Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

26. November 2010

Keine Urheberrechtsverletzung durch das Übernehmen von Artikeln der Tagespresse

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 09.11.2010, Az.: 6 U 14/10 Werden in einem Buch Artikel und Lichtbilder der Tagespresse übernommen, so kann dieser Eingriff in das Urheberrecht durch § 51 Nr. 2 UrhG gedeckt sein. Vorliegend hatte der Buchautor die vorbestehenden Werke in einer literarischen Collage mit teilweisem Bezug zueinander derart verknüpft, dass durch diese innere Verbindung ein literarischer Effekt, welcher über die in den einzelnen Texten enthaltenen Aussagen hinausgeht, erzielt wurde. Demgegenüber muss das nur noch geringe Auswertungsinteresse der betroffenen Zeitung zurücktreten.
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24. November 2010

Zur Zulässigkeit von Wort- und Bildberichterstattung bei gesellschaftlichen Anlässen

Beschluss des BVerfG vom 14.09.2010, Az.: 1 BvR 1842/08, 1 BvR 6/09, 1 BvR 2538/08 Der in der Veröffentlichung vom Fotos liegende Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist bei Personen, die nicht der Zeitgeschichte angehören, nur im Rahmen der Berichterstattung über ein öffentliches Ereignis gerechtfertigt. Die Grenze der Privatsphäre ist bei der Berichterstattung über die Teilnahme an Festivitäten, anlässlich derer auch das Verhalten und das Aussehen der betroffenen Person bei der Teilnahme kommentiert wird, nicht überschritten, da diese im Rahmen der Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung in die Öffentlichkeit hineinwirken.
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24. November 2010

Einfaches Bestreiten einer Urheberrechtsverletzung in P2P-Netzwerk genügt nicht

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 03.11.2010, Az.: 5 W 136/10 Das einfache Bestreiten einer Urheberrechtsverletzung in einem P2P-Netzwerk reicht nicht aus, um die Vermutung für die dargelegte Rechtsverletzung zu erschüttern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die IP-Adresse des Urheberrechtsverletzers dreimalig bestimmt wurde und diesem zuzuordnen ist. Bei der Frage des Vorliegens eines Beweisverwertungsverbotes, im Hinblick auf die Ermittlung der IP-Adressen ist deutsches Datenschutzrecht maßgeblich.
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23. November 2010

Schadensersatz für Fotos bei einfachem Nutzungsrecht

Urteil des LG Kassel vom 04.11.2010, Az.: 1 O 772/10 Hat eine Firma die einfachen Nutzungsrechte an Lichtbildwerken, ist bei der Ermittlung der Höhe des Schadensersatzanspruchs des Urhebers im Rahmen der Lizenzanalogie nicht auf die MFM-Empfehlung zurückzugreifen, wenn der Urheber einen Lizenzvertrag mit der Firma bezüglich der betroffenen Bilder abgeschlossen hat und dies zeitnah zur Verletzungshandlung des Dritten geschah. In einem solchen Fall kann die zwischen dem Urheber und der Firma konkret vereinbarte Vergütung bezüglich der betroffenen Bilder herangezogen werden. Damit der Urheber zusätzlich zum Schadensersatzanspruch einen Zuschlag wegen Unterlassens des Bildquellennachweises verlangen kann, muss er von seinem Urheberbezeichnungsrecht Gebrauch gemacht haben.
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22. November 2010

La modernización de un edificio con derechos de autor

Sentencia del OLG Stuttgart (Tribunal Regional Superior Stuttgart) del 06/10/2010, ref.: 4 U 106/10

Durante la modificación de un edificio protegido por los derechos de autor, el interés en la modernización prima sobre el interés del autor por mantener el edificio sin modificar. Aún así, la modificación ha de incluir la naturaleza y el alcance de la estructura protegida asi como el resto de los efectos protegidos por los derechos de autor, sin embargo, el plazo de protección expirará con antelación. Cualquier alternativa de planificación y sus posibles costes se tendrán tan poco en cuenta como los intereses generales y públicos.
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22. November 2010

Modernisierung eines urheberrechtlich geschützten Gebäudes

Urteil des OLG Stuttgart vom 06.10.2010, Az.: 4 U 106/10 Bei Umbau eines urheberrechtlich geschützten Bauwerkes überwiegt das Interesse an der Modernisierung das Interesse des Urhebers an einer unveränderten Erhaltung des Bauwerkes . In die Abwägung wird neben der Art und des Umfangs der Änderung an dem geschützten Bauwerk auch die noch verbleibende Schutzwirkung des jeweiligen Urheberrechts mit einbezogen, welche sich jedoch zum Ablauf der Schutzdauer verringert. Auch sind etwaige Planungsalternativen und deren Kosten ebenso wenig zu berücksichtigen wie allgemeine und öffentliche Interessen.
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22. November 2010

Modernization of a copyrighted building

Judgement of the OLG Stuttgart (Higher Regional Court Stuttgart) of 06/10/2010, Az: 4 U 106/10

During modification of a copyrighted building, the interest in the modernization outweighed the interest of the author of an unmodified maintenance of the building. Balancing of interests, the modification should include the nature and scope of the protected structure and the remaining protective effect of the relevant copyright law, which, however, reduces the expiry of the protection time. Any possible planning alternatives and their costs implications should not be really taken into account as general and public interests.
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18. November 2010

Fotografieren von Schlössern in Berlin und Brandenburg erlaubt

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 18.02.2010, Az.: 5 U 13/09 Eine als Stiftung des öffentlichen Rechts errichtete Schlösserverwaltung, die zum Zwecke der Erhaltung und Pflege der Schlösser für die Öffentlichkeit gegründet wurde, kann das Fotografieren der Schlösser von außen zu gewerblichen Zwecken nicht verbieten. Schon aus dem Eigentum an den Schlössern ergibt sich kein die gewerbliche Nutzung durch Dritte ausschließendes Recht. Dieses könnte sich nur aus einem der Stiftung nicht zustehenden Immaterialgüterrecht ergeben. Auch ist das Eigentumsrecht der Verwaltung aufgrund des Stiftungszweckes eingeschränkt.
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17. November 2010

„Sevenload“ haftet für Urheberrechtsverletzung ihrer Nutzer ab Kenntnisnahme

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 29.09.2010, Az.: 5 U 9/09

Die Internetplattform "Sevenload" haftet für Urheberrechtsverletzungen ihrer User erst ab Kenntnisnahme. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Betreiber des Online-Videoportals die eingestellten Inhalte der User nicht zu Eigen machen und es somit an der nach außen sichtbaren Übernahme der Verantwortung für den Inhalt der Internetseite fehlt.
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11. November 2010

Session-ID: Umgehung von für Dritte als solche erkennbarer Schutzmaßnahmen

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 39/08

Bedient sich ein Berechtigter einer technischen Schutzmaßnahme, um den öffentlichen Zugang zu einem geschützten Werk nur auf dem Weg über die Startseite seiner Website zu eröffnen, greift das Setzen eines Hyperlink, der unter Umgehung dieser Schutzmaßnahme einen unmittelbaren Zugriff auf das geschützte Werk ermöglicht, in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes aus § 19a UrhG ein. Bei der technischen Schutzmaßnahme muss es sich nicht um eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a UrhG handeln. Es reicht aus, dass die Schutzmaßnahme den Willen des Berechtigten erkennbar macht, den öffentlichen Zugang zu dem geschützten Werk nur auf dem vorgesehenen Weg zu ermöglichen. ...
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