Urteile aus der Kategorie „Urteile“

23. Oktober 2025 Top-Urteil

Ist Facebook wirklich kostenlos?

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Beschluss vom BGH v. 25. September 2025 , AZ.: I ZR 11/20

Die Beklagtenpartei, Betreiber der Internetplattform ,,www.facebook.com", warb mit dem Slogan ,,Facebook ist und bleibt kostenlos" für eine kostenfreie Registrierung. Durch dieses Angebot sollte die Attraktivität der Website für potentielle Nutzer steigen. Die Klägerpartei war der Meinung, dass Facebook aufgrund der bei der Registrierung preisgegebenen personenbezogenen Daten nicht kostenlos sei. Die Daten würden für Werbung verwendet und dadrch die Privatsphäre der Nutzer beeinträchtigt werden. Kernfrage des Sachverhalts war somit die Auslegung des Kostenbegriff. Schon das Landgericht kam zum Schluss, dass der Slogan nicht irreführend bezüglich des Kostenpunkts sei. Auch das Berufungsgericht entschied, dass ,,kostenlos" im Sinne einer nicht entstehenden Zahlungspflicht zu verstehen sei. Vorliegend waren weder offensichtliche noch versteckte materielle Kosten gegeben. Personenbezogene Daten können zwar materiellen Kosten gleichgesetzt werden, dies sei aber im geschilderten Sachverhalt nicht der Fall. Dem stimmte auch der BGH zu.

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21. Oktober 2025

Preisermäßigung muss niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zeigen

Unübersichtliche Menge an Rabattaktionen in Zeitschrift
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 09.10.2025, Az.: I ZR 183/24

Der BGH gab der Wettbewerbszentrale, welche einen Lebensmitteldiscounter aufgrund unzulässiger Preisangaben verklagte, recht. Nach § 11 I PAngV muss bei Preisermäßigungen stets der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Vergleichswert angegeben sein. Ein Verstoß dagegen stellt eine unlautere Werbung nach §§ 5a I, II Nr. 2, 5b IV UWG dar. Die Angabe ist dann zulässig, wenn sie für den Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar ist. Nach den nicht zu beanstandenden Feststellungen des Berufungsgerichts sei der vom Discounter benutzte Fußnotentext aber vollkommen unklar und missverständlich formuliert.

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21. Oktober 2025

DB-Vorgehen bei Verkauf von „(Super-) Sparpreistickets“ war rechtswidrig

leerer Bahnsteig mit Uhr
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 10.07.2025, Az.: 6 UKl 14/24

Die Deutsche Bahn verlangte von ihren Kunden, die ein „Spar-“ oder „Super-Sparpreisticket“ erwerben wollten, dass diese ihre E-Mail-Adresse oder ihre Handynummer angaben, um darüber das digitale Ticket zu versenden. Eine gegen diese Praxis gerichtete Klage des Dachverbands der Verbraucherzentralen hatte nun vor dem OLG Frankfurt a.M. Erfolg. Da der Vertragsgegenstand die Beförderung und nicht die Generierung eines validen Tickets sei, war die verpflichtende Angabe bereits nicht erforderlich. Darüber hinaus monierte das Gericht die fehlende Freiwilligkeit der Angabe, da sie sonst nicht diese Ticketarten erwerben konnten und der Deutschen Bahn eine marktbeherrschende Stellung zukommt.

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21. Oktober 2025

Logistikunternehmen können für Markenrechtsverletzungen im Rahmen der Störerhaftung haften

goße Lagerhalle mit Ware
Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.08.2025, Az.: 20 U 9/25

Das OLG Düsseldorf hat die Berufung eines Logistikdienstleisters abgewiesen und den Unterlassungs- sowie Auskunftsanspruch bestätigt. Dabei ging es um eine Markenrechtsverletzung, da die durch das Unternehmen versendeten Artikeln mit Zeichen versehen waren, für die die Antragsstellerin eingetragene Unionsmarken besitzt. Das Unternehmen stellte dazu einem chinesischen Unternehmen seine deutsche Adresse als Absender zur Verfügung und erklärte sich bereit, nicht zustellbare Ware anzunehmen. Durch diese Abrede trug sie willentlich und adäquat-kausal zur Markenrechtsverletzung bei. Auch hat sie ihre zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt, indem sie nach Kenntnisnahme der Verletzungen durch ein am 15. Januar 2024 zugestelltes Schreiben, entsprechende Maßnahmen unterlies.

