Urteile aus der Kategorie „Urteile“

01. Dezember 2025

Bestreiten der Urheberschaft auch ohne Werknutzung möglich

Videoaufnahme_professionell_Kameramann
Urteil des LG Köln vom 09.09.2025, Az.: 14 O 294/25

Das LG Köln bestätigte die einstweilige Verfügung, nach der der „Deutsche Fernsehpreis“ es zu unterlassen hat, einen Mitregisseur in den Nominierungen nicht zu nennen. Bei der Nominierung für die Kategorie „Beste Regie Unterhaltung“ wurden für „Kaulitz & Kaulitz Staffel 2“ lediglich zwei der mindestens drei Regisseure benannt, weshalb der Dritte eine Nennung per einstweiliger Verfügung erreichte. Dies sei auch rechtmäßig gewesen, da durch die Nichtnennung ein Bestreiten der Urheberschaft i.S.d. § 13 S. 1 UrhG verwirklicht wurde. Dafür sei unerheblich, ob eine Werknutzung nach § 15 ff. UrhG erfolgte, da es sich bei § 13 S. 1 UrhG um ein Abwehrrecht handelt, dessen Normzweck durch die Anknüpfung an die Nutzung untergraben würde.

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28. November 2025

Unlautere Werbung durch Vorher-/Nachher-Vergleich nach Nasen-OP

Ärzte bei Schönhietsoperation an Nase
Pressemitteilung Nr. 63/2025 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 06.11.2025, Az.: 6 U 40/25

Eine Schönheitschirurgin teilte auf ihrem Instagram-Profil sog. Vorher-/Nachher-Bilder nach der Entfernung eines Nasenhöckers. Dies stellt eine unerlaubte Werbung mit der Wirkung einer Behandlung i. S. d. Heilmittelwerbegesetz (HWG) dar, da der Eingriff nicht medizinisch indiziert gewesen ist. Durch das Verbot soll die Entscheidungsfreiheit betroffener Personen geschützt werden.

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28. November 2025

Die Presse darf Verdächtigungen zwischen Politikern wiedergeben

Aufschrift Presse auf Würfeln, die auf Zeitung liegen
Urteil des LG Berlin II vom 18.11.2025, Az.: 27 O 362/25 eV

Im Eilverfahren ging es vor dem LG Berlin II darum, ob eine Berichterstattung des Handelsblatts über die Thüringer AfD zulässig war, da diese negative Äußerungen von Politikern enthielt. Den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wies das Gericht zu einen einerseits mit der Begründung zurück, da es sich nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen oder um „aus der Luft gegriffene“ Äußerungen handelte. Andererseits stand im Raum, dass das Handelsblatt die strengen Grundsätze der sog. Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten habe. Diese Überlegung sah zwar auch das Gericht, doch nach Abwägung mit der Meinungs- und Pressefreiheit kam es zu dem Schluss, dass es der Presse nicht zugemutet werden könnte, wenn sie die Fundiertheit der Aussagen von Politikern zunächst prüfen müsste.

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27. November 2025

FIFA durfte die WM 2022 in Katar nicht als klimaneutral bewerben

Fußballstadion vom Eckpunkt aus
Urteil des LG Berlin II vom 16.10.2025, Az.: 52 O 53/23

Das LG Berlin II hat auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband die Werbeaussagen der FIFA zur WM 2022 in Katar überprüft. Soweit die WM damit beworben wurde, dass sie klimaneutral sei, bestehe ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8 Abs. 1, 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG. Für umweltbezogene Werbeaussagen gelten aufgrund der emotionalen Ansprache der Verbraucher besonders strenge Vorgaben bezüglich der Richtigkeit, Klarheit und Eindeutigkeit dieser Aussagen. Diese wurden nicht erfüllt, da Angaben zu konkreten Maßnahmen sowie der Höhe der geschätzten Emissionen unterblieben. Die Wiederholungsgefahr sah das Gericht darin, dass die FIFA auch für künftige Weltmeisterschaften mit der Nachhaltigkeit der WM 2022 werben könnte.

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27. November 2025

GEMA gewinnt im Prozess gegen OpenAI

Laptop, vor den ein Smartphone gehalten wird. Auf beiden ist ChatGPT geöffnet.
Pressemitteilung Nr. 11/2025 des LG München I zum Urteil vom 11.11.2025, Az.: 42 O 14139/24

Da ChatGPT Texte bekannter deutscher Lieder wiedergeben konnte, klagte die GEMA gegen den Betreiber OpenAI. OpenAI hatte zwar versucht sich auf Schrankenbestimmungen des UrhG zu berufen, das Gericht lehnte dies allerdings ab.

Die Schranke des Text und Data Mining, § 44b UrhG, soll hier laut Gericht nicht gelten, da diese nach dessen Ansicht nur einschlägig ist, wenn Informationen aus einem Text extrahiert werden, wie dies beispielsweise beim Training einer KI geschieht. Ein bloßes Reproduzieren reicht hierfür nicht.

Auch stellt die Wiedergabe der Liedtexte kein unwesentliches Beiwerk i.S.d. § 57 UrhG dar, da es zum einen bei der Vervielfältigung an einem Hauptwerk fehle und zudem die Liedtexte nicht nebensächlich und verzichtbar im Vergleich zum gesamten Trainingsdatensatz seien.

