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Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
11. Oktober 2006 Urteil des LG München I vom 11.10.2006, Az.: 21 O 2004/06 Der Betreiber eines Online-Informationsdienstes ist, wenn ein dort bereitgehaltener redaktioneller Beitrag einen Link zur Seite eines Anbieters von Kopierschutzumgehungssoftware aufweist, als Störer zur Unterlasssung veprflichtet.
Weiterlesen 29. September 2006 Urteil des LG Mannheim vom 29.09.2006, Az.: 7 O 76/06 Stellt ein Anschlussinhaber seinen Internetanschluss Familienangehörigen, insbesondere seinen Kindern zur Verfügung, beruht die Öffnung des Zugangs auf dem familiären Verbund. Ohne begründeten Anlass, dass Familienmitglieder dabei Uheberrrechte verletzen, kommt eine ständige Überwachung nicht in Betracht. Abhängig vom Alter und Grad der Vernunft ist bei Eröffnung des Internetverkehrs für Kinder eine einweisende Belehrung nötig. Dies gilt in der Regel nicht bei volljährigen Kindern. Insofern ist in einem solchen Fall keine Störerhaftung der Eltern gegeben.
Weiterlesen 21. September 2006 Urteil des OLG München vom 21.09.2006, Az.: 29 U 2119/06 1. Der Betreiber einer Online-Handelsplattform, der als Störer für Urheberrechtsverletzungen von Anbietern haftet, kann ab Eintritt der Störerhaftung nach § 101a UrhG auskunftspflichtig sein.
2. § 101a UrhG ist eine andere Rechtsvorschrift im Sinne des § 3 Abs. 2 TDDSG.
Weiterlesen 20. September 2006 Anmerkungen zum Urteil des LG München I vom 20.09.2006, Az.: 21 O 20391/05 Das Landgericht München I hat in der von uns erstrittenen Entscheidung als bundesweit erstes Gericht - soweit uns bekannt - erstmalig Urheberschutz für eine besonders gestaltete eBay-Angebotsseite anerkannt. Der von den Gerichten umstrittene Urheberschutz für Webseiten wurde durch diese Entscheidung gestärkt. ...
Weiterlesen 13. September 2006 Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 13.09.2006, Az.: 5 U 161/05 1. Auch minderjährigen Internet-Nutzern ist bewusst, dass dieses Medium nicht dazu berechtigt, sich unerlaubt und gegen den Willen des Berechtigten fremde Güter anzueignen und daraus unbefugt Gewinn zu erzielen. Das verbreitet im Internet anzutreffende (konkludente) Einverständnis des Berechtigten mit einer kostenfreien Nutzung bezieht sich - sofern nichts Gegenteiliges erklärt ist - ausschließlich auf einen privaten Gebrauch.
2. Bei aus einer "anonymen Tauschbörse" herunter geladenen Prominenten-Lichtbildern erschließt sich auch jugendlichen Nutzern ohne große Mühe, dass mit den erhaltenen Gütern selbst dann ohne Einwilligung keine Geschäfte gemacht bzw. versucht werden dürfen, wenn ein ausdrücklicher "Copyright"-Vermerk nicht angebracht ist.
Weiterlesen 06. September 2006 Urteil des LG Frankfurt/Main vom 06.09.2006, Az.: 2-6 O 224/06 1. Die ausschließliche Lizensierung von Softwareprogrammen unter den Bedingen der GPL stellt ein Angebot des Rechteinhabers an einen bestimmbaren Personenkreis dar, das von den Nutzern der Softwareprogramme durch einen zustimmungsbedürftige Handlung angenommen wird. Es kann dabei von einem Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung beim Anbietenden (§ 151 BGB) ausgegangen werden.
2. Die Lizenzbedingungen des GPL sind als allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen, die einer Prüfung nach den §§ 305 ff. BGB unterfallen.
Weiterlesen 03. August 2006 Anmerkungen zum Urteil des OLG München vom 03.08.2006 (Az.: 6 U 1818/06) und zum Urteil des LG München I vom 15.02.2006 (Az.:7 O 23237/05) Zentraler Punkt im Urteil des OLG München ist die Entscheidung über die Anwendbarkeit des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes auf zum Download angebotene Software. ...
Weiterlesen 28. März 2006 Urteil des AG Hamburg vom 28.03.2006, Az.: 36A C 181/05 Beim Zugänglichmachen digitaler Werke im Internet ist im speziellen Fall einer Urheberrechtsverletzung durch die Veröffentlichung von Fotografien ein Streitwert von bis zu 7.500 € pro Bild angemessen.
Weiterlesen 28. März 2006 Urteil des AG Hamburg vom 28.03.2006, Az.: 36A C 181/05 Dem Urheberbenennungsrecht kommt ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Wert zu. Fehlt die Urheberbenennung, so steht ein Schadensersatz zu. So hat ein Fotograf als Urheber ein Interesse daran, für die von ihm angefertigten Arbeiten erkennbar zu sein. Daher ist bei der Verletzung des Urheberbenennungsrechts ein Schadensersatz i.H.v 50 % - 100 % der Lizenzgebühr berechtigt.
Weiterlesen 19. Januar 2006 Urteil des BGH vom 19.01.2006, Az.: I ZR 5/03 Bei der Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung wird das dargebotene Musikwerk nicht verfilmt. Das Werk der Musik wird dadurch nur vervielfältigt, nicht bearbeitet.
Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 UrhG schützt den Inhaber des Vervielfältigungsrechts, indem sie ihm ein Verbotsrecht hinsichtlich andersartiger Werknutzungen (öffentliche Wiedergabe und Verbreitung) gibt, die mithilfe des rechtswidrig hergestellten Vervielfältigungsstücks vorgenommen werden. Auf die Vervielfältigung rechtswidriger Vervielfältigungen ist sie nicht entsprechend anzuwenden. Soweit die Vervielfältigungsrechte von einer Verwertungsgesellschaft wahrge-nommen werden, steht deshalb ein Anspruch aus § 97 Abs. 1 i.V. mit § 96 Abs. 1, § 16 UrhG dieser zu.
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