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21. Oktober 2025

Keine Urheberrechtsverletzung bei Bowling-Veranstaltung

rote Bowlingkugel rollt auf Kegel zu
Urteil des LG Frankenthal vom 03.07.2025, Az.: 6 S 3/25

Zwischen der Deutschen Wahrnehmungsgesellschaft für die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an geschützten Werken der Musik und dem beklagten Bowling-Center besteht ein Vertrag über die Tonträgerwiedergabe in Freizeiteinrichtungen. Da die Beklagte sieben Veranstaltungen durchführte, bei denen neben der Bowlingaktivitäten ein DJ auflegte und Spiele durchgeführt wurden, verlangte die Klägerin Schadensersatz aufgrund des Veranstaltungscharakters der Ereignisse. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht und begründete dies damit, dass das Hauptaugenmerk dieser Veranstaltungen weniger auf der Musik, sondern auf der Animation durch den DJ und die durchgeführten Spiele lag. Zudem spräche gegen eine solche Kategorisierung, dass keine Tanzfläche bestehe oder ein gesondertes Eintrittsgeld erhoben worden sei.

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17. Oktober 2025 Top-Urteil

Werbeaussagen mit positivem Gesundheitseffekt sind unzulässig

Werbeaussagen Unterlagen liegen neben Richterhammer auf einem Schreibtisch
Urteil des BGH vom 09.10.2025, Az.: I ZR 135/24

Ein Hersteller von Kollagen-Trinkampullen bewarb diese mit verschiedenen Aussagen, die laut Ansicht des klagenden Wirtschaftsvereins unlauter sind. Der BGH erklärte nun, dass drei der angegriffenen Aussagen für einen Durchschnittsverbraucher als gesundheitsbezogen einzustufen sind, da dieser einen Zusammenhang zwischen dem enthaltenen Kollagen und der Funktion des Hautorgans herstellen würde. Solche gesundheitsbezogenen Angaben sind gem. Art. 10 Abs. 1 Health-Claim-VO unzulässig, was einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 3, 3a UWG begründet. Außerdem wurde klargestellt, dass zwischen gesundheits- und schönheitsbezogenen Aussagen kein Ausschlussverhältnis bestehe.

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07. Oktober 2025

Automatische Übermittlung sog. Positivdaten an die SCHUFA war gerechtfertigt

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des OLG Koblenz vom 12.05.2025, Az.: 11 U 1335/24

Der Kläger wollte von einem Telekommunikationsunternehmen die Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes sowie Unterlassung und Feststellung erlangen, da das Unternehmen nach Vertragsschluss seine positiven Vertragsdaten an die SCHUFA übermittelte. Diese Ansprüche stehen ihm nach Auffassung des OLG Koblenz nicht zu, da der Anbieter und andere Marktteilnehmer aus Betrugspräventionsgründen ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung haben gem. Art. 6 Abs. 1f) DSGVO. Zudem war der Kunde über die Weiterleitung informiert worden und hatte nicht widersprochen, womit ein Kontrollverlust ausfalle.

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06. Oktober 2025 Top-Urteil

Irreführende Werbung beim Schmuck-Kauf

Urteil des OLG Karlsruhe vom 19.09.2025, Az.: 14 U 72/25

Die Werbung eines Edelmetallhändlers mit der Angabe „Bestellungen über 2.000 € sind bei uns nicht meldepflichtig!“ stellt laut dem OLG einen wettbewerblich relevanten Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG dar. Es handele sich deshalb um eine unwahre Tatsachenbehauptung, weil sie den Eindruck erwecke, eine Barzahlung in Höhe von mindestens 2.000 € in einem Ladengeschäft ziehe zwangsläufig eine Meldepflicht des Edelmetallhändlers gegenüber den Finanzbehörden nach sich, was ein Nachteil gegenüber dem Online-Handel darstelle. In Wahrheit kennt das Gesetz eine solche generelle Meldepflicht allerdings nicht.

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23. September 2025

Plattformen müssen Schutzmaßnahmen gegen Urheberrechtsverstöße bieten

Urheberrechtsgesetz
Urteil des LG Köln vom 24.07.2025, Az.: 14 O 343/23

Die Betreiberin einer Plattform, welche Flüge privater Piloten für Fluggäste vermittelt, und ein professioneller Fotograf stritten sich vor dem LG Köln darum, wie weit die Verpflichtungen der Plattformbetreiberin gehen, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Ein Nutzer der Plattform lud ein Foto hoch, dessen Urheberrechte beim Kläger liegen. Daraufhin mahnte der Fotograf die Plattform ab und forderte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Betreiberin löschte das Bild aber gab die Unterlassungserklärung nicht ab, da es ihr nicht zumutbar sei technische Maßnahmen zu ergreifen, um im vornherein schon Urheberrechtsverstoße zu verhindern. Das Gericht stellte fest, dass das Löschen der Bilder nicht reicht. Vielmehr müssen glaubwürdige und wirksame Vorkehrungen gegen Urheberrechtsverletzungen bestehen.

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