Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
Online-Archivierung von tagesaktuellen Artikeln zulässig
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten muss unentgeltliche Fotografien zu gewerblichen Zwecken nicht gestatten
Abmahnung ohne Bilder ist u.U. nicht geeignet Prüfungspflichten auszulösen
Beschluss des OLG Hamburg vom 27.04.2010, Az.: 5 W 24/10
Ein Dienstanbieter bzw. Forenbetreiber, der durch eine Abmahnung als Störer in Anspruch genommen werden soll, muss durch die Abmahnung erkennen können, welche seiner Mitglieder eine Rechtsverletzung begangen haben. Zudem muss er durch die Abmahnung über die Art der Rechtsverletzung und das geschützte Objekt, auf welches sich die Rechtverletzung bezieht, informiert werden. Werden urheberrechtlich geschützte grafische Gestaltungen beanstandet, setzt eine wirksame Reaktion des Abgemahnten voraus, dass er Kenntnis über das konkrete Erscheinungsbild des Schutzobjektes hat.Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen vor
Pressemitteilung Nr. 21/2011 des BGH zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: I ZR 129/08
Einen Rechtsstreit zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Softwarelizenzen hat der Bundesgerichtshof nun dem Gerichtshof der Europäischen Union zu einer Vorabentscheidung vorgelegt. Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass durch den Verkauf bereits gebrauchter Softwarelizenzen im Wege der Online-Vermittlung unzulässig in das Recht der Vervielfältigung eingegriffen wird. Allerdings könnte eine Vervielfältigung auch durch eine EG-Richtlinie gedeckt sein.Kein unbegrenzter Aufschub für Urheberrecht
Bei der Umsetzung der europarechtlichen Vorgabe kann zum Schutz derjenigen, die das nach der bisherigen Regelung gemeinfreie Werk genutzt haben, eine Übergangszeit geschaffen werden, in der die Nutzer den Gebrauch einstellen und noch vorhandene Bestände ihrer Kopien absetzen können. Ein unbegrenzter Aufschub ist derweil nicht zulässig.
30.000 EUR Streitwert für die „Brockhaus Enzyklopädie multimedial“
Bei einer Filesharing-Angelegenheit wurde der Streitwert für die "Brockhaus Enzyklopädie multimedial" im Rahmen einer Gebührenklage auf 30.000 EUR festgesetzt und der Klägerseite die angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 853,00 EUR zugesprochen. Insbesondere wurde durch das Gericht nicht beanstandet, dass die Klägerin als Schadensersatz den doppelten Verkaufspreis der "Brockhaus Enzyklopädie multimedial", nämlich 3.275,58 EUR, geltend gemacht hat.
Berechnung des Schadensersatzes bei Filesharing
400.000 Euro Streitwert bei Filesharing
Als Internetanschlussinhaber haften Eltern als Störer für ihre (jugendlichen) Kinder
Beschluss des LG Köln vom 01.12.2010, Az.: 28 O 594/10
Erneut wurde entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverstöße ihrer jugendlichen Kinder als Störer haften, wenn sie ihrer durch die Bereitstellung eines Internetanschlusses gesteigerten Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Durch die mittlerweile regelmäßige Berichterstatung sollte die Tatsache, dass durch das Überlassen eines Internetanschlusses an Dritte Rechtsverletzungen nicht unwahrscheinlich werden, in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt sein. Aus diesem Grunde dürfen Eltern nicht ihre Augen verschließen, sondern müssen vielmehr durch konsequente Ausübung ihrer Prüf- und Handlungspflichten dafür sorgen, dass Urheberrechtsverletzungen verhindert werden.
