Urteile aus der Kategorie „Top-Urteile“

21. April 2015 Top-Urteil

BGH-Goldrapper: Zur Übernahme kurzer Musiksequenzen eines anderen Künstlers als „Loop“ für Rap-Songs

Studiomikrofon vor einem virtuellen Equalizer
Pressemitteilung Nr. 63/2015 des BGH zum Urteil vom 16.04.2015, Az.: I ZR 225/12

Werden Musiksequenzen von durchschnittlich zehn Sekunden einer fremden Band ohne Text kopiert und als Tonschleife (sog. „Loop“) für Rap-Songs verwendet, so kann nicht ohne weiteres eine Urheberrechtsverletzung angenommen werden. Da nur Teile der Musik, nicht aber der Text übernommen wurde, liegt insoweit kein relevanter Eingriff in das Urheberrecht vor. Die ursprüngliche Verbindung zwischen Text und Musik ist urheberrechtlich nicht geschützt. Für einen urheberrechtlichen Schutz der Passagen aus den komponierten Musikstücken ist eine schöpferische Eigentümlichkeit der übernommenen Sequenzen erforderlich, die über ein routinemäßiges Schaffen hinausgeht.

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15. April 2015 Top-Urteil

Unterlassungsanspruch bei Äußerungen in sozialen Netzwerken gilt auch bei „Mikroblogs“

weißer Vogel vor blauem Hintergrund, ähnlich dem Twitter-Symbol
Pressemitteilung Nr. 1/2015 des OLG Dresden zum Urteil vom 01.04.2015, Az.: 4 U 1296/14

Überwiegt das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Meinungs- und Medienfreiheit, so müssen auch Provider sogenannter Mikrobloggingdienste diskreditierende Äußerungen von ihrer Internetseite entfernen. Eine Prüfpflicht kann dabei erst dann angenommen werden, wenn der Provider hinreichend konkret auf die Verletzung hingewiesen wurde und der Verstoß unschwer bejaht werden kann.

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15. April 2015 Top-Urteil

Zur Darlegungslast bei Bewertungen im Internet

Sternchenbewertung auf einer Tafel mit Hand, die Kreide hält
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 05.03.2015, Az.: 2-03 O 188/14

Der Betreiber eines Internetbewertungsportals haftet als sogenannter Hostprovider für die von Nutzern eingestellten Beiträge, da er die technische Möglichkeit der Plattform zur Verfügung gestellt hat. Den Verletzten trifft grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der Haftung. Der Hostprovider muss allerdings die von ihm vorgenommenen Handlungen zur Prüfung der Bewertung darlegen. Die Vorlage einer weitgehend unkenntlich gemachten Stellungnahme des Bewertenden, aus welcher kein tauglicher Beleg der Wahrheit der Äußerung hervorgeht, genügt hierfür nicht.

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09. April 2015 Top-Urteil

Rechtswidrig erlangte Daten bei Filesharing-Fällen führen zu Beweisverwertungsverbot

P2P -Schriftzug in rot, an dem drei schwarze Kabelmäuse hängen
Beschluss des AG Koblenz vom 02.01.2015, Az.: 153 C 3184/14

Sofern die Datenübermittlung bei der Feststellung einer Urheberrechtsverletzung gegen einschlägige datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, führt dies aufgrund des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Anschlussinhabers zu einem Beweisverwertungsverbot. Ergeht der gerichtliche Auskunftsbeschluss zur Ermittlung der streitgegenständlichen IP-Adresse nur gegen den Access-Provider, darf keine Auskunft über den Anschlussinhaber erfolgen, wenn es sich beim Provider des Anschlussinhabers um einen Reseller des Access Providers handelt.

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08. April 2015 Top-Urteil

Live-Stream von Sportveranstaltungen nicht durch EU-Recht geschützt

Laptop mit Fußballrasen Ball und Scheinwerfer auf dem Bildschirm
Urteil des EuGH vom 26.03.2015, Az.: C-279/13

Direktübertragungen von Sportveranstaltungen im Internet sind nicht durch die Urheberrechtsrichtlinie geschützt. Das EU-Recht räumt dem Rechtsinhaber lediglich das Recht ein, geschützte Werke im Wege der interaktiven Übertragung auf Abruf für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Anbringen eines anklickbaren Links auf einer Webseite stellt jedoch keine interaktive Übertragung auf Abruf dar. Einer nationalen Regelung, die das Ausschließlichkeitsrecht der Sender auch auf Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen im Internet ausdehnt, steht das EU-Recht jedoch nicht entgegen.

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02. April 2015 Top-Urteil

„PUMA“ schlägt „PUDEL“

Oben befindet sich ein weißer Puma auf schwarzem Untergrund. Darunter befindet sich ein schwarzer Puma auf weißem untergrund. Beide haben ihr Maul offen.
Pressemitteilung Nr. 50/2015 des BGH zum Urteil vom 02.04.2015, Az.: I ZR 59/13

Die Nachahmung des bekannten springenden PUMAs der gleichnamigen Marke in Form eines springenden PUDELs weist zwar keinen sehr hohen Grad der Ähnlichkeit auf. Die beiden Marken sind noch unterschiedlich genug, um keine Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG begründen zu können. Dennoch werden diese gedanklich derart miteinander verknüpft, dass der BGH darin eine Ausnutzung des Rufes und der Wertschätzung der älteren Marke sieht und die Verurteilung zur Einwilligung in die Löschung bestätigt.

