Urteile aus der Kategorie „Top-Urteile“
Drucker und Plotter III
Neuregelung: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer
Die Erhebung eines Rundfunkbetrags im privaten und im nicht-privaten Bereich ist eine nicht-steuerliche Abgabe, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt und mit der bayerischen Verfassung vereinbar ist. Sie ist im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben. Dem steht nicht entgegen, dass auch Inhaber von Raumeinheiten, in denen sich keine Rundfunkempfangsgeräte befinden, zahlungspflichtig sind.
Unzulässige Angaben zu Mobilfunkverträgen ohne entsprechenden Hinweis auf Drosselung
Die Werbeaussage „endlos surfen. Ohne Vertrag“ stellt dann keine Irreführung dar, wenn erläuternde Informationen bezüglich des Leistungsumfangs deutlich im Fußnotentext zu erkennen sind, da der Verbraucher nicht erwartet, das Internet ohne jegliche Begrenzung nutzen zu können.
Anders verhält es sich bei der Aussage „Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s“: Hier sind insbesondere Erläuterungen bezüglich dem Zeitpunkt der Drosselung und der ab diesem Moment zu erwartenden maximalen Surfgeschwindigkeit notwendig.
Kein Auskunftsanspruch auf Daten von Nutzern eines Internet-Bewertungsportals
a) Dem durch persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte einer Internetseite (hier: zur Bewertung von Ärzten) Betroffenen kann ein Unterlassungsanspruch gegen den Diensteanbieter zustehen (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219). Darüber hinaus darf der Diensteanbieter nach § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 5 Satz 4 Telemediengesetz (TMG) auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten erteilen, soweit dies u.a. für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist.
b) Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG dagegen grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln.
Keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts für digitale Hörbücher
Werden einem Kunden Audiodateien wie z.B. Hörbücher oder eBooks lediglich digital zum Download bereitgestellt und regeln die AGB des Anbieters, dass der Kunde bei Vertragsschluss nur ein einfaches, nicht übertragbares Recht (Lizenz) zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Audiodatei erwirbt und gerade nicht das Eigentum an der Datei selbst, tritt keine Erschöpfung im Sinne des § 17 Abs. 2 UrhG an der Datei ein. Eine Weiterveräußerung durch den Kunden an einen Dritten ist somit unzulässig.
Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten eines Nutzers gegen den Betreiber eines Internetportals
Ein Betroffener kann die Unterlassung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten auf einer Internetseite wie z.B. einer Bewertungsplattform oder einem Forum von dem Betreiber des jeweiligen Diensteanbieters verlangen. Dem Betroffenen steht jedoch kein Anspruch auf Auskunftserteilung über Name und Anschrift des Verfassers zu. Mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage ist der Betreiber eines Online-Portals nicht befugt, personenbezogene Daten des Verfassers des verletzenden Beitrages zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs an den Betroffenen zu übermitteln.
Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs
Für die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Bild- und Textwerke durch Drucker oder PCs ist auch nach dem bis Ende 2007 geltenden Recht eine Gerätevergütung zu entrichten. Drucker, nicht aber PCs, gehören zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach § 54 a UrhG aF, da diese Regelung nur Verfahren erfasst, bei denen analoge Vervielfältigungsstücke entstehen. Erfasst werden auch Vervielfältigungsverfahren mittels einer Gerätekette, sofern es sich um ein einheitliches Verfahren zur Herstellung analoger Vervielfältigungsstücke handelt, das unter der Kontrolle derselben Person steht. Soweit PCs in einem einheitlichen Vervielfältigungsverfahren zur Herstellung digitaler Vervielfältigungsstücke durch Übertragung von einem digitalen Speichermedium als Endgerät verwendet werden, sind sie ebenfalls nach der Regelung des §54 UrhG aF vergütungspflichtig.
Wettbewerbswidrigkeit eines Gewinnspiels für Minderjährige mit Werbeeinwilligung
Eine gesetzliche Krankenkasse verstößt gegen das Verbot, die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen auszunutzen (§ 4 Nr. 2 UWG), wenn sie im Zusammenhang mit der Durchführung eines Gewinnspiels von den Teilnehmern im Alter zwischen 15 und 17 Jahren umfangreiche personenbezogene Daten erhebt, um diese (auch) zu Werbezwecken zu nutzen.
„Das Recht auf Vergessenwerden“ – Google muss Links zu personenbezogenen Daten löschen
Der Suchmaschinenbetreiber Google muss unter bestimmten Voraussetzungen Verlinkungen zu Webseiten Dritter löschen, auf denen sich personenbezogenen Daten befinden. Das Recht auf Löschung setzt keine Schädigung der Person durch die Ergebnisliste der Onlinesuche voraus, vielmehr ergibt dieses sich aus dem Schutz des Persönlichkeitsrechts und dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. Diese überwiegen sowohl gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse Googles, als auch gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu der Information über die gesuchte Person. Nur unter besonderen Umständen kann ein Recht auf Löschung nicht bestehen, etwa wenn die Person eine des öffentlichen Lebens ist und ein überwiegendes Interesse der breiten Öffentlichkeit an den betreffenden Informationen besteht.