Trotz Datenschutz – Tesla-Aufzeichnung als Beweismittel zulässig
Nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Opel-Fahrer in die offene Tür eines Tesla gefahren ist, stellte die Richterin des LG Frankenthal (Pfalz) nun fest, dass die Video-Aufnahme des Tesla als Beweismittel zulässig ist. Bedenken bezüglich Datenschutz ließ die Richterin dabei offen und teilte weiterhin mit, dass selbst ein möglicher Datenschutzverstoß hinter dem Beweisinteresse des Geschädigten zurücktreten würde.

