Urteile aus der Kategorie „Urteile“

16. August 2023 Top-Urteil

Fotos eines Entführungsopfers dürfen nicht ohne Einwilligung gezeigt werden

Recht am eigenen Bild
Urteil des BGH vom 06.06.2023, Az.: VI ZR 309/22

Der BGH hob das Urteil des OLG Köln vom 17.03.2022 auf und stellte fest, dass das Interesse des Opferschutzes eines Entführungsopfers dem der Berichterstattung überwiege. Die beklagte Rundfunkanstalt hatte Fotos, Audiomitschnitte und Ausschnitte einer Illustrierten in einem Filmbeitrag über die Entführung eines Mädchens aus dem Jahre 1981 verwendet, ohne eine erneute Einwilligung des mittlerweile erwachsenen Opfers einzuholen. Der BGH erkannte nun, dass es sich nach einer so langen Zeit nicht mehr durch den Begriff des "Zeitgeschehens" rechtfertigen lasse, einen derartigen Eingriff hinnehmen zu müssen. Er erkannte zwar eine fachgerechte Verwendung sowie eine grundsätzliche Schutzbedürftigkeit der Interessen der Beklagten, es sei aber nicht hinzunehmen, dass die ursprüngliche Freigabe der Bilder durch die Eltern nicht auf diese Verwendung gerichtet war. Außerdem räumte der BGH ein, dass Opfer einer Straftat nach einem gewissen Zeitablauf selbst über die Verwendung ihrer Fotos entscheiden darf.

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14. August 2023

Einkünfte aus Onlinepokerspielen können auch der Einkommenssteuer unterliegen

Zauber zeigt Kartendeck für Zaubertrick
Urteil des BFH vom 22.02.2023, Az.: X R 8/21

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 22.02.2023 herausgearbeitet, dass Gewinne, die durch das Spielen von Onlinepoker in der Variante Texas Hold 'em als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb der Einkommenssteuer unterfallen können. Zu beachten ist dabei, dass die Bewertung gleich einem Sportler erfolgt und darauf abzustellen ist, ob es sich um eine Hobby- bzw. Freizeitaktivität handelt oder ob gewerbliche Aspekte herrschend sind. Damit lehnte der BFH die Revision des Klägers ab, der sich schon erstinstanzlich erfolglos gegen die Steuerbescheide des Finanzamts zu wehren versuchte, da er, entgegen der Auffassung des BFH, davon ausging, dass es sich bei der Pokervariante um Einkünfte aus Glücksspiel handeln würde.

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31. Juli 2023

Selbstabholung und anschließende Verwertung eines vermieteten Fahrzeugs ist verbotene Eigenmacht

Auto und Autoschlüssel auf Fahrzeugbrief
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.05.2023, Az.: 2 U 165/21

Das OLG Frankfurt am Main bestätigte die Annahme des LG Frankfurt am Main vom 14.10.2021, dass es sich bei dem eigenmächtigen Abholen eines vermieteten Fahrzeugs durch den Vermieter infolge des Zahlungsverzugs um verbotene Eigenmacht i.S.d. §§ 858, 862 BGB handelt. Die Beklagte bietet ein sogenanntes „Cash & Drive“-Modell an, bei dem Personen, die sich in finanzieller Notlage befinden und wenig kreditwürdig sind, ihr Auto an das Pfandleihhaus gegen Bargeld verkaufen können und gleichzeitig einen befristeten Mietvertrag zur weiteren Nutzung ihres Fahrzeugs abschließen. Die in den AGB zum Mietvertrag enthaltenen Klauseln sehen vor, dass die Vermieterin dazu berechtigt ist - bei ausbleibender Zahlung oder Ende des Mietverhältnisses - das Fahrzeug eigenmächtig und ohne Ankündigung abholen zu lassen, um es im Anschluss zu verwerten. Diese Bestimmungen sind laut den Gerichten wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam. Die Klägerin kann daher Schadensersatz von der Beklagten aufgrund der Wegnahme des Fahrzeugs sowie Nutzungsentschädigung wegen der Vorenthaltung verlangen.

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25. Juli 2023

Verwechslungsgefahr bei unzulässiger Angebotsbezeichnung im Internet

Weißer Einkaufswagen mit Währungssymbolen über einer Skyline einer Großstadt
Urteil des LG Hamburg vom 11.05.2023, Az.: 327 O 188/22

In dem Rechtsstreit zwischen der Klägerin, Inhaberin einer Marke, und der Beklagten, ein niederländisches Bekleidungsunternehmen, welches ohne die Zustimmung der Klägerin Schuhe unter dem Zeichen der Marke angeboten hat, entschied das LG Hamburg, es bestehe eine Verwechslungsgefahr für den allgemeinen Verkehr. Es könnte davon ausgegangen werden, es handle sich bei dem angebotenen Produkt auf der Website, um eine Kooperation zwischen den Beteiligten. Es muss geprüft und sicher gestellt werden, dass gerade auch die englischsprachige Version eines Angebots, die Bezeichnung einer fremden Marke nicht enthält. Ausgehend von einem Erstverstoß einer durchschnittlich kennzeichnungskräftigen Marke, die nicht ausgesprochen bekannt sein dürfte, empfand das Gericht die geforderte Strafe, trotz Zustimmung der Klägerin, zu hoch.

