Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

11. Januar 2011

Atari verliert gegen Rapidshare

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.12.2010, Az.: I-20 U 59/10

Bei Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung muss ein Sharehosting-Unternehmen die betreffenden Inhalte löschen und zumutbare Vorsorge treffen, um weitere Verletzungen der Rechte an den betreffenden Inhalten zu verhindern. Tut ein Sharehosting-Unternehmen dies nicht, so kann es für fremde Urheberrechtsverletzungen als Störer haften. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf hat Rapidshare in diesem Fall seine Prüfungspflichten jedoch nicht verletzt, weil dem Unternehmen z.B. nicht zuzumuten sei, Dateinamen mit Wortfiltern zu überprüfen oder einzelne IP-Adressen zu sperren.
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03. Januar 2011

Lizenzgebühr für Musik auf dem Stadtfest

Urteil des LG Köln vom 27.12.2010, Az.: 28 S 12/08 Wird auf einem Stadtfest Musik ohne Einholung einer GEMA-Lizenz öffentlich zu Gehör gebracht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Ersatzanspruch bestimmt sich nach dem einschlägigen GEMA-Tarif, dessen Höhe von der Größe des Veranstaltungsraumes abhängt. Bei einem Stadtfest ist dieser Raum nicht nur der bühnennahe Bereich sondern der gesamte Veranstaltungsplatz, hier also das gesamte Stadtfest.
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29. Dezember 2010

Keine Prüfungspflichten eines Bildarchivbetreibers bei Weitergabe von Fotos an Presse

Pressemitteilung Nr. 235/2010 des BGH zu den Urteilen vom 07.12.2010, Az.: VI ZR 30/09, VI ZR 34/09

Bildagenturen, die Bilder aus zulässig erstellten Archiven lediglich an das veröffentlichende Presseorgan weitergeben, müssen nicht prüfen ob die geplante Veröffentlichung rechtsmäßig ist. Für eine unrechtmäßige Veröffentlichung können sie nicht haftbar gemacht werden, da für die Veröffentlichung von Bildnissen allein das veröffentlichende Presseorgan verantwortlich ist, das gemäß den §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz auch die Zulässigkeit der Verwendung zu prüfen hat.
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20. Dezember 2010

Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis

Urteil des BGH vom 26.10.2010, Az.: VI ZR 190/08

Einer Veröffentlichung von kontextbezogenen Bildnissen in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis, muss immer eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit vorrausgehen. Die streitgegenständliche Berichterstattung in der Zeitschrift "BUNTE" über den Rosenball in Monaco im Jahre 2007 war zulässig, da sie hauptsächlich an in der Öffentlichkeit bekannte Wertungen und Spekulationen knüpfte und einen noch ausreichenden Bezug zu dem Rosenball als zeitgeschichtliches Ereignis hatte.
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06. Dezember 2010

Praxis Aktuell: Zur irreführenden Verwendung einer eingetragenen Marke

Urteil des BGH vom 10.06.2010, Az.: I ZR 42/08

Die irreführende Verwendung einer eingetragenen Marke kann - gleichgültig, ob die Marke bereits für sich genommen irreführend ist oder ob sich die Umstände, die die Irreführung begründen, erst aus ihrer konkreten Verwendung ergeben - nach §§ 3, 5, 8 Abs. 1 UWG untersagt werden.
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06. Dezember 2010

Kostenlose Urheberrechtsübertragung für Veröffentlichung in Fan-Magazin umfasst keine gewerbliche Nutzung durch Dritte

Urteil des AG Düsseldorf vom 06.10.2010, Az.:57 C 4889/10

Wird ein Foto zur Veröffentlichung in einem Fan-Magazin weitergeben, so erstreckt sich das übertragene Nutzungsrecht ausschließlich auf diese Nutzung, sodass die Weitergabe an Dritte zur gewerblichen Nutzung sowohl unberechtigt ist als auch eine Urheberrechtsverletzung begründet. Kommt der Dritte seiner Pflicht sich zu vergewissern, ob der Verfügende befugt ist, das Veröffentlichungsrecht wirksam auf ihn zu übertragen nicht nach, macht sich dieser mit der Veröffentlichung des Fotos schadensersatzpflichtig.
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26. November 2010

Keine Urheberrechtsverletzung durch das Übernehmen von Artikeln der Tagespresse

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 09.11.2010, Az.: 6 U 14/10 Werden in einem Buch Artikel und Lichtbilder der Tagespresse übernommen, so kann dieser Eingriff in das Urheberrecht durch § 51 Nr. 2 UrhG gedeckt sein. Vorliegend hatte der Buchautor die vorbestehenden Werke in einer literarischen Collage mit teilweisem Bezug zueinander derart verknüpft, dass durch diese innere Verbindung ein literarischer Effekt, welcher über die in den einzelnen Texten enthaltenen Aussagen hinausgeht, erzielt wurde. Demgegenüber muss das nur noch geringe Auswertungsinteresse der betroffenen Zeitung zurücktreten.
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24. November 2010

Zur Zulässigkeit von Wort- und Bildberichterstattung bei gesellschaftlichen Anlässen

Beschluss des BVerfG vom 14.09.2010, Az.: 1 BvR 1842/08, 1 BvR 6/09, 1 BvR 2538/08 Der in der Veröffentlichung vom Fotos liegende Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist bei Personen, die nicht der Zeitgeschichte angehören, nur im Rahmen der Berichterstattung über ein öffentliches Ereignis gerechtfertigt. Die Grenze der Privatsphäre ist bei der Berichterstattung über die Teilnahme an Festivitäten, anlässlich derer auch das Verhalten und das Aussehen der betroffenen Person bei der Teilnahme kommentiert wird, nicht überschritten, da diese im Rahmen der Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung in die Öffentlichkeit hineinwirken.
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24. November 2010

Einfaches Bestreiten einer Urheberrechtsverletzung in P2P-Netzwerk genügt nicht

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 03.11.2010, Az.: 5 W 136/10 Das einfache Bestreiten einer Urheberrechtsverletzung in einem P2P-Netzwerk reicht nicht aus, um die Vermutung für die dargelegte Rechtsverletzung zu erschüttern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die IP-Adresse des Urheberrechtsverletzers dreimalig bestimmt wurde und diesem zuzuordnen ist. Bei der Frage des Vorliegens eines Beweisverwertungsverbotes, im Hinblick auf die Ermittlung der IP-Adressen ist deutsches Datenschutzrecht maßgeblich.
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