Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

07. September 2010

Keine Privilegierung für Lizenzverletzer

Urteil des LG Mannheim vom 05.03.2010, Az. 7 O 142/09 Der Verletzer eines Lizenzrechtes kann nicht verlangen, vom Inhaber der Lizenz in gleicher Weise privilegiert zu werden wie ein redlicher Lizenznehmer, insbesondere wenn die Privilegierung an Meldepflichten und Kontrollrechte geknüpft ist. Darum ist die Schadenshöhe anhand der vom Lizenzgeber regulär verlangten Lizenzgebühren zu schätzen, gerade auch dann, wenn die Lizenzverträge des Lizenzgebers eine Verzinsungpflicht bei Verzug des Lizenznehmers vorsehen.
Bei der Schätzung der Schadenshöhe sind ferner die wechselseitigen Beweisschwierigkeiten der Parteien sowie das Risiko der Rechtsbeständigkeit des verletzten Schutzrechtes zu berücksichtigen.
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07. September 2010

LG Hamburg lehnt Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube ab

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 27.08.2010

Das Landgericht Hamburg hat den Antrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube bezüglich der Veröffentlichung von insgesamt 75 Kompositionen mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen. Das Landgericht sah die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung als nicht hinreichend glaubhaft gemacht an. Ob von YouTube eine Unterlassung der Veröffentlichung von Musikstücken aus dem von den Antragstellerinnen als Verwertungsgesellschaften beanspruchten Musikrepertoire verlangt werden kann, hat das LG Hamburg damit allerdings nicht entschieden.
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27. August 2010

„Speicherstadt“ keine eintragungsfähige Marke

Beschluss des BPatG vom 04.05.2010, Az.: 24 W (pat) 76/08 Die Wortmarke "Speicherstadt" ist als geographische Bezeichnung nicht schutzfähig. Es besteht ein berechtigtes Interesse an einer ungehinderten Verwendung der Bezeichnung und aufgrund der Bekanntheit der Speicherstadt ist auch nicht davon auszugehen, dass die unter der Marke "Speicherstadt" angebotenen Waren und Dienstleistungen vom angesprochenen Publikum nur einem einzigen Unternehmen zugeordnet würden.
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26. August 2010

„Ich liebe es“ zu einfach für’s Urheberrecht

Pressemitteilung Nr. 24/10 des LG München I vom 18.08.2010, Az.: 21 O 177/09

Nach Ansicht des LG München I erreicht die einfache Melodienfolge der McDonald's-Werbemelodie "Ich liebe es" nicht die erforderliche Schöpfungshöhe um vom Urheberrecht erfasst zu werden. Die Melodie ist größtenteils durch den Text vorgegeben. Auch der übrige Teil ist für sich genommen zu einfach, als dass von einer geistigen Schöpfung zu reden ist.
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24. August 2010

GEMA-Lizenz nicht automatisch für Klingeltöne verwendbar

Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 18/08 Berechtigte sind aus Rechtsgründen nicht gehindert, der GEMA das Recht zur Nutzung bearbeiteter oder anders umgestalteter Musikwerke als Klingeltöne oder Freizeichenuntermalungsmelodien nur unter der aufschiebenden Bedingung einzuräumen, dass der Lizenznehmer der GEMA in jedem Einzelfall vor Beginn der Nutzung eine ihm von den Berechtigten zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte der Komponisten erteilte Benutzungsbewilligung vorgelegt hat.
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23. August 2010

Werbespot darf nicht ohne Einwilligung des Rechte-Inhabers im Internet veröffentlicht werden


Teilurteil des LG Köln vom 14.07.2010, Az.: 28 O 128/08

Einem Unternehmen ist es nicht gestattet einen ausschließlich für dieses produzierten TV-Werbespot ohne Einwilligung des Rechte-Inhabers im Internet zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn eine objektive Auslegung ergibt, dass Vertragszweck eine TV-Nutzung ist, wovon nach der Verkehrssitte eine Internetnutzung gerade nicht umfasst ist.
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18. August 2010

Irreführende Werbung bei Buch-Nachdruck

Urteil des OLG Köln vom 11.06.2010, Az.: 6 U 23/10

Ein Verleger darf bei inhaltlich und im Format zum Teil veränderter Neuauflage eines Buches nicht mit Aussagen werben, die geeignet sind, Fehlvorstellungen über den wahren Inhalt des Buches im Vergleich zum Originalwerk hervorzurufen. Konkret wurde die Neuausgabe eines berühmten Bildbandes von Helmut Newton beworben, welche jedoch in reduziertem Format herausgegeben und in dem 74 Bilder durch andere Motive ersetzt wurden. Das OLG Köln bestätigte die einstweilige Verfügung gegen den Verleger dahingehend, dass die Verwendung von sechs Werbeaussagen, wie z.B. "Wiederauferstehung des Buches", unzulässig sei, durch welche die Kaufinteressenten auf die völlige inhaltliche Identität von Original- und Neuausgabe schließen können.
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13. August 2010

Fotos aus Gutachten ohne Einwilligung nicht ins Internet

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 68/08

Erstattet ein Sachverständiger im Auftrag eines Unfallgeschädigten ein Gutachten über den Schaden an einem Unfallfahrzeug, das dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners vorgelegt werden soll, ist der Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht berechtigt, im Gutachten enthaltene Lichtbilder ohne Einwilligung des Sachverständigen in eine Restwertbörse im Internet einzustellen, um den vom Sachverständigen ermittelten Restwert zu überprüfen.
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12. August 2010

Access-Provider ist nicht zur Sperrung oder Erschwerung des Zugangs zu Domains mit schutzrechtsverletzenden Inhalten verpflichtet.

Urteil des LG Hamburg vom 12.03.2010, Az.: 308 O 640/08

Nach Ansicht des LG Hamburg haftet ein Access-Provider weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer für von seinen Kunden durch das Herunterladen bei bestimmten Internetdiensten begangene Schutzrechtsverletzungen. Die dem Access-Provider derzeit zur Verfügung stehenden technischen Maßnahmen zur Sperrung des Zugangs seiner Kunden zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt seinen mangels ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig. Abgesehen davon sei es dem Access-Provider auch nicht zumutbar, mit einer dieser Maßnahmen seinen Kunden den Zugang zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt zu erschweren.
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10. August 2010

Google-Thumbnails – keine Urheberrechtsverletzung

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08

Durch die Anzeige von Vorschaubildern im Rahmen der Bildersuche einer Internetsuchmaschine werden diese öffentlich zugänglich gemacht. Dabei ist die Anzeige dieser Vorschaubilder kein die Benutzung rechtfertigendes Zitat, da es keinen über das Zugänglichmachen hinausgehenden Zitatzweck verfolgt. Sichert der Berechtigte jedoch seine im Internet veröffentlichten Bilder nicht gegen den Zugriff von Suchmaschinen und erleichtert er darüber hinaus noch deren Auffindbarkeit, liegt seitens des Berechtigten eine schlichte Einwilligung zur Anzeige dieser Bilder in Thumbnails vor.
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