Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
La modernización de un edificio con derechos de autor
Sentencia del OLG Stuttgart (Tribunal Regional Superior Stuttgart) del 06/10/2010, ref.: 4 U 106/10
Durante la modificación de un edificio protegido por los derechos de autor, el interés en la modernización prima sobre el interés del autor por mantener el edificio sin modificar. Aún así, la modificación ha de incluir la naturaleza y el alcance de la estructura protegida asi como el resto de los efectos protegidos por los derechos de autor, sin embargo, el plazo de protección expirará con antelación. Cualquier alternativa de planificación y sus posibles costes se tendrán tan poco en cuenta como los intereses generales y públicos.Modernisierung eines urheberrechtlich geschützten Gebäudes
Modernization of a copyrighted building
Judgement of the OLG Stuttgart (Higher Regional Court Stuttgart) of 06/10/2010, Az: 4 U 106/10
During modification of a copyrighted building, the interest in the modernization outweighed the interest of the author of an unmodified maintenance of the building. Balancing of interests, the modification should include the nature and scope of the protected structure and the remaining protective effect of the relevant copyright law, which, however, reduces the expiry of the protection time. Any possible planning alternatives and their costs implications should not be really taken into account as general and public interests.Fotografieren von Schlössern in Berlin und Brandenburg erlaubt
„Sevenload“ haftet für Urheberrechtsverletzung ihrer Nutzer ab Kenntnisnahme
Die Internetplattform "Sevenload" haftet für Urheberrechtsverletzungen ihrer User erst ab Kenntnisnahme. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Betreiber des Online-Videoportals die eingestellten Inhalte der User nicht zu Eigen machen und es somit an der nach außen sichtbaren Übernahme der Verantwortung für den Inhalt der Internetseite fehlt.
Session-ID: Umgehung von für Dritte als solche erkennbarer Schutzmaßnahmen
Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 39/08
Bedient sich ein Berechtigter einer technischen Schutzmaßnahme, um den öffentlichen Zugang zu einem geschützten Werk nur auf dem Weg über die Startseite seiner Website zu eröffnen, greift das Setzen eines Hyperlink, der unter Umgehung dieser Schutzmaßnahme einen unmittelbaren Zugriff auf das geschützte Werk ermöglicht, in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes aus § 19a UrhG ein. Bei der technischen Schutzmaßnahme muss es sich nicht um eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a UrhG handeln. Es reicht aus, dass die Schutzmaßnahme den Willen des Berechtigten erkennbar macht, den öffentlichen Zugang zu dem geschützten Werk nur auf dem vorgesehenen Weg zu ermöglichen. ...15 Euro Schadensersatz pro Musiktitel für Filesharing
Pressemitteilung des LG Hamburg vom 27.10.2010, Az.: 308 O 710/09
Das Landgericht Hamburg hat einen Beklagten, der 2006 zwei Musikaufnahmen für kurze Zeit in eine Internettauschbörse eingestellt hatte, dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 15 Euro pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Das Landgericht Hamburg berücksichtigte dabei, dass es sich zwar um Musiktitel bekannter Künstler handelte, die Titel jedoch bereits mehrere Jahre alt waren. Bei der Schätzung der angemessen Lizenzgebühr orientierte sich das Gericht an dem GEMA-Tarif VR-OD 5 und einem Einigungsvorschlag im Schiedsstellenverfahren zwischen dem BITKOM und der GEMA.Zum „Gerechten Ausgleich“ im europäischen Urheberrecht
Urheberrechtlicher Schutz von Fotografien einer künstlerischen Aktion
Das LG Düsseldorf untersagte die Ausstellung von Fotografien von einer künstlerischen Aktion, die in einer Live-Sendung dargeboten wurde und von der keine Aufzeichnung existiert. Die Beklagte habe diese Fotografien als Umgestaltung des Werkes ohne Einwilligung im Sinne von § 23 UrhG verwertet und damit in den Zuweisungsgehalt des Urheberrechts eingegriffen. Dabei geht es nicht um den Schutz der einzelnen auf den Fotografien wiedergegebenen Momente, sondern um die urheberrechtliche Schutzfähigkeit des Werkes als Ganzes. Auch improvisierte Aktionen sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Vorliegend setzte der Künstler eine eigene Idee im Rahmen einer Live-Sendung um und wollte dadurch eine künstlerische Aussage treffen.