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27. November 2025 Top-Urteil

Werbung mit „Kauf auf Rechnung“ ist ohne Wahrung der Informationspflichten unzulässig

Mann im Anzug, vor dem ein Laptop steht und der eine Kreditkarte hält. Im Vordergrund sind verschiedene Symbole angezeigt.
Urteil des BGH vom 11.09.2025, Az.: I ZR 14/23

Da der Versandhandel Bonprix mit der Aussage „Bequemer Kauf auf Rechnung“ warb, erhielt sie eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg mit der Begründung, dass dies irreführend sei, da die Bonitätsprüfung als Voraussetzung nicht ersichtlich sei. Eine Irreführung nach § 5 UWG sah der Bundesgerichtshof darin nicht, da der Gesamteindruck für den Verkehr darin bestehe, dass ein Kauf auf Rechnung möglich sei. Allerdings gab der BGH den Verbraucherschützern insofern Recht, als dass sich der Unterlassungsanspruch auf die Verletzung der Informationspflichten gem. § 5a Abs. 2 und 4 UWG aF und § 5a Abs. 1 und § 5b Abs. 4 UWG nF in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG stützen kann. Dies ergibt sich daraus, dass bereits der angerufene EuGH (Urt. v. 15.05.2025, C-100/24) die Aussage unter den Begriff „Angebot zur Verkaufsförderung“ gem. Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31 subsumierte.

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07. November 2025 Top-Urteil

DSGVO anwendbar bei privater Falschparker-Aufzeichnung

Symbol Kamera-Verbot Vektorgrafik
Urteil des OLG Dresden vom 09.09.2025, Az.: 4 U 464/25

Ein Privatmann hat einen Falschparker fotografiert und das Foto auf einer Falschparker-App hochgeladen. Das Problem? Der Beifahrer ist zu erkennen. Das KUG ist nicht anwendbar, denn bei dem Anzeigenden handelt es sich nicht um einen Journalisten. Auch § 823 I BGB gilt nicht, da die DSGVO gem. Art. 2 I DSGVO Vorrang bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hat. Normierte Ausnahmen greifen hier nicht. Auch war der Melder nicht in seinem Handeln gerechtfertigt, da das Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten zwar ein Handeln im öffentlichen Interesse sei, dieses aber dort ende, wo die Grundrechte von Betroffenen überwiegen.

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05. November 2025

Keine Markenrechtsverletzung durch Verwendung als Keyword

Schwarzes Buch mit Aufschrift Markenrecht wird aus dem Regal gezogen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.08.2025, Az.: 20 U 73/24

Das Gericht stellte fest, dass eine Benutzung des Zeichens vorliegt, wenn es als Keyword für Suchen installiert worden sei, daraus allerdings keine Markenrechtsverletzung resultierte. Zur Beurteilung der Verletzung müsse die Sicht eines durchschnittlichen Internetnutzers herangezogen werden, um zu beurteilen, ob die herkunftshinweisende Funktion der Marke beeinträchtigt wurde. Dies ist nicht der Fall, da dem Durchschnittsnutzer bekannt ist, dass gerade auf dem Feld der streitgegenständlichen Staubsaugerbeutel eine große Anzahl kompatibler Produkte anderer Anbieter existieren. Daher schenkt er dem Umstand, dass ein solcher Artikel mit den Worten „passend für“ beworben wird, und der fehlenden Markenkennzeichnungen besondere Aufmerksamkeit. Eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke scheidet also aus. Zudem erklärte das Gericht, dass ein Online-Marktplatz nicht kennzeichnen muss, dass teilweise oder ausschließlich Fremdprodukte in der Suchtrefferliste angezeigt werden.

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31. Oktober 2025

Zitate in Lehrerhandreichungen können Urheberrechtsverletzungen sein

Lehrer steht vor Klasse, Schüler melden sich
Urteil des OLG Nürnberg vom 26.08.2025, Az.: 3 U 1451/24

Zu einem Jugendroman gab ein Fachverlag für Unterrichtsmedien eine Lehrerhandreichung heraus, in der neben einer Zusammenfassung auch ein „Zitate-Spiel“ sowie einen Vorschlag für eine Klassenarbeit enthielt. Das OLG Nürnberg gab der klagenden Verlegerin insofern Recht, als dass ihre Urheberrechte an dem Roman durch das „Zitate-Spiel“ sowie der Klassenarbeit, die einen Originalauszug enthielt, verletzt werden. Da keine, über die bloße Verwendung der Zitate hinausgehende, Auseinandersetzung mit dem Werk erfolgte, sah das Gericht darin eine unzulässige Vervielfältigung. Im Gegensatz zur Vorinstanz wurde allerdings zwischen den verschiedenen Bestandteilen der Handreichung differenziert. Für die Zusammenfassung sieht es eine zulässige freie Benutzung nach § 23 Abs. 1 S. 2 UrhG als einschlägig, da durch die Reduzierung ein anderer Gesamteindruck entstehe.

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30. Oktober 2025

Verfahren ausgesetzt – Zugänglichmachung eines Musikalbums wirft Fragen auf

sitzende Frau mit einem smartphone in der Hand
Urteil des BGH vom 31.07.2025, Az.: I ZR 155/23

Der BGH legte dem EuGH Fragen zur Auslegung der urheberrechtlichen Haftung eines Content Delivery Networks im Zusammenhang mit dem öffentlichem Zugänglichmachen urheberechtlich geschützter Werke vor. Eine Tonträgerherstellerin reichte zunächst Klage gegen eine Content-Delivery Network Betreiberin ein. Ein Vertragspartner der Beklagten soll ein Musikalbum, das die Klägerin vertrieb, rechtswidrig auf einer Filesharing-Plattform angeboten haben. Als problematisch stellte sich die Frage in welcher Art eine Zugänglichmachung erlaubt wäre und welche Kriterien für eine eigene Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens durch den Betreiber eines Content Delivery Networks gelten.

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