Urteile aus der Kategorie „Unionsrecht“

20. Februar 2019

BGH zur Prämienauslobung einer Versand-Apotheke

Arzneimittel Einkaufswagen
Urteil des BGH vom 29.11.2018, Az.: I ZR 237/16

a) Den Art.86 und 89 der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel ist nicht zu entnehmen, dass allein die Werbung für einzelne Heilmittel verboten sein kann, die Werbung für lediglich ihrer Art nach bestimmte Arzneimittel oder das gesamte Warensortiment dagegen erlaubt ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 26.März 2009 -I ZR 99/07, GRUR 2009, 1082 Rn.16 =WRP 2009, 1385 - DeguSmiles&more; Urteil vom 24.November 2016 - I ZR 163/15, GRUR 2017, 635 Rn.31 bis 34 = WRP 2017, 694 - Freunde werben Freunde).

b) Die in §7 Abs.1 Satz1 Nr.2 HWG in Bezug genommenen Preisvorschriften des Arzneimittelgesetzes sind bei rein innerstaatlichen Sachverhalten ohne grenzüberschreitenden Bezug auch nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale (Urteil vom 19.Oktober 2016 -C-148/15, GRUR 2016, 1312 =WRP 2017, 36) weder aus unionsrechtlichen noch aus verfassungsrechtlichen Gründen unanwendbar oder unwirksam.

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20. Februar 2019

Geografischer Name als Unionsmarke für Mineralwasser zulässig

Wasserglas wird mit Wasser aufgefüllt
Pressemitteilung Nr. 162/18 zum Urteil des EuG vom 25.10.2018, Az.: T-122/17

Die Eintragung einer Unionsmarke für Mineralwasser kann nicht deshalb versagt werden, weil eine gleichnamige Stadt existiert (hier: Stadt in Bulgarien namens „Devin“) und einheimische Verbraucher in dem Wort den geografischen Ort erkennen. Es ist weder ersichtlich, dass die Stadt relevanten Verkehrskreisen im Ausland bekannt sei, noch, dass eine direkte Verbindung zu ihr hergestellt wird. Demnach besteht bei Eintragung der Marke keine Verwechslungsgefahr und zudem bleibt der geografische Name für Dritte weiterhin zur beschreibenden Verwendung zur Verfügung.

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29. Januar 2019

Zur Belehrung über das Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht auf einer Bestellpostkarte mittels Hyperlinks

Eingerollter Werbekatalog mit Reflektion im Hintergrund
Urteil des EuGH vom 23.01.2019, Az.: C-430/17

Die Frage, ob in einem konkreten Fall auf dem Kommunikationsmittel für die Darstellung der Informationen nur begrenzter Raum bzw. begrenzte Zeit zur Verfügung steht im Sinne von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ist unter Berücksichtigung sämtlicher technischer Eigenschaften der Werbebotschaft des Unternehmers zu beurteilen. Hierbei hat das nationale Gericht zu prüfen, ob – unter Berücksichtigung des Raumes und der Zeit, die von der Botschaft eingenommen werden, und der Mindestgröße des Schrifttyps, der für einen durchschnittlichen Verbraucher, an den diese Botschaft gerichtet ist, angemessen ist, – alle in Art. 6 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten Informationen objektiv in dieser Botschaft dargestellt werden könnten.

Art. 6 Abs. 1 Buchst. h und Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 2011/83 sind dahin auszulegen, dass – falls der Vertrag mittels eines Fernkommunikationsmittels geschlossen wird, auf dem für die Darstellung der Informationen nur begrenzter Raum bzw. begrenzte Zeit zur Verfügung steht, und wenn ein Widerrufsrecht besteht – der Unternehmer über das jeweilige Fernkommunikationsmittel vor dem Abschluss des Vertrags die Information über die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung dieses Rechts erteilen muss. In einem solchen Fall muss der Unternehmer dem Verbraucher das Muster Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B dieser Richtlinie auf andere Weise in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen.

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28. Januar 2019

Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern nichtig

Staubsauger mit Energieeffizienzlabel
Urteil des EuG vom 08.11.2018, Az.: T-544/13 RENV

Das EuG hat die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt. Die darin vorgesehene Methode zur Ermittlung der Energieeffizienz der Geräte sah Tests vor, die an Staubsaugern mit leeren Staubsaugerbeuteln durchgeführt werden. Durch diese Vorgehensweise könne die Energieeffizienz von Staubsaugern nicht unter Bedingungen gemessen werden, die den tatsächlichen Bedingungen des Gebrauchs so nah wie möglich kommen. Die Staubsaugerbehälter müssten bis zu einem gewissen Grad gefüllt sein, um eine wissenschaftliche Gültigkeit der erzielten Ergebnisse und die Richtigkeit der gegenüber den Verbrauchern gemachten Angaben zu garantieren.

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08. Januar 2019

Zulässigkeit von gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln

MIneralien, Vitamine und Pillen
Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 08.10.2018, Az.: 3 L 358/17

Werden auf einem Nahrungsergänzungsmittel gesundheitsbezogene Angaben auf der Verpackung verwendet, dürfen diese nicht beliebig oder gar willkürlich sein. Auf der Aufmachung des Nahrungsergänzungsmittel muss hingegen auf den Inhalt des Gesundheitsbezugs entsprechend Bezug genommen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Gesundheitsaussage auf einen bestimmten Teil des Körpers und der Gesundheit bezieht und somit grundsätzlich eine inhaltliche Bezugnahme zu der Angabe auf der Verpackung möglich ist.

