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Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
17. November 2010 Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 29.09.2010, Az.: 5 U 9/09
Die Internetplattform "Sevenload" haftet für Urheberrechtsverletzungen ihrer User erst ab Kenntnisnahme. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Betreiber des Online-Videoportals die eingestellten Inhalte der User nicht zu Eigen machen und es somit an der nach außen sichtbaren Übernahme der Verantwortung für den Inhalt der Internetseite fehlt.
Weiterlesen 11. November 2010 Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 39/08
Bedient sich ein Berechtigter einer technischen Schutzmaßnahme, um den öffentlichen Zugang zu einem geschützten Werk nur auf dem Weg über die Startseite seiner Website zu eröffnen, greift das Setzen eines Hyperlink, der unter Umgehung dieser Schutzmaßnahme einen unmittelbaren Zugriff auf das geschützte Werk ermöglicht, in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes aus § 19a UrhG ein. Bei der technischen Schutzmaßnahme muss es sich nicht um eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a UrhG handeln. Es reicht aus, dass die Schutzmaßnahme den Willen des Berechtigten erkennbar macht, den öffentlichen Zugang zu dem geschützten Werk nur auf dem vorgesehenen Weg zu ermöglichen. ...
Weiterlesen 29. Oktober 2010 Pressemitteilung des LG Hamburg vom 27.10.2010, Az.: 308 O 710/09
Das Landgericht Hamburg hat einen Beklagten, der 2006 zwei Musikaufnahmen für kurze Zeit in eine Internettauschbörse eingestellt hatte, dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 15 Euro pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Das Landgericht Hamburg berücksichtigte dabei, dass es sich zwar um Musiktitel bekannter Künstler handelte, die Titel jedoch bereits mehrere Jahre alt waren. Bei der Schätzung der angemessen Lizenzgebühr orientierte sich das Gericht an dem GEMA-Tarif VR-OD 5 und einem Einigungsvorschlag im Schiedsstellenverfahren zwischen dem BITKOM und der GEMA.
Weiterlesen 28. Oktober 2010 Urteil des EuGH vom 21.10.2010, Az.: C- 467/08 Der "gerechte Ausgleich" in RL 2001/29/EG ist ein autonomer Begriff des Unionsrechts und im gesamten Unionsgebiet einheitlich auszulegen. Er bezieht sich auf die Verletzung des Urheberrechts durch private Vervielfältigungen. Berechnungsgrundlage ist der zu erwartende Schaden. Ausgleich kann von Privaten wie auch von Herstellern von Vervielfältigungsgeräten erhoben werden, die die Abgabe auf die Privatkunden umlegen können. Berücksichtigt werden muss, wenn Vervielfältigungsgeräte von Kundengruppen nachgewiesenermaßen zu anderen Zwecken als der Fertigung von Privatkopien verwendet werden.
Weiterlesen 26. Oktober 2010 Urteil des LG Düsseldorf vom 29.09.2010, Az.: 12 O 255/09
Das LG Düsseldorf untersagte die Ausstellung von Fotografien von einer künstlerischen Aktion, die in einer Live-Sendung dargeboten wurde und von der keine Aufzeichnung existiert. Die Beklagte habe diese Fotografien als Umgestaltung des Werkes ohne Einwilligung im Sinne von § 23 UrhG verwertet und damit in den Zuweisungsgehalt des Urheberrechts eingegriffen. Dabei geht es nicht um den Schutz der einzelnen auf den Fotografien wiedergegebenen Momente, sondern um die urheberrechtliche Schutzfähigkeit des Werkes als Ganzes. Auch improvisierte Aktionen sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Vorliegend setzte der Künstler eine eigene Idee im Rahmen einer Live-Sendung um und wollte dadurch eine künstlerische Aussage treffen.
Weiterlesen 21. Oktober 2010 Urteil des BGH vom 25.03.2010, Az.: I ZR 122/08
UrhG § 94 Abs. 1 Satz 1, §§ 95, 97 Abs. 1 v. 9.9.1995; BGB § 242 D
Wird das ausschließliche Recht des Herstellers von Laufbildern, die Bildfolge öffentlich zugänglich zu machen, dadurch schuldhaft verletzt, dass ein Nachrichtensender die Bildfolge ausstrahlt, kann der Verletzte nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns einen Bruchteil der Werbeeinnahmen beanspruchen, die der Betreiber des Nachrichtensenders dadurch erzielt, dass er Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert.
Weiterlesen 05. Oktober 2010 Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.07.2010, Az.: I-20 U 235/08 Ein Verlag darf die für eine Print-Zeitung lizensierten Fotografien ohne Zahlung weiterer Lizenzgebühren grundsätzlich auch für ein E-Paper verwenden. Ein freier Fotograf forderte für diese Nutzung im Rahmen der Lizenzanalogie jedoch Schadensersatz. Das OLG Düsseldorf folgte dennoch der Ansicht der Sachverständigen, wonach bei einem der gedruckten Zeitung identischen E-Paper, welches gegen Bezahlung zum Download steht und nur geringe Auflagenzahlen hat, regelmäßig keine weitere Lizenzgebühr zu zahlen sei. Lediglich in Sonderfällen –beispielsweise wenn die Urheberbenennung fehle- sei ein Aufschlag zu bejahen.
Weiterlesen 05. Oktober 2010 Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 22.06.2010, Az.: 11 U 13/10
Hat man vom Rechtsinhaber eine Software innerhalb eines Rahmenvertrages erworben, so darf ein Datenträger mit dieser Software nicht hergestellt werden, sofern er dazu dient, an einen Wiederverkäufer veräußert zu werden und dies nicht den Bestimmungen des Rahmenvertrages entspricht. Außerdem kann eine Lizenz für die Verwendung der Software nicht auf einen Wiederverkäufer übertragen werden, wenn der Rahmenvertrag ausschließlich den am Vertragslizenzprogramm teilnehmenden Einrichtungen eine Lizenz zur Verwendung der Software als Endnutzer einräumt.
Weiterlesen 28. September 2010 Urteil des OLG Celle vom 25.08.2010, Az.: 31 Ss 30/10 Sind Polizeibeamte und Staatsanwälte im Rahmen ihrer Dienstausübung an keinem Verfahren von großem öffentlichen Interesse beteiligt, sind sie keine Personen der Zeitgeschichte. Die Veröffentlichung von Bildnissen dieser Personen, die sie bei einer Hausdurchsuchung zeigen, ist daher ohne deren Zustimmung unzulässig. Die Veröffentlichung des Porträtgemäldes eines Staatsanwaltes ist dagegen, solange keine Herabwürdigung stattfindet, zustimmungsfrei, da die Kunstfreiheit des Urhebers dem Persönlichkeitsrecht des Porträtierten grundsätzlich vorgeht.
Weiterlesen 28. September 2010 Beschluss des BVerfG vom 30.08.2010, Az.: 1 BvR 1631/08 Das Bundesverfassungsgericht hob aufgrund der Klage einer Verwertungsgesellschaft ein Urteil des BGH auf, das eine Pflicht der Hersteller zur Geräteabgabe für Drucker und Plotter verneinte. Der BGH verkenne seine Vorlagepflicht zum EuGH, da die vom BGH gefundene Auslegung des Urheberrechtsgesetzes aus europarechtlicher Sicht keineswegs zwingend sei. Zudem sei das Urheberrechtsgesetz im Lichte des technologischen Wandels auszulegen. Urheber verlieren deshalb nicht ihren Vergütungsanspruch, weil der historische Gesetzgeber diese Vervielfältigungsmöglichkeit noch nicht gekannt habe.
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