Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

25. Juli 2019

Begriff „Plagiat“ – Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?

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Urteil des LG Frankfurt vom 14.03.2019, Az.: 2-03 O 440/18

Wie das Wort „Plagiat“ eingeordnet wird, hängt vom Gesamtkontext der Äußerung ab. Wichtig sind dabei der Empfängerhorizont, sowie konkrete und überprüfbare Anknüpfungspunkte. Im vorliegenden Fall entschied das LG Frankfurt, dass es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, da sich die Äußerung auf ganz konkrete Textstellen eines Buches bezieht. Außerdem ist die Übernahme von einem Buch in ein anderes ohne Quellenangabe dem Beweis zugänglich. Die Klägerin hat jedoch einen Unterlassungsanspruch, da der Beklagte seiner Darlegungs- und Beweislast bzgl. dieser Tatsache nicht nachkommt.

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25. Juli 2019

Auskunftsverlangen darf mittels Zwangsgeldes durchgesetzt werden

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Urteil des VG Mainz vom 09.05.2019, Az.: 1 K 760/18.MZ

Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörden haben gegenüber nichtöffentlichen Stellen einen Auskunftsanspruch, wobei auch Zwangsmittel eingesetzt werden dürfen. Da der Betreiber eines Tanzlokals diesbezüglich mehreren Aufforderungen nicht nachgekommen ist, verhängte der Landesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro. Das VG Mainz entschied nun, dass dies rechtmäßig und verhältnismäßig war. Der Betreiber müsse dem Verlangen der Behörde nachkommen und einen Fragekatalog bezüglich der Videoüberwachung in seiner Gaststätte beantworten.

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25. Juli 2019

„Kinderwunsch-Tee“ muss förderliche Auswirkungen auf die Empfängnis haben

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PM zum Urteil des OLG Köln vom 21.06.2019, Az.: 6 U 181/18

Die Bezeichnung eines Tees als „Kinderwunsch-Tee“ ist wettbewerbswidrig, wenn kein allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweis besteht, dass sich der Tee tatsächlich positiv auf die Empfängnis auswirkt. Es ist insoweit nicht ausreichend, in den Werbeaussagen darauf hinzuweisen, dass die im Tee enthaltenen Pflanzenstoffe in der Erfahrungsheilkunde angewendet werden, um den Eisprung zu fördern. Derartige gesundheitsbezogene Angaben sind unzulässig, sofern das versprochene Ergebnis nicht auf wissenschaftliche Nachweise gestützt ist, sondern lediglich auf bloßen Indikationen oder Wirkweisen beruht.

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25. Juli 2019 Top-Urteil

Vielzahl von Abmahnungen durch Verbraucherverbände sind kein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten

Briefe Stapel
PM Nr. 91/2019 zum Urteil des BGH vom 04.07.2019, Az.: I ZR 149/18

Das intensive Abmahnverhalten eines nach § 4 Abs. 1 UKlaG in die Liste der qualifizierten Einrichtungen eingetragenen Verbraucherverbands ist nicht rechtsmissbräuchlich, sofern der Verbraucherschutz durch Marktüberwachung als Verbandszweck nicht lediglich vorgeschoben ist. Es ist dahingehend nebensächlich, ob mit den vielen Unterlassungsklagen auch Einnahmen erzielt werden, wenn zumindest auch Verbraucherinteressen durchgesetzt werden. Von der Anzahl der Abmahnungen kann nicht sofort auf eine Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden.

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22. Juli 2019

Sperranspruch wegen rechtsverletzender Webseiteninhalte

Kabel zur Datenübertragung
Urteil des LG München I vom 07.06.2019, Az.: 37 O 2516/18

Innerhalb der Störerhaftung gegen einen Internetzugangsprovider ist ein Unterlassungsanspruch aufgrund rechtsverletzender Inhalte Dritter nach dem Telemediengesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 TMG ausgeschlossen. Stattdessen kann der Rechteinhaber analog § 7 IV TMG einen Sperranspruch gegen den Anbieter geltend machen, für die Sperre anfallende Kosten muss der Rechteinhaber nicht erstatten. Außerdem muss der Rechteinhaber zwar zumutbare Maßnahmen ergreifen, um die Identität des für die Rechtsverletzung verantwortlichen Webseitenbetreibers aufzudecken, jedoch keine gerichtlichen Schritte veranlassen, wenn die Befürchtung besteht, dieser könnte den Hostprovider dann wechseln.

