Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

23. November 2010

Schadensersatz für Fotos bei einfachem Nutzungsrecht

Urteil des LG Kassel vom 04.11.2010, Az.: 1 O 772/10 Hat eine Firma die einfachen Nutzungsrechte an Lichtbildwerken, ist bei der Ermittlung der Höhe des Schadensersatzanspruchs des Urhebers im Rahmen der Lizenzanalogie nicht auf die MFM-Empfehlung zurückzugreifen, wenn der Urheber einen Lizenzvertrag mit der Firma bezüglich der betroffenen Bilder abgeschlossen hat und dies zeitnah zur Verletzungshandlung des Dritten geschah. In einem solchen Fall kann die zwischen dem Urheber und der Firma konkret vereinbarte Vergütung bezüglich der betroffenen Bilder herangezogen werden. Damit der Urheber zusätzlich zum Schadensersatzanspruch einen Zuschlag wegen Unterlassens des Bildquellennachweises verlangen kann, muss er von seinem Urheberbezeichnungsrecht Gebrauch gemacht haben.
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22. November 2010

La modernización de un edificio con derechos de autor

Sentencia del OLG Stuttgart (Tribunal Regional Superior Stuttgart) del 06/10/2010, ref.: 4 U 106/10

Durante la modificación de un edificio protegido por los derechos de autor, el interés en la modernización prima sobre el interés del autor por mantener el edificio sin modificar. Aún así, la modificación ha de incluir la naturaleza y el alcance de la estructura protegida asi como el resto de los efectos protegidos por los derechos de autor, sin embargo, el plazo de protección expirará con antelación. Cualquier alternativa de planificación y sus posibles costes se tendrán tan poco en cuenta como los intereses generales y públicos.
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22. November 2010

Modernisierung eines urheberrechtlich geschützten Gebäudes

Urteil des OLG Stuttgart vom 06.10.2010, Az.: 4 U 106/10 Bei Umbau eines urheberrechtlich geschützten Bauwerkes überwiegt das Interesse an der Modernisierung das Interesse des Urhebers an einer unveränderten Erhaltung des Bauwerkes . In die Abwägung wird neben der Art und des Umfangs der Änderung an dem geschützten Bauwerk auch die noch verbleibende Schutzwirkung des jeweiligen Urheberrechts mit einbezogen, welche sich jedoch zum Ablauf der Schutzdauer verringert. Auch sind etwaige Planungsalternativen und deren Kosten ebenso wenig zu berücksichtigen wie allgemeine und öffentliche Interessen.
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22. November 2010

Modernization of a copyrighted building

Judgement of the OLG Stuttgart (Higher Regional Court Stuttgart) of 06/10/2010, Az: 4 U 106/10

During modification of a copyrighted building, the interest in the modernization outweighed the interest of the author of an unmodified maintenance of the building. Balancing of interests, the modification should include the nature and scope of the protected structure and the remaining protective effect of the relevant copyright law, which, however, reduces the expiry of the protection time. Any possible planning alternatives and their costs implications should not be really taken into account as general and public interests.
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18. November 2010

Fotografieren von Schlössern in Berlin und Brandenburg erlaubt

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 18.02.2010, Az.: 5 U 13/09 Eine als Stiftung des öffentlichen Rechts errichtete Schlösserverwaltung, die zum Zwecke der Erhaltung und Pflege der Schlösser für die Öffentlichkeit gegründet wurde, kann das Fotografieren der Schlösser von außen zu gewerblichen Zwecken nicht verbieten. Schon aus dem Eigentum an den Schlössern ergibt sich kein die gewerbliche Nutzung durch Dritte ausschließendes Recht. Dieses könnte sich nur aus einem der Stiftung nicht zustehenden Immaterialgüterrecht ergeben. Auch ist das Eigentumsrecht der Verwaltung aufgrund des Stiftungszweckes eingeschränkt.
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17. November 2010

