Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

14. Februar 2011

Zur Störerhaftung bei Filesharing

Beschluss des LG Köln vom 10.01.2011, Az.: 28 O 421/10 Erneut befasste sich das LG Köln mit der Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Um eine solche Haftung für das Verhalten zugangsberechtigter Dritter auszuschließen, genügt es nicht, diesen lediglich zu untersagen, Musik mittels Filesharing-Software aus dem Internet herunterzuladen. Vielmehr sind weitere wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Rechtsverletzungen, wie z.B. beschränkte Benutzerkonten oder die Nutzung einer Firewall-Software, zu ergreifen.
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14. Februar 2011

Online-Archivierung von tagesaktuellen Artikeln zulässig

Urteil des LG Braunschweig vom 12.08.2009, Az.: 9 S 417/08 Die Archivierung von Artikeln auf einer Onlineplattform ist von § 50 UrhG gedeckt und somit zulässig. Die Verwendung wird nicht durch bloßen Zeitablauf unzulässig. Ein Löschen oder eine Aktualitätsprüfung der einzelnen gespeicherten Artikel würde einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand bedeuten, welcher die Anforderungen an die Presse überspannen würde. Die Interessen des Urhebers werden dabei nicht nennenswert beeinträchtigt, sondern eher gefördert.
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10. Februar 2011

Stiftung Preußische Schlösser und Gärten muss unentgeltliche Fotografien zu gewerblichen Zwecken nicht gestatten

Urteil des BGH vom 17.12.2010, Az.: V ZR 45/10 Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind. Ein öffentlich-rechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlich-rechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.
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08. Februar 2011

Abmahnung ohne Bilder ist u.U. nicht geeignet Prüfungspflichten auszulösen

Beschluss des OLG Hamburg vom 27.04.2010, Az.: 5 W 24/10

Ein Dienstanbieter bzw. Forenbetreiber, der durch eine Abmahnung als Störer in Anspruch genommen werden soll, muss durch die Abmahnung erkennen können, welche seiner Mitglieder eine Rechtsverletzung begangen haben. Zudem muss er durch die Abmahnung über die Art der Rechtsverletzung und das geschützte Objekt, auf welches sich die Rechtverletzung bezieht, informiert werden. Werden urheberrechtlich geschützte grafische Gestaltungen beanstandet, setzt eine wirksame Reaktion des Abgemahnten voraus, dass er Kenntnis über das konkrete Erscheinungsbild des Schutzobjektes hat.
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07. Februar 2011

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen vor

Pressemitteilung Nr. 21/2011 des BGH zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: I ZR 129/08

Einen Rechtsstreit zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Softwarelizenzen hat der Bundesgerichtshof nun dem Gerichtshof der Europäischen Union zu einer Vorabentscheidung vorgelegt. Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass durch den Verkauf bereits gebrauchter Softwarelizenzen im Wege der Online-Vermittlung unzulässig in das Recht der Vervielfältigung eingegriffen wird. Allerdings könnte eine Vervielfältigung auch durch eine EG-Richtlinie gedeckt sein.
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04. Februar 2011

Kein unbegrenzter Aufschub für Urheberrecht

Urteil des EuGH vom 27.01.2011, Az.: C-168/09 Wird durch europarechtliche Regelungen eine einheitliche Schutzdauer im Urheberrecht geschaffen, so sind in diesen Schutz auch Werke einzubeziehen, deren Schutz nach der bisherigen nationalen Regelung bereits erloschen ist, die aber aufgrund der Neuregelung weiterhin schutzfähig wären.
Bei der Umsetzung der europarechtlichen Vorgabe kann zum Schutz derjenigen, die das nach der bisherigen Regelung gemeinfreie Werk genutzt haben, eine Übergangszeit geschaffen werden, in der die Nutzer den Gebrauch einstellen und noch vorhandene Bestände ihrer Kopien absetzen können. Ein unbegrenzter Aufschub ist derweil nicht zulässig.
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24. Januar 2011

30.000 EUR Streitwert für die „Brockhaus Enzyklopädie multimedial“

Urteil des AG Magdeburg vom 12.05.2010, Az.: 140 C 2323/09

Bei einer Filesharing-Angelegenheit wurde der Streitwert für die "Brockhaus Enzyklopädie multimedial" im Rahmen einer Gebührenklage auf 30.000 EUR festgesetzt und der Klägerseite die angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 853,00 EUR zugesprochen. Insbesondere wurde durch das Gericht nicht beanstandet, dass die Klägerin als Schadensersatz den doppelten Verkaufspreis der "Brockhaus Enzyklopädie multimedial", nämlich 3.275,58 EUR, geltend gemacht hat.

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24. Januar 2011

Berechnung des Schadensersatzes bei Filesharing

Urteil des LG Düsseldorf vom 24.11.2010, Az.: 12 O 521/09 Dem in seinen Rechten durch die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes in sog. Tauschbörsen verletzten Rechteinhaber steht es grundsätzlich frei, den ihm gegen den Verletzer zustehenden Schadensersatzanspruch im Wege der Lizenzanalogie gem. § 97 II S.3 UrhG zu berechnen. Danach steht dem Rechteinhaber eine Lizenzvergütung in der Höhe zu, welche bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages zwischen zwei vernünftigen Parteien als angemessene Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Als Schätzungsgrundlage kann dabei der GEMA-Tarif VR-W I herangezogen werden.
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18. Januar 2011

400.000 Euro Streitwert bei Filesharing

Urteil des LG Köln vom 24.11.2010, Az.: 28 O 202/10 Erneut spricht das LG Köln Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzungen in einer Tauschbörse zu. Das Gericht führt dabei zum wiederholten Mal aus, dass eine Darlegung der vollständigen Rechtekette, die eine lückenlose Verbindung zum ursprünglichen Rechtsinhaber herstellt, dann nicht erforderlich ist, wenn die Rechtsinhaberschaft lediglich pauschal bestritten wird. Da die Anzahl der online gestellten Titel bei 3.749 lag, legte das Gericht in Bezug auf jede der vier Klägerinnen den Streitwert auf 100.000,- € fest, woraus sich der Gesamtstreitwert von 400.000,- € ergibt.
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12. Januar 2011

Als Internetanschlussinhaber haften Eltern als Störer für ihre (jugendlichen) Kinder

Beschluss des LG Köln vom 01.12.2010, Az.: 28 O 594/10

Erneut wurde entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverstöße ihrer jugendlichen Kinder als Störer haften, wenn sie ihrer durch die Bereitstellung eines Internetanschlusses gesteigerten Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Durch die mittlerweile regelmäßige Berichterstatung sollte die Tatsache, dass durch das Überlassen eines Internetanschlusses an Dritte Rechtsverletzungen nicht unwahrscheinlich werden, in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt sein. Aus diesem Grunde dürfen Eltern nicht ihre Augen verschließen, sondern müssen vielmehr durch konsequente Ausübung ihrer Prüf- und Handlungspflichten dafür sorgen, dass Urheberrechtsverletzungen verhindert werden.
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