Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

17. August 2016

Werbeprospekt für Elektrogeräte muss Typenbezeichnung enthalten

Elektrogeräte, Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Mirkrowelle
Urteil des LG Braunschweig vom 24.03.2016, Az.: 21 O 2104/15

Fehlen in einem Werbeprospekt für Küchen-Elektrogeräte die jeweiligen Typenbezeichnungen, liegt ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vor. Die Typenbezeichnung der Geräte stellt ein wesentliches Merkmal des Produkts dar und ist für den Verbraucher erforderlich, um die Geräte zweifelsfrei identifizieren und mit anderen Produkten vergleichen zu können.

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17. August 2016

Zur erfinderischen Tätigkeit bei einem Wischblatt zum Reinigen von Kfz-Scheiben

Fotolia_40682243, Windschutzscheibe mit Scheibenwischer, Auto
Beschluss des BPatG vom 30.05.2016, Az.: 9 W (pat) 32/13

Sind die Merkmale eines geltend gemachten Patentanspruchs, hier ein Wischblatt zum Reinigen von Scheiben von Kraftfahrzeugen, bereits bekannt und könnte ein Fachmann allein mit seiner Kenntnis und seinem Fachwissen von vorbekannten Erfindungen ohne erfinderische Tätigkeit zum Gegenstand des Patentanspruchs gelangen, so liegt keine erfinderische Tätigkeit vor und ein Patent wird nicht eingetragen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Problematik, hier das Abheben des Wischblatts von der Fahrzeugscheibe, bereits in einer früheren Druckschrift aufgegriffen wird.

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17. August 2016

Web-Impressum für Feuerwerk-Show muss Aufsichtsbehörde nicht erwähnen

Feuwerk vor Nachthimmel
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 28.04.2016, Az.: 6 U 214/15

Das Impressum einer Webseite, die offline Shows mit Bühnen- und Theaterfeuerwerken anbietet, muss keine Nennung der Aufsichtsbehörde enthalten. Dies gilt unabhängig davon, dass es sich hierbei gemäß § 7 SprengG um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt, da sich die aus § 5 TMG ergebende Informationspflicht nur auf Dienstleistungen bezieht, die online angeboten werden.

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16. August 2016

Verbot des Fotografierens mit dem Mobiltelefon während der Fahrt

Autofahrer nimmt Selfie von sich im Auto auf
Beschluss des OLG Hamburg vom 28.12.2015, Az.: 3 Ss 155/15 OWi

Gem. § 23 Abs. 1a StVO ist es unzulässig, während der Fahrt und bei laufendem Motor ein Mobiltelefon zu benutzen, wenn dieses hierfür aufgenommen oder gehalten werden muss. Von diesem Verbotstatbestand ist nicht nur das Benutzen zum Telefonieren umfasst, sondern vielmehr jegliche Verwendung, die ein Aufnehmen des Geräts während der Fahrt erfordert. Hieraus ergibt sich auch das Verbot, sein Mobiltelefon zu halten, um damit während der Fahrt zu fotografieren.

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10. August 2016

Unvollständiger Vortrag durch Anschlussinhaber genügt nicht der sekundären Beweislast

P2P-Symbol mit drei Computer-Mäusen verkabelt
Urteil des LG München I vom 12.11.2014, Az.: 21 S 4656/14

Das Vorbingen eines wegen rechtswidrigen Filesharings beklagten Anschlussinhabers genügt den Anforderungen der sekundären Darlegungslast nicht, wenn der Vortrag nicht alle relevanten Tatzeitpunkte umfasst und daher unvollständig ist. Wird die Verletzungshandlung nicht bestritten und kein Alternativtäter für die maßgeblichen Zeitpunkte benannt, ist der Vortrag nicht plausibel.

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04. August 2016

Keine Haftung des Inhabers eines geschäftlichen Internetanschlusses für rechtswidrige Handlungen von Mitarbeitern

WLAN-Symbol, bunt
Urteil des AG Charlottenburg vom 08.06.2016, Az.: 231 C 65/16

Wer in seinen Geschäftsräumen Mitarbeitern einen Internetanschluss zur Verfügung stellt, haftet nicht für deren rechtswidrige Musik-Uploads. Kann der Anschlussinhaber darlegen, dass er zum maßgeblichen Zeitpunkt den Internetanschluss gar nicht nutzen konnte, widerlegt er die Vermutung seiner Täterschaft. Eine etwaige Störerhaftung scheidet deshalb aus, weil anhaltslose Prüf- oder Belehrungspflichten des Anschlussinhabers gegenüber volljährigen Mitarbeitern nicht bestehen. Diese sind für ihre Handlungen grundsätzlich selbst verantwortlich.

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03. August 2016

Kein Verstoß gegen Unterlassungserklärung, wenn Lichtbild weiterhin im Google-Cache

Clear History, Browser-Verlauf löschen, Stift mit Radiergummi
Urteil des OLG Zweibrücken vom 19.05.2016, Az.: 4 U 45/15

Ist ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbild nach Abgabe einer Unterlassungserklärung weiterhin im Google-Cache auffindbar, liegt kein Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung vor, sofern der erste Verstoß, aufgrund dessen die Unterlassungserklärung abgegeben wurde, auf der Plattform eBay stattfand.

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03. August 2016

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel in ausschließlich an medizinische Fachkreise gerichteter Werbung

Holzlöffel mit Nahrungsergänzungsmittel-Kapseln
Urteil des EuGH vom 14.07.2016, Az.: C-19/15

Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1047/2012 der Kommission vom 8. November 2012 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben in kommerziellen Mitteilungen über Lebensmittel, die als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen, in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, auch wenn sich diese Mitteilungen nicht an den Endverbraucher, sondern ausschließlich an medizinische Fachkreise richten.

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03. August 2016

Kein Wettbewerbsverstoß durch fehlende Preisangabe im Möbelkonfigurator

Notebook mit geöffnetem Browserfenster, in dem ein Sofa zu sehen ist, Möbelshopping
Urteil des OLG München vom 17.12.2015, Az.: 6 U 1711/15

Erhält ein Kunde im Rahmen eines Möbelkonfigurators im Internet erst nach Zusammenstellung seines Wunschmöbels und erst auf Anfrage ein Preisangebot, liegt kein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor, da in der Bereitstellung des Konfigurators noch kein „Angebot“ i.S.d. Preisangabenverordnung bzw. i.S.d. § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG liegt.

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03. August 2016

Für Traubenzucker darf nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben geworben werden

Zucker und verschiedene Süßigkeiten, Sugar
Urteil des EuG vom 16.03.2016, Az.: T-100/15

Die Nichtzulassung gesundheitsbezogener Angaben für Traubenzucker, wie etwa „Glucose unterstützt die körperliche Betätigung“, verstößt nicht gegen Art. 18 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1924/2006. Die Angaben rufen den Verbraucher zum Verzehr von Zucker auf, was allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen widerspricht. Damit wird der Verbraucher verwirrt und in die Irre geführt. Die Nichtzulassung ist ferner verhältnismäßig, die Ergänzung der Angaben um Erklärungen oder Warnungen würde die Irreführung des Verbrauchers zusätzlich unterstützen.

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