, in welchem Umfang eine Offenlegung in Frage kommt. Dabei kann insbesondere auch der Anwalt des Patentinhabers zur Verschwiegenheit gegenüber seiner Partei verpflichtet werden.
„Fliegender Gerichtsstand“ bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
Urteil des LG Köln vom 26.08.2009, Az.: 28 O 478/08
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ergibt sich eine internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nicht schon allein aus der Tatsache, dass der Betroffene seinen Wohnsitz im Inland hat und die Website in Deutschland abrufbar ist. Vielmehr muss die Internetseite bestimmungsgemäß und nicht nur zufällig darauf abzielen ihren Inhalt auch in Deutschland zu verbreiten. Eine Internetseite, die ausschließlich in russischer Sprache abgefasst und in kyrillischer Schrift gestaltet ist, erfüllt die Voraussetzungen für eine deutsche Gerichtsbarkeit nicht.Produktionsrückstandsentsorgung: Zur Revision im Patentverletzungsstreit
Beschluss des BGH vom 10.11.2009, Az.: X ZR 11/06
Entscheidet das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundlage der erteilten Patentansprüche und werden diese nachfolgend durch ein Patentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass beschränkende Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, so ist bei Nichtzulassung der Revision der Anspruch eines wegen Patentverletzung Verurteilten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn es angesichts der Feststellungen des Tatrichters nicht entscheidungserheblich ist, ob das Patent die eine oder die andere Fassung hat.Oracle: Verfahrensunterbrechung bei Anspruch auf Drittauskunft
Zwischen- und Teilurteil des BGH vom 01.10.2009, Az.: I ZR 94/07
Die Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung nach § 240 Satz 1 ZPO erfasst nicht den aus einem Wettbewerbsverstoß folgenden Anspruch auf Drittauskunft. Für den Anspruch auf Drittauskunft nach § 242 BGB reicht eine offene Imitationsbehauptung im Rahmen vergleichender Werbung i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG gegenüber dem besonders sachkundigen Verkehrskreis der gewerblichen Abnehmer aus. Für den Drittauskunftsanspruch ist nicht erforderlich, dass das allgemeine Publikum der vergleichenden Werbung eine Imitationsbehauptung entnimmt.
