Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

07. Februar 2011

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen vor

Pressemitteilung Nr. 21/2011 des BGH zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: I ZR 129/08

Einen Rechtsstreit zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Softwarelizenzen hat der Bundesgerichtshof nun dem Gerichtshof der Europäischen Union zu einer Vorabentscheidung vorgelegt. Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass durch den Verkauf bereits gebrauchter Softwarelizenzen im Wege der Online-Vermittlung unzulässig in das Recht der Vervielfältigung eingegriffen wird. Allerdings könnte eine Vervielfältigung auch durch eine EG-Richtlinie gedeckt sein.
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04. Februar 2011

Kein unbegrenzter Aufschub für Urheberrecht

Urteil des EuGH vom 27.01.2011, Az.: C-168/09 Wird durch europarechtliche Regelungen eine einheitliche Schutzdauer im Urheberrecht geschaffen, so sind in diesen Schutz auch Werke einzubeziehen, deren Schutz nach der bisherigen nationalen Regelung bereits erloschen ist, die aber aufgrund der Neuregelung weiterhin schutzfähig wären.
Bei der Umsetzung der europarechtlichen Vorgabe kann zum Schutz derjenigen, die das nach der bisherigen Regelung gemeinfreie Werk genutzt haben, eine Übergangszeit geschaffen werden, in der die Nutzer den Gebrauch einstellen und noch vorhandene Bestände ihrer Kopien absetzen können. Ein unbegrenzter Aufschub ist derweil nicht zulässig.
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24. Januar 2011

30.000 EUR Streitwert für die „Brockhaus Enzyklopädie multimedial“

Urteil des AG Magdeburg vom 12.05.2010, Az.: 140 C 2323/09

Bei einer Filesharing-Angelegenheit wurde der Streitwert für die "Brockhaus Enzyklopädie multimedial" im Rahmen einer Gebührenklage auf 30.000 EUR festgesetzt und der Klägerseite die angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 853,00 EUR zugesprochen. Insbesondere wurde durch das Gericht nicht beanstandet, dass die Klägerin als Schadensersatz den doppelten Verkaufspreis der "Brockhaus Enzyklopädie multimedial", nämlich 3.275,58 EUR, geltend gemacht hat.

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24. Januar 2011

Berechnung des Schadensersatzes bei Filesharing

Urteil des LG Düsseldorf vom 24.11.2010, Az.: 12 O 521/09 Dem in seinen Rechten durch die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes in sog. Tauschbörsen verletzten Rechteinhaber steht es grundsätzlich frei, den ihm gegen den Verletzer zustehenden Schadensersatzanspruch im Wege der Lizenzanalogie gem. § 97 II S.3 UrhG zu berechnen. Danach steht dem Rechteinhaber eine Lizenzvergütung in der Höhe zu, welche bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages zwischen zwei vernünftigen Parteien als angemessene Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Als Schätzungsgrundlage kann dabei der GEMA-Tarif VR-W I herangezogen werden.
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18. Januar 2011

400.000 Euro Streitwert bei Filesharing

Urteil des LG Köln vom 24.11.2010, Az.: 28 O 202/10 Erneut spricht das LG Köln Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzungen in einer Tauschbörse zu. Das Gericht führt dabei zum wiederholten Mal aus, dass eine Darlegung der vollständigen Rechtekette, die eine lückenlose Verbindung zum ursprünglichen Rechtsinhaber herstellt, dann nicht erforderlich ist, wenn die Rechtsinhaberschaft lediglich pauschal bestritten wird. Da die Anzahl der online gestellten Titel bei 3.749 lag, legte das Gericht in Bezug auf jede der vier Klägerinnen den Streitwert auf 100.000,- € fest, woraus sich der Gesamtstreitwert von 400.000,- € ergibt.
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12. Januar 2011

Als Internetanschlussinhaber haften Eltern als Störer für ihre (jugendlichen) Kinder

Beschluss des LG Köln vom 01.12.2010, Az.: 28 O 594/10

Erneut wurde entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverstöße ihrer jugendlichen Kinder als Störer haften, wenn sie ihrer durch die Bereitstellung eines Internetanschlusses gesteigerten Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Durch die mittlerweile regelmäßige Berichterstatung sollte die Tatsache, dass durch das Überlassen eines Internetanschlusses an Dritte Rechtsverletzungen nicht unwahrscheinlich werden, in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt sein. Aus diesem Grunde dürfen Eltern nicht ihre Augen verschließen, sondern müssen vielmehr durch konsequente Ausübung ihrer Prüf- und Handlungspflichten dafür sorgen, dass Urheberrechtsverletzungen verhindert werden.
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11. Januar 2011

Atari verliert gegen Rapidshare

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.12.2010, Az.: I-20 U 59/10

Bei Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung muss ein Sharehosting-Unternehmen die betreffenden Inhalte löschen und zumutbare Vorsorge treffen, um weitere Verletzungen der Rechte an den betreffenden Inhalten zu verhindern. Tut ein Sharehosting-Unternehmen dies nicht, so kann es für fremde Urheberrechtsverletzungen als Störer haften. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf hat Rapidshare in diesem Fall seine Prüfungspflichten jedoch nicht verletzt, weil dem Unternehmen z.B. nicht zuzumuten sei, Dateinamen mit Wortfiltern zu überprüfen oder einzelne IP-Adressen zu sperren.
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03. Januar 2011

Lizenzgebühr für Musik auf dem Stadtfest

Urteil des LG Köln vom 27.12.2010, Az.: 28 S 12/08 Wird auf einem Stadtfest Musik ohne Einholung einer GEMA-Lizenz öffentlich zu Gehör gebracht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Ersatzanspruch bestimmt sich nach dem einschlägigen GEMA-Tarif, dessen Höhe von der Größe des Veranstaltungsraumes abhängt. Bei einem Stadtfest ist dieser Raum nicht nur der bühnennahe Bereich sondern der gesamte Veranstaltungsplatz, hier also das gesamte Stadtfest.
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29. Dezember 2010

Keine Prüfungspflichten eines Bildarchivbetreibers bei Weitergabe von Fotos an Presse

Pressemitteilung Nr. 235/2010 des BGH zu den Urteilen vom 07.12.2010, Az.: VI ZR 30/09, VI ZR 34/09

Bildagenturen, die Bilder aus zulässig erstellten Archiven lediglich an das veröffentlichende Presseorgan weitergeben, müssen nicht prüfen ob die geplante Veröffentlichung rechtsmäßig ist. Für eine unrechtmäßige Veröffentlichung können sie nicht haftbar gemacht werden, da für die Veröffentlichung von Bildnissen allein das veröffentlichende Presseorgan verantwortlich ist, das gemäß den §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz auch die Zulässigkeit der Verwendung zu prüfen hat.
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