Urteile aus der Kategorie „Urteile“

09. April 2021

OLG Köln zu Influencer-Werbung

Eine blonde Frau sitzt vor einer Kamera und testet Kosmetikprodukte
Urteil des OLG Köln vom 19.02.2021, Az.: 6 U 103/20

Das OLG Köln hat festgestellt, dass Instagram-Beiträge einer Influencerin, die mit sogenannten „Tap-Tags“ versehen sind, als geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 1 UWG einzustufen sind, da das Posten der streitgegenständlichen Beiträge vorwiegend der Förderung von Absatzzwecken diene. Die Influencerin finanziere ihre Tätigkeit durch Gegenleistungen von Unternehmen und hoffe durch das Posten auch auf künftige Kooperationen mit Unternehmen, weshalb eine Förderung von Absatzzwecken anzunehmen sei. Da in diesem Fall eine zu Werbezwecken erfolgte Veröffentlichung vermutet wird, hätten die streitgegenständlichen Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen, auch wenn die Influencerin für die Beiträge keine Gegenleistung erhalten hat.

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09. April 2021

Comedyserie „Sechserpack“: Streit um Nachvergütung

Fernbedienung Netflix
Pressemitteilung Nr. 4/2021 zum Urteil des LG München I vom 29.01.2021, Az.: 21 O 19277/18

Eine Hauptdarstellerin der Comedyserie „Sechserpack“ darf Auskunft über die Höhe der mit der Serie erzielten Einnahmen von dem Fernsehsender verlangen, welcher die Serie ausgestrahlt hat. Der Anspruch dient dazu, einen möglichen Nachvergütungsanspruch möglichst genau beziffern zu können. Eine Nachvergütung kann verlangt werden, wenn das bezahlte Honorar in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen steht, die mit der Verwertung der Leistung erzielt wurden.

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31. März 2021

Geschmacksmuster eines LEGO-Bausteins wurde zu Unrecht für nichtig erklärt

Blaue Lego-Bausteine
Pressemitteilung Nr. 48/21 zum Urteil des EuG vom 24.03.2021, Az.: T-515/19

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat das Geschmacksmuster eines Bausteins des LEGO-Spielbaukastens zu Unrecht für nichtig erklärt. Das EUIPO habe bei der Entscheidung zwar Merkmale des Bausteins wie dessen Noppenreihe oder seine rechteckige Form berücksichtigt. Diese Merkmale rühren jedoch von der technischen Funktion des Bausteins her, die den Zusammenbau mit anderen Bausteinen des Spiels ermöglicht. Die mechanischen Verbindungsstellen von Kombinationsteilen stellen ein wichtiges und innovatives Merkmal dar, das ein wesentlicher Faktor für das Marketing ist und deshalb schutzfähig sein könnte. Das EUIPO hat weder geprüft, ob diese von LEGO geltend gemachte Ausnahmeregelung anwendbar ist, noch alle Erscheinungsmerkmale des Bausteins berücksichtigt.

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31. März 2021 Top-Urteil

Erhebung von Zusatzgebühren für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal zulässig

Zahlungsmittel_Kreditkarte_Tastatur
Pressemitteilung Nr. 67/2021 zum Urteil des BGH vom 25.03.2021, Az.: I ZR 203/19

Unternehmen dürfen von ihren Kunden für die Zahlungsfunktionen PayPal und Sofortüberweisung ein zusätzliches Entgelt verlangen, sofern die Gebühr allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel erhoben wird. Bei der Wahl der Zahlungsmittel PayPal und Sofortüberweisung kommt es zwar zu einer SEPA-Lastschrift oder einer SEPA-Überweisung im Sinne von § 270a BGB. Das erhobene Zusatzentgelt wird jedoch nicht für die Nutzung dieser Zahlungsmöglichkeiten durch den Kunden verlangt, sondern für die Einschaltung des Zahlungsdienstleisters PayPal beziehungsweise eines Zahlungsauslösedienstes, die neben der Veranlassung der Zahlung noch weitere Dienstleistungen erbringen. Deshalb liegt in der Erhebung der Zusatzgebühr kein Verstoß gegen das Verbot der Vereinbarung eines Entgelts für die Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte nach § 270a BGB.

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24. März 2021

Keine Wahlkampfwerbung mit Zitat vom Polizeipräsidenten

Polizistin in Uniform sitzt am Schreibtisch
Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.02.2021, Az.: 16 U 188/20

Die Wahlwerbung mit einem Zitat des Polizeipräsidenten verbunden mit dem Slogan „WIR sind deine Stimme“ ist unzulässig. Durch den Zusatz entstehe bei dem Durchschnittsbetrachter der Eindruck, dass der Zitierte gegen die ihm auferlegte Neutralitätspflicht verstoße und Teil der werbenden Partei sei. Eine solche Darstellung beschädige den Ruf des Zitierten und störe das Vertrauen der Bürger in die Rechtmäßigkeit der Verwaltung.

