Urteile aus der Kategorie „Social Media Recht“

30. Juli 2019 Top-Urteil

Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Einbindung von „Gefällt mir“-Button auf Webseite

Fotolia_Leuchtend blauer Gefällt-mir-Button vor Wand
Urteil des EuGH vom 29.07.2019, Az.: C-40/17

Art. 22 bis 24 der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sind dahingehend auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die es Verbänden erlaubt, zur Wahrung von Verbraucherinteressen mutmaßliche Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu verklagen, nicht entgegenstehen. Bindet ein Webseitenbetreiber ein Social Plugin – hier der „Gefällt mir“-Button von Facebook – in seine Webseite mit ein, das den Browser des Besuchers veranlasst, Inhalte des Plugin-Anbieters anzufordern und personenbezogene Daten zu übermitteln, ist der Webseitenbetreiber für die Verarbeitung der Daten mitverantwortlich. Ein solcher Vorgang kann durch berechtigte Interessen von Betreiber und Anbieter gerechtfertigt werden. Außerdem trifft den Webseitenbetreiber eine Informationspflicht, diese bezieht sich aber nur auf die Vorgänge, bei denen der Betreiber tatsächlich über Zwecke und Mittel entscheidet.

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30. Juli 2019

Keine Schleichwerbung bei Instagram

Hand hält Smartphone mit Icons
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 28.06.2019, Az.: 6 W 35/19

Ein sog. Aquascaper (Gestalter für Aquariumlandschaften) muss, wenn er auf Instagram Bilder von Aquarien, Aquarienzubehör oder Wasserlandschaften hochlädt, diese als Werbung kennzeichnen, entschied das OLG Frankfurt am Main. Das Hochladen der Bilder stelle keine private Meinungsäußerung, sondern eine geschäftliche Handlung dar. Hierfür spreche vor allem die Tatsache, dass der Influencer geschäftliche Beziehungen mit dem Unternehmen unterhält, dessen Produkte er bei Instagram präsentiert und dass er die jeweiligen Produkte mit den Instagram-Accounts der Hersteller verlinkt.

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08. Juli 2019

Facebook muss ursprünglich als „Hassrede“ gelöschten Post wieder einstellen

Facebook Logo
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Oldenburg vom 01.07.2019, Az.: 13 W 16/19

Facebook wurde im Eilverfahren verpflichtet, einen zunächst als „Hassrede“ eingestuften und gelöschten Post wieder auf der Plattform einzustellen. In dem Post hatte ein Facebook-Nutzer ein Mitglied des Zentralrats der Muslime kritisiert und diesen als „feige“ bezeichnet. Nach Ansicht des OLG Oldenburg ist die Bewertung einer Handlung als „feige“ jedoch nicht als rechtswidrig einzustufen, sondern als eine zulässige Meinungsäußerung. Facebook müsse im Einzelfall zwischen dem Persönlichkeitsrecht einer Person und dem Schutz der Meinungsfreiheit abwägen. Im vorliegenden Fall sei die Grenze zur „Hassrede“ noch nicht überschritten.

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27. Mai 2019

Entgeltliche Werbung muss hinreichend gekennzeichnet sein

Influencer Marketing auf Wand mit Mann davor
Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2018, Az.: 315 O 257/17

Um unlautere Werbung zu vermeiden, ist es wichtig, dass Werbung sichtbar gekennzeichnet ist. Gerade im Influencer-Marketing ist eine bloße Ausstattung eines Beitrags mit einem Hashtag, beispielsweise „Sponsored Content“, nicht ausreichend. Vielmehr muss ein deutlicher Hinweis auf die verwendete Werbung zu erkennen sein. Dadurch wird das Gebot eingehalten, den redaktionellen Teil strikt von dem werbenden Teil zu trennen. Dies soll vor allem verhindern, dass potentielle Käufer zu einem Kauf eines Produkts veranlasst werden, welchen sie ansonsten nicht getätigt hätten.

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12. April 2019

Vorlagefrage an den EuGH zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenübermittlung von Facebook an Betreiber kostenloser Online-Spiele

Smartphone ist durch Social Media vernetzt
Pressemitteilung Nr. 46/2019 des BGH zum Beschluss vom 11.04.2019, Az.: I ZR 186/17

Der BGH hat ein Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht durch die Datenübermittlung an die Betreiber von kostenlosen Online-Spielen ausgesetzt und dem EuGH diesbezüglich eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die den Nutzern erteilten Hinweise zu Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer Daten sind nach Ansicht des Klägers unzureichend im Sinne des Datenschutzrechts. Der BGH fragt diesbezüglich nun beim EuGH an, ob Regelungen in Art. 22 bis 24 der EU-Datenschutz-Richtlinie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die - wie § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG - gemeinnützigen Verbänden zur Wahrung der Interessen der Verbraucher die Befugnis einräumt, im Falle einer Verletzung von Datenschutzvorschriften gegen den Verletzter vorzugehen.

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20. Dezember 2018

Gesamtkontext entscheidet, ob Kommentar als Satire zu verstehen ist

Hasskommentar auf Tastaturtaste
Beschluss des OLG Köln vom 18.10.2018, Az.: 15 W 57/18

Die Bewertung der Zulässigkeit einer Sperrung eines Nutzers hängt von der zutreffenden Sinndeutung der streitgegenständlichen Äußerung ab. Um den Aussagegehalt zu erfassen muss das Verständnis eines Durchschnittslesers und der allgemeine Sprachgebrauch in einem Gesamtzusammenhang beurteilt werden. Beruft sich der Nutzer darauf, dass der Kommentar als Satire zu verstehen ist, muss dies der Gesamtkontext des Kommentars deutlich aufzeigen.

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11. Dezember 2018

Bildaufnahmen durch Polizeibeamte bei Versammlungen stellen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar

Deutsche Polizisten überwachen eine Demonstration
Urteil des VG Gelsenkirchen vom 23.10.2018, Az.: 14 K 3543/18

Das Anfertigen von Lichtbildern durch Polizeibeamte bei Versammlungen und die Veröffentlichung dieser im Internet stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar und ist somit rechtswidrig. Dies gilt unabhängig davon, ob auf den Bildern einzelne Versammlungsteilnehmer zu erkennen sind. Nach dem heutigen Stand der Technik sind auch in Übersichtsaufzeichnungen die Einzelpersonen individualisierbar miterfasst und können erkennbar gemacht werden. Das Verhalten der Beamten ist auch nicht gerechtfertigt, da es an einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage fehlt.

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