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10. Juli 2023

Prozessfinanzierer bei Gewinnabschöpfungsprozessen rechtsmissbräuchlich

Schild der Verbraucherzentrale
Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.07.2019, Az.: 2 U 46/18

Die Führung eines Gewinnabschöpfungsprozesses durch einen Verbraucherverband mithilfe eines Prozessfinanzierers stellt eine unzulässige Rechtsausübung gemäß des § 242 BGB dar. Der Prozessfinanzierer, der den Prozess durch sein Kapital erst ermöglicht, würde nämlich im Falle des Erfolges der Klage einen Teil des Gewinns erhalten. Folglich würden die Interessen der geschädigten Verbraucher hinter den sachfremden Motiv der Einnahmeerzielung des Prozessfinanzierers zurückfallen und dieser würde de facto durch sein Kapital entscheiden, welche Prozesse überhaupt geführt werden. Der Darstellung des Verbraucherverbandes, ein Prozessfinanzierer sei gegen die Überlegenheit eines Großunternehmens nötig, widerspricht das Gericht mit dem Verweis auf die Möglichkeit der Streitwertherabsetzung.

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07. Juli 2023

„StreamOn“ der Telekom darf zunächst nicht weiterbetrieben werden

Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 12.07.2019, Az.: 13 B 1734/18

Die für Telekomkunden hinzubuchbare Option „StreamOn“, welche es den Kunden erlaubt Videos und Audios zu streamen, ohne dass damit ihr mobiles Datenvolumen belastet wird, stellt nach dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität dar. „StreamOn“ verstoße gegen dieses Gebot, da die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung von „StreamOn“ verringert wird. Darüber hinaus verstoße „StreamOn“ auch gegen die Roaming-Verordnung der EU, da die Nutzung von „StreamOn“ im europäischen Ausland den Kunden von ihrem mobilen Datenvolumen abgezogen wird, während dies bei Kunden die „StreamOn“ in Deutschland nutzen grade nicht der Fall ist.

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07. Juli 2023

EuGH: Veröffentlichung der „Afghanistan-Papiere“ möglich

Urteil des EuGH vom 29.07.2019, Az.: C-469/17

Der EuGH hat entschieden, dass die Veröffentlichung von als geheim eingestuften Dokumenten über den Auslandseinsatz der Bundeswehr („Afghanistan-Papiere“) durch die WAZ wohl rechtmäßig sein könnte. Im Kern ging es um die Frage, ob die Dokumente einen Urheberrechtsschutz im Sinne von Art. 2 lit. a) der Urheberrechtsrichtlinie (Richtline 2001/29/EG) genießen und ob die allgemeine Pressefreiheit gegenüber dem Urheberrechtsschutz Vorrang erhält. In seinem Urteil geht der EuGH davon aus, dass die Veröffentlichung der „Afghanistan-Papiere“ eine Berichterstattung über Tagesereignisse im Sinne des Art. 5 Abs. 3 lit. c) der Urheberrechtsrichtlinie darstellen könnte, welche der Pressefreiheit den Vorrang vor dem Schutz des Urhebers gibt.

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07. Juli 2023

Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik

Statue der Justitia die vor einem Hammer und Bücherstapel steht
Beschluss des BVerfG vom 14.06.2019, Az.: 1 BvR 2433/17

Ob eine Äußerung durch die Meinungsfreiheit geschützt oder sie als Beleidigung anzusehen ist, ist grundsätzlich im Wege einer Abwägung herauszufinden. Eine Ausnahme hierzu stellt die Schmähkritik dar – diese kann nicht durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. Aufgrund dessen ist das Vorliegen einer Schmähkritik an strenge Voraussetzungen gebunden. Maßgeblich ist dabei, ob die Äußerung einen Sachbezug hat. Dies ist ausgeschlossen, wenn es sich allein um die Diffamierung einer Person handelt. Jedoch darf dem Äußernden nicht das Recht auf polemische Zuspitzung abgesprochen werden.

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07. Juli 2023

Auskunftsrecht über Bestandsdaten bei Google Maps

Person sitzt am Laptop
Beschluss des OLG Nürnberg vom 17.07.2019, Az.: 3 W 1470/19

Ein Auskunftsanspruch nach § 14 III TMG gegenüber einem Diensteanbieter wie Google besteht bei Erforderlichkeit zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte. Eine Ein-Stern-Bewertung ohne wirkliche Erläuterung reicht dafür nicht aus. Sie ist als Meinungsäußerung mangels Schmähcharakter oder Erfüllung eines Straftatbestandes grundsätzlich zulässig. Denn zum Recht der freien Meinungsäußerung gehört auch, eine Meinung ohne nähere Erklärung aussprechen zu dürfen.

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