„Sevenload“ haftet für Urheberrechtsverletzung ihrer Nutzer ab Kenntnisnahme

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 29.09.2010, Az.: 5 U 9/09

Die Internetplattform "Sevenload" haftet für Urheberrechtsverletzungen ihrer User erst ab Kenntnisnahme. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Betreiber des Online-Videoportals die eingestellten Inhalte der User nicht zu Eigen machen und es somit an der nach außen sichtbaren Übernahme der Verantwortung für den Inhalt der Internetseite fehlt.
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11. November 2010

Session-ID: Umgehung von für Dritte als solche erkennbarer Schutzmaßnahmen

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 39/08

Bedient sich ein Berechtigter einer technischen Schutzmaßnahme, um den öffentlichen Zugang zu einem geschützten Werk nur auf dem Weg über die Startseite seiner Website zu eröffnen, greift das Setzen eines Hyperlink, der unter Umgehung dieser Schutzmaßnahme einen unmittelbaren Zugriff auf das geschützte Werk ermöglicht, in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes aus § 19a UrhG ein. Bei der technischen Schutzmaßnahme muss es sich nicht um eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a UrhG handeln. Es reicht aus, dass die Schutzmaßnahme den Willen des Berechtigten erkennbar macht, den öffentlichen Zugang zu dem geschützten Werk nur auf dem vorgesehenen Weg zu ermöglichen. ...
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29. Oktober 2010

15 Euro Schadensersatz pro Musiktitel für Filesharing

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 27.10.2010, Az.: 308 O 710/09

Das Landgericht Hamburg hat einen Beklagten, der 2006 zwei Musikaufnahmen für kurze Zeit in eine Internettauschbörse eingestellt hatte, dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 15 Euro pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Das Landgericht Hamburg berücksichtigte dabei, dass es sich zwar um Musiktitel bekannter Künstler handelte, die Titel jedoch bereits mehrere Jahre alt waren. Bei der Schätzung der angemessen Lizenzgebühr orientierte sich das Gericht an dem GEMA-Tarif VR-OD 5 und einem Einigungsvorschlag im Schiedsstellenverfahren zwischen dem BITKOM und der GEMA.
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28. Oktober 2010

Zum „Gerechten Ausgleich“ im europäischen Urheberrecht

Urteil des EuGH vom 21.10.2010, Az.: C- 467/08 Der "gerechte Ausgleich" in RL 2001/29/EG ist ein autonomer Begriff des Unionsrechts und im gesamten Unionsgebiet einheitlich auszulegen. Er bezieht sich auf die Verletzung des Urheberrechts durch private Vervielfältigungen. Berechnungsgrundlage ist der zu erwartende Schaden. Ausgleich kann von Privaten wie auch von Herstellern von Vervielfältigungsgeräten erhoben werden, die die Abgabe auf die Privatkunden umlegen können. Berücksichtigt werden muss, wenn Vervielfältigungsgeräte von Kundengruppen nachgewiesenermaßen zu anderen Zwecken als der Fertigung von Privatkopien verwendet werden.
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26. Oktober 2010

Urheberrechtlicher Schutz von Fotografien einer künstlerischen Aktion

Urteil des LG Düsseldorf vom 29.09.2010, Az.: 12 O 255/09

Das LG Düsseldorf untersagte die Ausstellung von Fotografien von einer künstlerischen Aktion, die in einer Live-Sendung dargeboten wurde und von der keine Aufzeichnung existiert. Die Beklagte habe diese Fotografien als Umgestaltung des Werkes ohne Einwilligung im Sinne von § 23 UrhG verwertet und damit in den Zuweisungsgehalt des Urheberrechts eingegriffen. Dabei geht es nicht um den Schutz der einzelnen auf den Fotografien wiedergegebenen Momente, sondern um die urheberrechtliche Schutzfähigkeit des Werkes als Ganzes. Auch improvisierte Aktionen sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Vorliegend setzte der Künstler eine eigene Idee im Rahmen einer Live-Sendung um und wollte dadurch eine künstlerische Aussage treffen.
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