Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

12. April 2016

Aufnahmen von Video-Türspion in einem Strafverfahren verwertbar

Einbrecher wird von einer Überwachungskamera gefilmt
Urteil des AG Köln vom 04.11.2015, Az.: 526 Ds 490/14

Wird ein Täter bei der Begehung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls von der Kamera eines in der Wohnungstür verbauten Video-Türspions aufgezeichnet, so sind die Aufnahmen selbst dann als Beweismittel in einem Strafverfahren zulässig, wenn ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Täters möglich erscheint. Obgleich der Täter durch die Videoaufnahmen in seinem Recht am eigenen Bild verletzt wird, so tritt diese Verletzung grundsätzlich hinter dem Strafverfolgungsinteresse der Öffentlichkeit zurück.

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12. April 2016

Handlungspflicht bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Hand mit Würfel, auf dem Paragraphenzeichen abgebildet ist
Urteil des OLG Zweibrücken vom 19.11.2015, Az.: 4 U 120/14

Gibt ein Unternehmer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtet sich damit, im geschäftlichen Verkehr eine Verbandsbezeichnung nicht mehr ohne Berechtigung zu verwenden, so treffen ihn grundsätzlich auch Handlungspflichten, insbesondere die Pflicht, über gängige Suchdienste zu recherchieren, ob eine weitere Verwendung der untersagten Bezeichnung stattgefunden hat und eine Löschung etwaiger Verwendungen zu veranlassen. Dem Unternehmer ist es jedoch nicht zumutbar, das Internet wochen- oder monatelang nach rechtsverletzenden Einträgen zu durchsuchen.

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11. April 2016

Internetverbot für Straftäter ist zulässige Bewährungsauflage

Weiße Tastatur, die von einem Vorhängeschloss mitdsamt Kette umwickelt ist
Beschluss des OLG Hamm vom 10.11.2015, Az.: 1 Ws 507, 508/15

Im Rahmen der Bewährungsauflagen kann einem Straftäter, der wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften verurteilt wurde, die Nutzung des Internets untersagt werden, sofern ein Internetzugang nicht für eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme erforderlich ist.

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07. April 2016

Haftung der Herausgeberin eines Adressverzeichnisses für irreführende Einträge und Werbeanzeigen

rotes Telefon mit Wählscheibe auf einem Stapel Telefonbücher
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 05.01.2016, Az.: 6 W 106/15

Die Herausgeberin eines Fernsprechverzeichnisses kann nur dann für die Richtigkeit der von ihr veröffentlichten Einträge und Werbeanzeigen haften, wenn sie auf eine etwaige Wettbewerbsverletzung hingewiesen wird und der Hinweis so eindeutig ist, dass die Irreführung ohne weitere Nachforschungen zweifelsfrei und unschwer zu erkennen ist. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn der Hinweis einzig durch eigene Recherchen des Hinweisenden und eine eidesstattliche Versicherung gestützt wird, es aber beispielsweise an einem rechtskräftigen Unterlassungstitel fehlt.

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31. März 2016

Rechtsmissbrauch beim wettbewerblichen Unterlassungsanspruch

Schriftzug "Druck" symbolisiert Drucksituation
Urteil des OLG Köln vom 21.08.2015, Az.: 6 U 41/15

Die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ist rechtsmissbräuchlich, wenn sachfremde Ziele als das eigentliche Motiv des Verfahrens erscheinen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Verfahren als Druckmittel im Hinblick auf Vergleichsverhandlungen dienen soll. Der Antragssteller muss sich ferner die Kenntnis eines etwaigen Wissensvertreters von den Wettbewerbsverstößen auch dann zurechnen lassen, wenn er erst später an den Vertreter herantritt, aber weiß, dass dieser seit Jahren solche Verstöße ermittelt und dokumentiert.

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22. März 2016

Trotz Kündigung: Amazon muss Zugriff auf erworbene Inhalte gestatten

schwarzes Buch vor weißem Hintergrund und einem Verbotsschild auf der Vorderseite
Urteil des OLG Köln vom 26.02.2016, Az.: 6 U 90/15

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, welche es dem Konzern vorbehält Kunden mit einer ungewöhnlich hohen Anzahl an Retouren vom weiteren Handel auf der Versandplattform auszuschließen, ist unzulässig sofern sie dem Unternehmen ermöglicht neben der reinen Schließung des Mitgliedskontos auch den Zugriff auf bereits gekaufte Inhalte zu verwehren. Zwar ist Amazon grundsätzlich berechtigt die Geschäftsbeziehungen zu seinen Kunden jederzeit zu kündigen, eine Zugriffmöglichkeit auf bereits entgeltlich erworbene Inhalte wie E-Books und MP3-Dateien muss der Konzern jedoch gewähren um den Kunden nicht unangemessen zu benachteiligen.

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15. März 2016

Verwendung eines Video-Türspions in Mehrparteienhaus unzulässig

Auge dass durch einen Türspion schaut
Urteil des AG Bergisch Gladbach vom 03.09.2015, Az.: 70 C 17/15

Die Installation eines digitalen Türspions in der Wohnungstüre eines Mehrfamilienhauses stellt einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der verbleibenden Parteien des Wohnhauses dar, wenn die Videokamera auf Bereiche wie dem Hausflur ausgerichtet ist, welche nicht ausschließlich dem Sondereigentum des Wohnungseigentümers entfallen. Dabei ist es unerheblich, ob die Kamera eine Permanentüberwachung vornimmt oder nur nach Betätigung der Türklingel auslöst. Ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann bereits dann angenommen werden, wenn Mieter und Miteigentümer allein durch das Vorhandensein einer solchen Türkamera eine Überwachung befürchten müssen und in Folge dessen einem unzulässigen Überwachungsdruck unterliegen.

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07. März 2016

Videoüberwachung des Nachbargrundstückes ist rechtswidrig

Weiße Überwachungskamera an einer steinernen Hauswand.
Urteil des LG Detmold vom 08.07.2015, Az.: 10 S 52/15

Durch Installation einer Videoüberwachungsanlage auf einem Privatgrundstück kann in unzulässiger Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Nachbarn eingegriffen werden, sofern neben dem eigenen Grundstück auch das Grundstück des Nachbarn oder ein gemeinsamer Zugang von der Videokamera erfasst wird.

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04. März 2016

Zur Haftung eines Blog-Betreibers wegen kritischem Forumsbeitrag

Ein Finger drückt auf eine blaue Taste einer schwarzen Tastatur mit der Aufschrift "User Forum".
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.12.2015, Az.: 6 U 244/14

Zwischen einem Unternehmen, das unter anderem geschlossene Immobilienfonds anbietet und einem Blog-Betreiber besteht grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis, ein solches kann auch nicht anhand des Wechselwirkungsgrundsatzes des BGH hergeleitet werden. Damit besteht kein Anspruch des Kapitalanlageunternehmens auf Unterlassung eines auf dem Blog erschienenen kritischen Forumsbeitrags. Insbesondere stellt das Freischalten des Beitrags keine geschäftliche Handlung dar, weil der Blog-Betreiber für Drittbeiträge nicht verantwortlich ist, sich diese nicht zu eigen macht und ihn keine allgemeinen Prüfungs- oder Überwachungspflichten treffen. Allerdings muss ein rechtswidriger Beitrag vom Blog-Betreiber nach Kenntnis gelöscht werden. Eine Pflicht zur Herausgabe der Nutzerdaten des Verfassers besteht jedoch nicht.

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