Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

28. September 2010

Drucker- und Plotterhersteller doch nicht von Geräteabgabe befreit

Beschluss des BVerfG vom 30.08.2010, Az.: 1 BvR 1631/08 Das Bundesverfassungsgericht hob aufgrund der Klage einer Verwertungsgesellschaft ein Urteil des BGH auf, das eine Pflicht der Hersteller zur Geräteabgabe für Drucker und Plotter verneinte. Der BGH verkenne seine Vorlagepflicht zum EuGH, da die vom BGH gefundene Auslegung des Urheberrechtsgesetzes aus europarechtlicher Sicht keineswegs zwingend sei. Zudem sei das Urheberrechtsgesetz im Lichte des technologischen Wandels auszulegen. Urheber verlieren deshalb nicht ihren Vergütungsanspruch, weil der historische Gesetzgeber diese Vervielfältigungsmöglichkeit noch nicht gekannt habe.
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17. September 2010

Keine Störerhaftung wegen belehrter Kinder

Urteil des AG Frankfurt/Main vom 17.09.2009, Az.: 31 C 975/08-10

Die Störerhaftung eines Internetanschlussinhabers scheidet aus, wenn ein Up- und Download urheberrechtlich geschützter Dateien durch seine eigenen Kinder verursacht wurde, denen das Herunterladen von Dateien nachdrücklich verboten wurde. Zu bejahen bleibt eine Störerhaftung jedoch dann, wenn im Vorfeld zu erwarten war, das Kind halte sich gerade nicht an das Verbot.
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13. September 2010

Verletzung „in gewerblichem Ausmaß“ durch Upload eines einzigen Werkes in P2P-Netzwerk

Beschluss des LG Köln vom 28.07.2010, Az.: 209 O 238/10

Das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen eines einzigen geschützten Filmwerkes in einem P2P-Netzwerk stellt eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem geschützten Werk um einen Film handelt, der vor der eigentlichen Veröffentlichung in Deutschland zugänglich gemacht wurde.
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07. September 2010

Keine Privilegierung für Lizenzverletzer

Urteil des LG Mannheim vom 05.03.2010, Az. 7 O 142/09 Der Verletzer eines Lizenzrechtes kann nicht verlangen, vom Inhaber der Lizenz in gleicher Weise privilegiert zu werden wie ein redlicher Lizenznehmer, insbesondere wenn die Privilegierung an Meldepflichten und Kontrollrechte geknüpft ist. Darum ist die Schadenshöhe anhand der vom Lizenzgeber regulär verlangten Lizenzgebühren zu schätzen, gerade auch dann, wenn die Lizenzverträge des Lizenzgebers eine Verzinsungpflicht bei Verzug des Lizenznehmers vorsehen.
Bei der Schätzung der Schadenshöhe sind ferner die wechselseitigen Beweisschwierigkeiten der Parteien sowie das Risiko der Rechtsbeständigkeit des verletzten Schutzrechtes zu berücksichtigen.
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07. September 2010

LG Hamburg lehnt Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube ab

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 27.08.2010

Das Landgericht Hamburg hat den Antrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube bezüglich der Veröffentlichung von insgesamt 75 Kompositionen mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen. Das Landgericht sah die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung als nicht hinreichend glaubhaft gemacht an. Ob von YouTube eine Unterlassung der Veröffentlichung von Musikstücken aus dem von den Antragstellerinnen als Verwertungsgesellschaften beanspruchten Musikrepertoire verlangt werden kann, hat das LG Hamburg damit allerdings nicht entschieden.
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27. August 2010

„Speicherstadt“ keine eintragungsfähige Marke

Beschluss des BPatG vom 04.05.2010, Az.: 24 W (pat) 76/08 Die Wortmarke "Speicherstadt" ist als geographische Bezeichnung nicht schutzfähig. Es besteht ein berechtigtes Interesse an einer ungehinderten Verwendung der Bezeichnung und aufgrund der Bekanntheit der Speicherstadt ist auch nicht davon auszugehen, dass die unter der Marke "Speicherstadt" angebotenen Waren und Dienstleistungen vom angesprochenen Publikum nur einem einzigen Unternehmen zugeordnet würden.
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26. August 2010

„Ich liebe es“ zu einfach für’s Urheberrecht

Pressemitteilung Nr. 24/10 des LG München I vom 18.08.2010, Az.: 21 O 177/09

Nach Ansicht des LG München I erreicht die einfache Melodienfolge der McDonald's-Werbemelodie "Ich liebe es" nicht die erforderliche Schöpfungshöhe um vom Urheberrecht erfasst zu werden. Die Melodie ist größtenteils durch den Text vorgegeben. Auch der übrige Teil ist für sich genommen zu einfach, als dass von einer geistigen Schöpfung zu reden ist.
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24. August 2010

GEMA-Lizenz nicht automatisch für Klingeltöne verwendbar

Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 18/08 Berechtigte sind aus Rechtsgründen nicht gehindert, der GEMA das Recht zur Nutzung bearbeiteter oder anders umgestalteter Musikwerke als Klingeltöne oder Freizeichenuntermalungsmelodien nur unter der aufschiebenden Bedingung einzuräumen, dass der Lizenznehmer der GEMA in jedem Einzelfall vor Beginn der Nutzung eine ihm von den Berechtigten zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte der Komponisten erteilte Benutzungsbewilligung vorgelegt hat.
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23. August 2010

Werbespot darf nicht ohne Einwilligung des Rechte-Inhabers im Internet veröffentlicht werden


Teilurteil des LG Köln vom 14.07.2010, Az.: 28 O 128/08

Einem Unternehmen ist es nicht gestattet einen ausschließlich für dieses produzierten TV-Werbespot ohne Einwilligung des Rechte-Inhabers im Internet zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn eine objektive Auslegung ergibt, dass Vertragszweck eine TV-Nutzung ist, wovon nach der Verkehrssitte eine Internetnutzung gerade nicht umfasst ist.
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18. August 2010

Irreführende Werbung bei Buch-Nachdruck

Urteil des OLG Köln vom 11.06.2010, Az.: 6 U 23/10

Ein Verleger darf bei inhaltlich und im Format zum Teil veränderter Neuauflage eines Buches nicht mit Aussagen werben, die geeignet sind, Fehlvorstellungen über den wahren Inhalt des Buches im Vergleich zum Originalwerk hervorzurufen. Konkret wurde die Neuausgabe eines berühmten Bildbandes von Helmut Newton beworben, welche jedoch in reduziertem Format herausgegeben und in dem 74 Bilder durch andere Motive ersetzt wurden. Das OLG Köln bestätigte die einstweilige Verfügung gegen den Verleger dahingehend, dass die Verwendung von sechs Werbeaussagen, wie z.B. "Wiederauferstehung des Buches", unzulässig sei, durch welche die Kaufinteressenten auf die völlige inhaltliche Identität von Original- und Neuausgabe schließen können.
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