Suchmaschine haftet nicht automatisch für KI-Übersicht
Eine Suchmaschine kann grundsätzlich auch für falsche Informationen verantwortlich sein, die sie Nutzern in einer vorangestellten KI-Übersicht präsentiert. Eine Haftung ist damit nicht von vornherein ausgeschlossen. Dies entschied nun das LG Frankfurt a.M. Ein Unterlassungsanspruch scheidet aber aus, wenn die beanstandete Aussage aus Sicht der angesprochenen Nutzer nicht als falsch verstanden werden muss. Zudem stellte das Gericht klar, dass eine solche „KI-Übersicht“ im konkreten Fall kein „Produkt“ im Sinne von Art. 6 Abs. 5 DMA ist, das im Ranking unzulässig gegenüber anderen Suchergebnissen bevorzugt würde. Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat das Gericht zurückgewiesen.

