Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

21. September 2011

Vervielfältigung im Arbeitsspeicher

Urteil des BGH vom 22.06.2011, Az.: I ZR 159/10 Vervielfältigen mehrere Nutzer nach Art und Umfang für sich genommen jeweils unwesentliche Teile einer Datenbank, die aber in ihrer Gesamtheit einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank bilden, liegt ein Eingriff in das ausschließliche Recht des Datenbankherstellers aus § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nur vor, wenn diese Nutzer die Vervielfältigungen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken vorgenommen haben.
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07. September 2011

Keine Haftung des Internet-Providers bei illegalem Filesharing durch Nutzer

Urteil des LG Köln vom 31.08.2011, Az.: 28 O 362/10

Die Verantwortlichkeit eines Telekommunikationsunternehmens beschränkt sich auf den Transport von Daten, ohne dabei von diesen Kenntnis oder in sonstiger Weise Einfluss nehmen zu müssen. Die bloße Zuverfügungstellung von breitbandigen Netzzugängen, die die Nutzung eines illegalen Filesharing-Systems ermöglichen, stellt eine rein technische Dienstleistung dar und führt zu keiner Haftung des Providers i.S.d. § 97 UrhG. Vorsorgemaßnahmen (DNS-  und/oder IP-Adressensperre) würden vielmehr das grundrechtlich garantierte Fernmeldegeheimnis beschränken, wozu eine gesetzliche Grundlage notwendig wäre.
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05. September 2011

Grafische Benutzeroberfläche im TV

Urteil des EuGH vom 22.12.2010, Az.: C- 393/09 Eine grafische Benutzeroberfläche stellt keine Ausdrucksform eines Computerprogramms im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen dar, und sie kann nicht den urheberrechtlichen Schutz für Computerprogramme nach dieser Richtlinie genießen. Eine solche Schnittstelle kann jedoch nach der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft urheberrechtlich als Werk geschützt sein, wenn sie eine eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers darstellt.
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30. August 2011

Speicherung von IP-Adressen verfassungsgemäß

Beschluss des OLG München vom 04.07.2011, Az.: 6 W 496/11 Die Ermittlung und Speicherung von IP-Adressen durch Unternehmen, die mit der Überwachung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt werden, ist zulässig. In die Rechte der entsprechenden Nutzer wird nicht bereits mit der bloßen Ermittlung der IP-Adressen eingegriffen, da diese alleine noch keinen Aufschluss über die Identität des Anschlussinhabers gibt. Im Übrigen unterliegt die darauf folgende Gestattung zur Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 2 UrhG dem Richtervorbehalt.
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30. August 2011

Internetprovider darf Auskunft über Anschlussinhaber erteilen

Beschluss des OLG Köln vom 09.06.2011, Az.: 6 W 159/10

Die Auskunft über Verkehrsdaten zur Identifizierung des Anschlussinhabers ist für einen Internetprovider weder tatsächlich noch rechtlich unmöglich. Tatsächlich möglich ist die Auskunft, da die Zeit der erstmaligen Vergabe einer dynamischen IP-Adresse solange im operativen Datensystem gespeichert wird, bis eine Neuvergabe erfolgt. Rechtlich möglich ist die Auskunft, da die Daten nicht in einem Vorratsdatenspeicher entsprechend dem vom BVerfG für nichtig erklärten § 113a TGK gespeichert sind.
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29. August 2011

Polizei hilft Filesharer?

Urteil des LG Stuttgart vom 28.06.2011, Az.: 17 O 39/11 Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diejenige Person für eine Rechtsverletzung verantwortlich ist, der zum fraglichen Zeitpunkt die IP-Adresse zugeordnet war. Diese Vermutung ist entkräftet, wenn auf dem PC nachweislich weder ein Filesharing-Programm noch die angeblich zum Download bereit gestellten Dateien befinden und darüber hinaus die WLAN-Verbindung ausreichend gesichert ist. Der Nachweis kann insbesondere dann erfolgreich geführt werden, wenn im Rahmen einer polizeilichen Nachschau vorbenannte Umstände ermittelt werden.
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29. August 2011

Filesharing: Haftung für Ehegatten

Beschluss des OLG Köln vom 24.03.2011, Az.: 6 W 42/11

Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diejenige Person für eine Rechtsverletzung verantwortlich ist, der zum fraglichen Zeitpunkt die IP-Adresse zugeordnet war. Diese Vermutung ist entkräftet, wenn ernsthaft auch ein Dritter für die Verletzungshandlung in Betracht kommt, wie der Ehegatte. Eine Störerhaftung kommt in Betracht, wenn der Inhaber eines Internetanschlusses erwachsene Hausgenossen nicht aufklärt und belehrt. Ob dies auch auf den Ehegatten zutrifft, ist zweifelhaft. Die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adresse kann mit Nichtwissen bestritten werden.
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29. August 2011

Yasni darf Vorschaubilder anzeigen

Urteil des LG Hamburg vom 12.04.2011, Az.: 310 O201/10 Wenn urheberrechtlich geschützte Werke, wie Bilder im Rahmen der Trefferliste einer Suchmaschine angezeigt werden, werden diese öffentlich zugänglich gemacht i.S.d. § 19a UrhG. Wird der Inhalt einer Internetseite für Suchmaschinen zugänglich gemacht, so darf dies als Einverständnis für die Nutzung der Bilder der Internetseite bei der Bildersuche im üblichen Umfang gewertet werden. Ein Hinweis im Impressum einer Internetseite, der einer Nutzung der Bilder durch bestimmte Suchmaschinen widerspricht, stellt keinen wirksamen Widerruf der Einwilligung in die öffentliche Zugänglichmachung von Vorschaubildern durch eine bestimmte Suchmaschine dar. Erst, wenn der Betreiber einer Internetseite von den bestehenden technischen Möglichkeiten Gebrauch macht, um die Fotos von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen, ist nicht von einem Einverständnis auszugehen.
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