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19. März 2021

Online-Musikdienst „Flatster“ muss nicht urheberrechtlich haften

Kopfhörer auf einem Laptop
Urteil des OLG Köln vom 08.01.2021, Az.: 6 U 45/20

Der Internet-Musikanbieter „Flatster“ ermöglicht es seinen Kunden, sich Titel auszuwählen, die dann, sobald die ausgewählten Lieder in einem Webradio laufen, mitgeschnitten und gespeichert werden, so dass sie von den Nutzern dauerhaft angehört werden. Dabei handelt es sich zwar um Vervielfältigungen im Sinne des § 16 UrhG, jedoch trifft „Flatster“ keine urheberrechtliche Haftung. Hersteller der Vervielfältigungen seien nämlich die Kunden und nicht „Flatster“, so das Gericht. Diese könnten sich wiederrum auf die Schutzschranke des § 53 Abs. 1 UrhG berufen, so dass auch eine Haftung unter dem Aspekt der Beihilfe nicht in Betracht komme.

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17. März 2021

Käpt’n Iglo: Streit mit Konkurrenz über irreführende Werbung

Seemann auf hoher See
Pressemitteilung Nr. 27/2020 zum Urteil des LG München I vom 03.12.2020, Az.: 17 HK O 5744/20

Käpt'n Iglo: Ein „Seemann“ mit Bart und Mütze – die klassische Werbefigur für Iglo-Fischprodukte. Aber auch der Konkurrent, Appel Feinkost, wirbt für seine Fischprodukte mithilfe eines männlichen Protagonisten, weshalb Iglo Klage einreichte. Schlussendlich hat das LG München I die Klage von Iglo abgewiesen, mit der Begründung, dass es allgemein üblich ist, Fischprodukte mit Küstenbildern zu bewerben. Zudem weisen die „Seemänner“ vor allem Unterschiede in deren Bekleidung auf. Die Werbung sei damit nicht irreführend und stelle auch keinen Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb dar.

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10. März 2021

Millionenklage: Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung war zulässig

Hände, die Zeitungspapier hochhalten
Beschluss des OLG Nürnberg vom 03.02.2021, Az.: 3 U 2445/18

Die Klage eines Unternehmers auf Schadensersatz in Höhe von 78 Millionen Euro gegen die Süddeutsche Zeitung ist auch in der zweiten Instanz erfolglos. Die Süddeutsche Zeitung habe bei ihrer Berichterstattung alle Regeln der Verdachtsberichterstattung eingehalten und die Journalisten hätten dabei weder rechtswidrig noch pflichtwidrig gehandelt, stellte das OLG Nürnberg fest. Im Jahr 2013 hatte die Süddeutsche Zeitung über vermeintlich illegale Aktiengeschäfte des Unternehmers berichtet.

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08. März 2021

Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei Bearbeitung des Löschungsbegehrens erneut zu prüfen

DSGVO und Paragraphen zeichen auf Würfeln liegen auf Tastatur
Beschluss des VG Wiesbaden vom 11.01.2021, Az.: 6 K 1045/20.WI

Wird ein Löschungsbegehren i.S.d. DSGVO bearbeitet, ist dabei die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung erneut zu prüfen. Insoweit kann sich auch nicht auf den Code of Conduct (Verhaltensregeln) berufen werden. Hier finden sich zwar Prüffristen, nach deren Ablauf eine Löschung spätestens veranlasst werden muss - trotzdem müssen aber die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO überprüft werden.

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08. März 2021

Umfang des presserechtlichen Auskunftsanspruchs

Aktenschrank mit geöffneter Schublade
Beschluss des OVG Lüneburg vom 08.01.2021, Az.: 10 ME 269/20

In seiner Entscheidung stellte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht klar, dass eine Behörde hinsichtlich des presserechtlichen Auskunftsanspruchs Ermessensspielraum bezüglich Art und Umfang der Auskunft hat. Schon der Wortlaut des § 4 I NPresseG (Niedersächsisches Pressegesetz, so aber auch die Pressegesetze anderer Länder) zeigt, dass es sich nur um einen Anspruch auf Erteilung von Auskünften handelt. Dieser erstreckt sich aber grundsätzlich nicht auf die Bereitstellung bzw. Nutzung von Akten und Unterlagen in Form von Einsichtnahmen und Kopien. Dies kommt nur in Ausnahmefällen infrage.

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