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08. Januar 2019

Unzulässigkeit einer Wortmarke bei mehreren Bedeutungen des Begriffes

Weinflaschen liegen nebeneinander auf Holz
Urteil des EuGH vom 06.12.2018, Az.: C‑629/17

Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass die Eintragung einer Marke, die aus einem Wortzeichen wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen besteht, mit dem Weinbauerzeugnisse bezeichnet werden und das eine geografische Angabe umfasst, zu versagen ist, wenn dieses Zeichen u. a. einen Begriff enthält, der zum einen gewöhnlich zur Bezeichnung der Einrichtungen oder der Räumlichkeiten verwendet wird, in denen diese Art von Erzeugnissen hergestellt wird, und zum anderen auch einer der Wortbestandteile ist, aus denen sich die Firma der juristischen Person zusammensetzt, die diese Marke angemeldet hat.

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08. Januar 2019

beauty for less: Anforderungen an den konkreten Produktbezug für die Erschöpfung des Rechts an der Marke

Pappkarton mit Füllmaterial
Urteil des BGH vom 28.06.2018, Az.: I ZR 221/16

a) Verwendet ein Wiederverkäufer eine Mehrzahl von Marken auf dem Versandkarton, in dem sich Produkte befinden, die nicht mit einer dieser Marken gekennzeichnet sind, so liegt der für die Erschöpfung des Rechts an diesen Marken erforderliche konkrete Produktbezug vor, wenn der Verkehr angesichts des Versandkartons annimmt, der Wiederverkäufer vertreibe Produkte aller dort genannten Marken, sofern dies tatsächlich der Fall ist.

b) Für das einer Erschöpfung des Markenrechts entgegenstehende berechtigte Interesse des Markeninhabers, sich der Werbung eines Wiederverkäufers zu widersetzen, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die Form dieser Werbung in der Branche des Wiederverkäufers unüblich ist. Zu prüfen ist vielmehr, ob die konkrete Werbung die Herkunfts- oder Garantiefunktion der Marke berührt, ihre Unterscheidungskraft ausnutzt oder ihren Ruf beeinträchtigt.

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10. Dezember 2018 Kommentar Top-Urteil

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Meinungsfreiheit bezüglich der Verwendung von Hyperlinks

Zeitung auf Laptop
Urteil des EGMR vom 04.12.2018, Az.: ECHR 417 (2018)

Mit Urteil vom 4. Dezember 2018 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache Magyar Jeti Zrt gegen Ungarn einstimmig entschieden, dass die ungarische Gerichtsbarkeit durch die Anwendung der in Ungarn geltenden Gefährdungshaftung in Bezug auf die Verwendung von Hyperlinks die in Artikel 10 EMRK geschützte Meinungsfreiheit verletzt hat. Das Urteil macht deutlich, dass Journalisten für Verlinkungen in Online-Medien nur eingeschränkt haftbar gemacht werden dürfen.

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10. Dezember 2018

Zusatzangebot „StreamOn“ der Telekom für Streamingdienste rechtswidrig

Mann hält Smartphone mit Icons
Beschluss des VG Köln vom 20.11.2018, Az.: 1 L 253/18

Das zu verschiedenen Mobilfunktarifen der Telekom kostenlos zubuchbare Angebot „StreamOn“ verstößt gegen den Grundsatz der Netzneutralität und europäische Roaming-Regelungen. Das Zusatzangebot ermöglicht dem Kunden, Datenmengen im Inland in gedrosselter Geschwindigkeit für Audio- und Videostreaming zu nutzen, ohne dass diese Daten auf das nach dem Tarif zur Verfügung stehende Datenvolumen angerechnet werden. Die Drosselung der Datenübertragungsrate steht im Widerspruch zum Grundsatz der Netzneutralität, nach dem Anbieter bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten den gesamten Verkehr gleich behandeln müssen. Zudem verstößt die Beschränkung des Angebots auf die Nutzung im Inland gegen die Roaming-Verordnung der EU, wonach im europäischen Ausland keine zusätzlichen Entgelte im Vergleich zur Inlandsnutzung anfallen dürfen.

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27. November 2018

Datenschutzrechtliche Abmahnungen eingeschränkt möglich

Arzt hält ein virtuelles Herz mit einem Schloss in den Händen
Urteil des OLG Hamburg vom 25.10.2018, Az.: 3 U 66/17

Die Datenschutzrichtlinie sowie die Datenschutzgrundverordnung enthalten grundsätzlich kein abschließendes Sanktionssystem, das einer zivilrechtlich begründeten Verfolgung von Verletzungen der Datenschutzvorschriften durch Mitbewerber nach § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG entgegenstünde. Allerdings erklärt das Datenschutzrecht unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Erhebung und Nutzung von sensiblen personenbezogenen Gesundheitsdaten auch ohne gesonderte Einwilligung des Patienten für zulässig. In diesen Fällen ist die „betroffene Person“ kein am Markt teilnehmender Mitbewerber, sondern in ihrer Eigenschaft als Patient und Träger von Persönlichkeitsrechten angesprochen.

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