Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“

09. Juli 2003

AG Hildesheim – Mehrwertdiensterufnummernbetreiber trägt Beweislast für gebührenfreie Anfangszeit

Urteil des AG Hildesheim vom 09.07.2003, Az.:  21 C 170/03 Beruft sich der Kläger im außergerichtlichen Schriftverkehr auf eine "gebührenfreie Anfangszeit bei 0190-Diensten" im außergerichtlichen Verfahren, so muss er trotzdem später im gerichtlichen Verfahren beweisen, wie sich dies auf die Kosten einer nur zehn Sekunden dauernden Dialerverbindung ausgewirkt haben soll. 
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