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22. Juli 2019

Möglichkeit der Rechtfertigung von Drohnen-Abschuss über eigenem Grundstück

Mann mit abhebender Drohne in der Hand
Urteil des AG Riesa vom 24.04.2019, Az.: 9 Cs 926 Js 3044/19

Im konkreten Fall hat ein Bewohner mit einem Luftgewehr auf eine Drohne geschossen, die in einer Höhe zwischen 5-15 Meter sein Grundstück überflog. Durch die Schussabgabe wurde die mit einer Kamera ausgestattete Drohne vollständig zerstört, weswegen der Eigentümer der Drohne Strafantrag wegen Sachbeschädigung gemäß §§ 303, 303c StGB stellte. Der Grundstücksbewohner war jedoch in seinem Verhalten durch das Vorliegen eines Defensivnotstands gemäß § 228 BGB gerechtfertigt. Danach handelt derjenige nicht widerrechtlich, der eine fremde Sache zur Abwendung einer drohenden Gefahr zerstört. Als drohende Gefahr wurde vorliegend die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG angenommen, da die Beobachtung anderer Personen als Ausspähung die enge persönliche Lebenssphäre dieser Personen missachtet. Befriedete Grundstücke könnten dann keinen Rückzugsort mehr darstellen, zumal die aufgenommene Person mit einer Drohnenaufnahme nicht rechnet oder dies oftmals auch nicht bemerkt. Dies führe zu einer gesteigerten Erheblichkeit der Persönlichkeitsrechtsverletzung.

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15. Juli 2019

Likör darf nicht als „bekömmlich“ bezeichnet werden

Flaschen mit Spirituosen
Beschluss des LG Essen vom 15.03.2019, Az.: 43 O 16/19

Nach Art. 4 Abs. 3a der Health-Claims-Verordnung darf ein Likör mit einem Alkoholgehalt von 14 Volumenprozent nicht als „bekömmlich“ bezeichnet werden. Eine derartige Bezeichnung stellt eine gesundheitsbezogene Angabe dar, die für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten ist.

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09. Juli 2019

Wettbewerbsrechtliche Einstufung einer herabsetzenden Äußerung

Hand schreibt mit Kreide Meinungsfreiheit auf Tafel
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 28.03.2019, Az.: 6 U 203/18

Die Äußerung, ein Mitbewerber habe „eine ganze Reihe von vertraglichen Pflichten“ zu erledigen, ist als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen. Eine solche Äußerung ist auch nicht als unlautere Herabsetzung nach § 4 Nr. 1 UWG anzusehen, wenn dieser ein Schreibens des Mitbewerbers an einen Dritten vorausgegangen ist, in dem Seitens des Mitbewerbers die Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Äußernden aufgestellt wurden. In einem solchen Fall führt die erforderliche Gesamtabwägung aller Güter und Interessen zu einer Verneinung einer unlauteren Herabsetzung, sodass auch kein Unterlassungsanspruch nach § 4 Nr. 1 UWG besteht.

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26. Juni 2019

Darlegung der rechtserhaltenden Benutzung einer Marke im Löschungsverfahren

Gesetzbuch mit Richterhammer - Markenrecht
Urteil des OLG Frankfurt vom 04.04.2019, Az.: 6 U 96/18

Innerhalb eines markenrechtlichen Löschungsverfahrens wegen Nichtbenutzung muss der Kläger aufzeigen, dass eine Benutzung durch den Markeninhaber nicht feststellbar ist. Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich der rechtserhaltenden Benutzung liegt hingegen beim Markeninhaber. Ansonsten muss dieser wegen Verfalls der Marke seine Zustimmung zur Löschung erteilen. Um eine ernsthafte Benutzung im Sinne des Markengesetzes anzunehmen, muss die Marke in einer üblichen und wirtschaftlich sinnvollen Art und Weise genutzt werden. Eine Lizenzerteilung an Dritte reicht grundsätzlich nicht aus, außer der Markeninhaber kann die ernsthafte Benutzung durch den Lizenznehmer nachweisen.

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24. Juni 2019

Erforderliche Nährwertangaben auf der Vorderseite einer Müsliverpackung

Verschiedene Müslisorten in Schalen
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Hamm vom 13.06.2019, Az.: 4 U 130/18

Sofern auf einer Verpackung die erforderlichen Nährwertinformationen zu Energie, Fett, Kohlenhydrate, Ballaststoffe, Eiweiß und Salz auf einer Seite abgedruckt sind und diese freiwillig auf der Vorderseite der Verpackung wiederholt werden, ist es ausreichend, wenn die Angabe „pro Portion“ und nicht für 100 Gramm erfolgt. Dass die wiederholende Nährwertangabe nicht auch für die 100-Gramm-Portion gelte, stelle nun entgegen der Ansicht der ersten Instanz (Landgericht Bielefeld) keinen Verstoß gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) dar. Nach Art. 30 Abs. 3, 31 Abs. 3, 33 Abs. 2 LMIV wird den Lebensmittelherstellern die Möglichkeit eingeräumt, die freiwillige, wiederholende Nährwertdeklaration je Portion oder je Verzehreinheit zu treffen.

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