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25. März 2015 Top-Urteil

Fehlender Aschenbecher: Autohändler muss Pkw zurücknehmen

Frau raucht während dem Autofahren
Pressemitteilung des OLG Oldenburg zum Urteil vom 10.03.2015, Az.: 13 U 73/14

Bei einer Pkw-Neubestellung vereinbarte Ausstattungsmerkmale, die bei Auslieferung des Pkw allerdings fehlen, sind als Sachmangel zu beurteilen. Der Händler muss im Rahmen des Gewährleistungsrechts diesen Mangel beheben. Ist eine Nachrüstung der Ausstattung allerdings nicht möglich und handelt es sich hierbei um einen erheblichen Mangel, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Im vorliegenden Fall bewerteten die Richter das Fehlen eines Aschenbechers in einem Auto im Wert von 135.000 € nicht mehr als Bagatelle und verpflichteten das Autohaus zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung des Kaufpreises abzüglich der bereits erfolgten Nutzung von 44.000 km.

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24. März 2015 Top-Urteil

Unentgeltliche Übertragung von Foto-Nutzungsrechten an Amazon wirksam

Miniatur-Einkaufswagen auf roter "Enter"-Taste mit der Aufschrift "Shopping"
Urteil des OLG Köln vom 19.12.2014, Az.: 6 U 51/14

Eine Klausel in den AGB von Amazon, durch die sich Amazon ein unentgeltliches Nutzungsrecht an den von Teilnehmern am „Marketplace“ eingestellten Werbematerialien (insb. Lichtbildern) einräumen lässt, ist nicht unwirksam. So wird dem Grundprinzip des „Marketplace“ Rechnung getragen, der für jedes Produkt mit individuellem EAN-Code nur eine Produktseite vorsieht. Davon profitieren insbesondere die Händler, die wechselseitig ihre Bilder nutzen können, und dies rechtfertigt die unentgeltliche Einräumung der Nutzungsrechte. Das Versehen der Angebote mit der eigenen Marke lässt dabei das durch Amazon an andere Teilnehmer eingeräumte Nutzungsrecht nicht wieder entfallen.

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20. März 2015 Top-Urteil

Eingeschränkte Haftung eines Diensteanbieters für unwahre Tatsachenbehauptungen von Nutzern

Tafel mit der gelben Überschrift "Hotel" mit einer Skala zur Vergabe der Anzahl an Sternen, Haken bei einem Stern
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 19.03.2105, Az.: I ZR 94/13

Die Bewertungen von Nutzern stellen keine eigene Tatsachenbehauptung eines Hotelbewertungsportals dar, wenn diese nicht inhaltlich zu Eigen gemacht wurden. Eine Zu-Eigen-Machung der Bewertungen erfolgt jedenfalls nicht durch Prüfung der Bewertungen noch durch deren statistische Auswertung. Eine Haftung des Diensteanbieters besteht jedoch dann, wenn dieser spezifische Prüfungspflichten verletzt hat, wobei sich der Umfang je nach Einzelfall nach der Zumutbarkeit der Prüfungspflicht und der Erkennbarkeit der Rechtsverletzung richtet. Eine inhaltliche Vorabprüfung der Bewertung ist unzumutbar. Zudem darf keine Prüfungspflicht auferlegt werden, die das Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährdet oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschwert. Der Betreiber eines solchen Internetportals haftet daher erst, wenn er Kenntnis von einer eindeutigen Rechtsverletzung erlangt und sie nicht beseitigt.

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19. März 2015 Top-Urteil

Bei Werbung für fremde Angebote haftet eBay für deren Rechtsverletzungen

Richterhammer auf Tastatur
Urteil des BGH vom 05.02.2015, Az.: I ZR 240/12

a) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, kann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er Anzeigen im Internet geschaltet hat, die über einen elektronischen Verweis zu Angebotslisten führen, in denen auch die Marken der Klägerin verletzende Angebote enthalten sind.

b) Beschränkt der Markeninhaber den gegen den Marktplatzbetreiber wegen markenrechtsverletzender Verkaufsangebote Dritter gerichteten Unterlassungsanspruch nicht auf die konkrete Verletzungsform, hat er auch vorzutragen, dass die von ihm im Klageantrag genannten abstrakten Kriterien es dem Marktplatzbetreiber ermöglichen, problemlos und zweifelsfrei festzustellen, ob ein Handeln des Anbieters im geschäftlichen Verkehr vorliegt.

c) Stellt der Betreiber eines Internetmarktplatzes dem Nutzer eine Funktion zur automatischen Unterrichtung über neue Angebote durch E-Mails zur Verfügung, löst dies keine gesteigerten Überwachungspflichten aus.

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